Die Finanzkommission führte eine Aussprache mit dem Präsidenten des Verwaltungsrates der FINMA durch zu den Bonizahlungen der UBS AG. Sie thematisierte die Rolle der FINMA und kritisiert insbesondere die Zahlung hoher Boni und die schlechte Kommunikation in dieser Angelegenheit. Orientiert wurde sie vom Direktor der Finanzverwaltung über den Stand der Umsetzung der Massnahmen zur Stärkung des schweizerischen Finanzsystems (08.077 ns). Die Mehrheit der Kommission folgt bei der Revision des Finanzhaushaltgesetzes betreffend die Ergänzungsregel zur Schuldenbremse (08.068 s) dem Bundesrat.

Aussprache mit dem Präsidenten des Verwaltungsrates der FINMA

Da die Finanzkommission das Massnahmenpaket zur Stärkung des schweizerischen Finanzsystems (08.077 ns) vorberaten hat, befasst sie sich auch mit der Frage von dessen Umsetzung. In diesen Bereich gehören auch die Zahlungen von Boni durch die UBS AG, wie sie in den letzten Tagen bekannt wurden. Deshalb lud sie den Präsidenten des Verwaltungsrates der FINMA, Herr Dr. Eugen Haltiner, zu einer Aussprache ein. Die Kommission wollte aus erster Hand Informationen über die bis anhin bekannten Fakten, nachdem in der Öffentlichkeit grosse Verwirrung herrscht, wer wie viele Boni erhält.

Der Präsident des Verwaltungsrates der FINMA erläuterte der Kommission, was allgemein unter dem Begriff des Bonus zu verstehen ist.  Nur ein Teil der Boni ist als variabler Lohnbestandteil vertraglich zugesichert, ein anderer ist abhängig vom Erfolg des  Unternehmens.

Dr. Haltiner wies darauf hin, dass nach wie vor im Bankenbereich in gewissen Segmenten ein grosser Wettbewerb um talentierte Spezialisten herrsche, was die UBS veranlasse, Boni zu zahlen, damit diese Mitarbeitenden, die für den Ertrag der Bank wichtig sind, nicht zur Konkurrenz abwandern. Bezügerinnen und Bezüger der Boni seien aber vor allem Mitarbeitende der unteren und mittleren Stufen der Bank, die in einem schwierigen Umfeld arbeiten müssen, und nicht die Topkader. Die vollständigen Fakten in Bezug auf die UBS werden aber erst am 10. Februar 2009 klar sein. Die Kommission wird sich an diesen orientieren und sich dann wieder mit der Frage befassen.

Für die Kommission ist angesichts der Ergebnisse des Unternehmens die Auszahlung von hohen vertraglich nicht zugesicherten und von quantitativen Zielen abhängigen Boni nicht gerechtfertigt. Ein gewisses Verständnis zeigte sie dafür, dass man Mitarbeitende, die in einem schwierigen Umfeld qualitativ gut arbeiten, auch in vernünftigem Ausmass den Lohnbestandteil, den man ihnen zugesichert hatte, zahlt. Hier kann man an sich auch nicht den Begriff „Bonus“ verwenden, wie er in der öffentlichen Diskussion der letzten Zeit (Diskussion um die Millionengehälter von Managern) verwendet wurde. Für viele dieser Mitarbeitenden käme die Streichung dieser Lohnanteile einer massiven Lohnkürzung gleich, weil ihre Gesamtlohnsumme eben aufgrund dieser Aufteilung in feste und variable Teile berechnet wird.

Für die Kommission ist entscheidend, dass die Salärsysteme an die neuen Gegebenheiten angepasst und die falschen Anreizsysteme, welche u.a. zur Finanzkrise geführt haben, aus diesen gestrichen werden. Nur so können solche Entwicklungen verhindert werden.

Kritisch hinterfragt wurde auch die Rolle der FINMA  – und insbesondere diejenige ihres Verwaltungsratspräsidenten, der früher für die UBS AG arbeitete. Herr Dr. Haltiner erläuterte ausführlich seine Rolle und Funktion und seine Beziehungen zu seinem früheren Arbeitgeber. Auskunft verlangt wurde auch über die Rollenverteilung und Zusammenarbeit zwischen Bundesrat und FINMA.

Als vollkommen ungenügend beurteilt die Kommission die Kommunikation der Beteiligten: die FINMA hätte viel schneller und offener auf die Indiskretionen in der Presse reagieren müssen und auch die Kommunikation der UBS AG war absolut ungenügend. Für die Kommission hat auch der Bundesrat mit seinen Äusserungen vom 28. Januar 2009 nichts zur Klärung der Fakten beigetragen, sondern die Verwirrung eher noch vergrössert. Die Kommission erwartet, dass nun die Entscheide rasch gefällt werden und die Öffentlichkeit in transparenter Art und Weise informiert wird.

