Massnahmenpaket zur Stärkung des schweizerischen Finanzsystems – gute Zwischenbilanz, aber weiterhin viele Unsicherheiten trotz merklich besserer Aussichten
Der Vorsteher des Eidgenössischen Finanzdepartementes und der Präsident des Verwaltungsrates der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) informierten die Kommission über die Lage des schweizerischen Finanzsystems, den Interbankenkreditmarkt, die Sanierung der UBS, einer Bank mit einer Schlüsselposition im schweizerischen Finanzsystem, sowie über die Zuteilung der variablen Lohnkomponenten bei der UBS.
Die vom Bund getroffenen Massnahmen erweisen sich im internationalen Vergleich als wirksam und deren Zwischenbilanz verspricht eine klare Besserung gegenüber der ursprünglichen Situation. Die Schweiz hat mit Blick auf die weltweite Sanierung der Finanzmärkte aufgrund ihres international sehr bedeutsamen Finanzplatzes verlangt, in der G20 – der sie leider nicht angehört - möglichst aktiv mitwirken zu können.
Die Eigenmittelanforderungen, wie sie die Bank für internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) fordert, werden weitgehend eingehalten und erlauben es der UBS mit ihrem Anteil von über 11%, von einer Normalisierung ihrer Geschäftstätigkeit ausgehen zu dürfen. Der Präsident der FINMA betonte, dass die schweizerischen Anforderungen viel höher angesetzt seien als diejenigen anderer Länder.
Die Kommission wird das Bundesverwaltungsgericht ersuchen, bei der Prüfung der Dossiers im Rahmen der internationalen Amtshilfe gegenüber den USA umgehend rasche und adäquate Unterstützung zu bieten.
In Bezug auf die Pflichtwandelanleihe von 6 Milliarden Franken liess sich die Kommission über die Strategie des Bundesrates informieren. Hier bieten sich verschiedene Möglichkeiten. Ziel sei es, die beste Formel bezüglich Zeitplan, Beträgen und Risiken zu finden. So könnte der Bund beispielsweise am 9. Juni dieses Jahres bereits seine Anleihe in UBS-Aktien wandeln; geprüft wird auch eine tranchenweise Marktplatzierung der Wandelanleihe. Die Kommission wird sich erneut mit diesem Thema befassen, sobald der Bundesrat sich für eine Strategie entschieden hat. Sie möchte indessen festhalten, dass sie einen Verbleib des Bundes als UBS-Aktionär eher ablehnt.
Die Kommission wurde zudem über die im vergangenen November gegründete Zweckgesellschaft StabFund informiert, welche bereits eine erste Tranche von UBS-Aktiven übernommen hat. Bis jetzt wurden über 2000 Wertschriftenpositionen im Gegenwert von rund 16,4 Mrd. US-$ auf das Wertschriftenkonto des StabFund übertragen. Dieser Kaufpreis basiert auf einer Expertenbewertung vom 30. September 2008 und gilt auch für die nachfolgenden Übernahmen. StabFund sieht einen Zeitrahmen von 12 Jahren für die Valorisierung und den Wiederverkauf der ihr übertragenen Aktiven vor. Im gegenwärtigen Zeitpunkt wird der Betrag der zu übertragenden Aktiven auf insgesamt 40 Mrd. US-$ geschätzt. Beim Restbetrag von rund 20 Mrd. US-$ handelt es sich um Finanzaktiven, welche die UBS nach Überprüfung der Art ihrer Aktiven nicht in die Zweckgesellschaft zu übertragen gedenkt. Hier ist daran zu erinnern, dass diese Anpassung gemäss der Vereinbarung zwischen SNB und UBS möglich ist und dass demzufolge das finanzielle Engagement von ursprünglich 6 