Die Kommission lehnte mit 16 zu 7 Stimmen einen Antrag auf eine Kommissionsmotion ab, die den Bundesrat beauftragen wollte, dafür zu sorgen, dass der Entscheid der UBS, für 2008 Boni auszuzahlen, rückgängig gemacht wird. Für die Mehrheit ist klar, dass zuerst alle Fakten bekannt sein müssen. Sie hält die Motion auch für nicht umsetzbar. Zudem habe das Parlament in der Wintersession diese Forderung bei der Behandlung des Massnahmenpaktes (08.077 ns) abgelehnt. Des Weiteren würden man auch die unteren und mittleren Stufen der UBS bestrafen. Die Minderheit hält hohe Bonuszahlungen für ungerechtfertigt und will – auch wenn die Fakten noch nicht alle vollständig bekannt sind -, dass der Bundesrat dafür sorgt, dass der Entscheid rückgängig gemacht wird.

Die Finanzkommission wird die Frage der Bonuszahlungen weiterhin eng verfolgen und mit Herrn Dr. Eugen Haltiner eine weitere Aussprache führen.

Orientierung über den Stand der Umsetzung des Massnahmenpaketes zur Stärkung des schweizerischen Finanzsystems (08.077 ns)

Der Direktor der Eidgenössischen Finanzverwaltung orientierte über diverse Aspekte des Massnahmenpaketes und die allgemeine Situation im Finanzbereich. Er hielt fest, dass die Situation nach wie vor schwierig sei auf den Finanzmärkten. Die Bewirtschaftung der Pflichtwandelanleihe erfolgt gemäss Plan. Auf dem privaten Kreditmarkt (Interbankenmarkt) und bei der Versorgung der Privatwirtschaft mit Krediten sind gewisse Schwierigkeiten zu beobachten, die sich aber in den Statistiken noch nicht auswirken. Diskutiert wurden auch die Situation von anderen Banken, die gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen der Finanzkrise, die Lösung von anderen Staaten mit ähnlichen Problemen im Finanzbereich sowie die Folgen für die Staatsfinanzen.

Die Kommission wird sich an der nächsten Sitzung erneut informieren lassen.

Ergänzungsregel zur Schuldenbremse ( 08.068 )

Nachdem der Ständerat die Vorlage in der Wintersession behandelt hat, hat die Kommission die Beratungen aufgenommen. Die Vorlage beabsichtigt, die Regeln der Schuldenbremse auch auf die ausserordentlichen Einnahmen und Ausgaben auszudehnen. Die Finanzkommission führte nach dem Eintretensreferat ein Hearing durch, bei welchem drei Experten sich über die Wirkungen der bestehenden Schuldenbremse sowie die möglichen konjunkturellen Wirkungen der Ergänzungsregel äusserten. Die Kommission diskutierte die Ausführungen kontrovers. Die Mehrheit der Kommission vertritt die Auffassung, dass die Schuldenbremse wesentlichen Anteil an der Stabilisierung der Bundesschulden hat. Die ausserordentlichen Ausgaben bergen für sie die Gefahr, dass das Erreichte wieder gefährdet wird. Für die Kommissionsminderheit birgt die Erweiterung der Schuldenbremse die Gefahr, dass der Bund keine wirkungsvolle Konjunkturpolitik betreiben kann in rezessiven Zeiten, weil die öffentlichen Ausgaben zu schnell wieder abgesenkt werden müssen.
Abgelehnt wurde mit  17 zu 8 Stimmen ein Antrag auf Nichteintreten, der als Minderheitsantrag ins Plenum getragen wird. Zwei Minderheitsanträge liegen auch für Artikel 17b Absatz 1 (neu) vor, welcher regelt, innerhalb welcher Zeitdauer ein Fehlbetrag des Amortisationskontos durch Kürzung der Höchstbeträge ausgeglichen werden muss. Der eine Antrag wollte die Frist auf 4 Jahre kürzen, der andere sie auf 10 Jahre erhöhen. Den ersten Antrag lehnte die Kommission mit  16 zu 6 Stimmen ab, den zweiten mit 14 zu 8 Stimmen. Sie folgt damit dem Bundesrat, der 6 Jahre vorschlägt. Angenommen hat die Kommission einen Antrag des Bundesrates zur sogenannten „Ventilklausel“ (Art. 17b Abs. 2bis).

In der Gesamtabstimmung stimmte die Kommission der Vorlag mit 12 zu 8 Stimmen zu.

Weitere Geschäfte

Verschoben hat die Kommission die Behandlung des Subventionsberichtes 2008 (08.051 s) des Bundesrates. Kenntnis genommen hat sie von der Berichterstattung über die 6. ordentliche Tagung 2008 der NAD und zwei Berichterstattungen von Subkommissionen.

Die Kommission tagte am 29. und 30. Januar 2009 unter dem Vorsitz ihres Präsidenten, Fabio Abate (FDP TI), in Bern. Anwesend waren neben dem Direktor und weiteren Mitarbeitern der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV) zeitweise auch der Präsident des Verwaltungsrates der FINMA, Dr. Eugen Haltiner.

 Bern, 30. Januar 2009 Parlamentsdienste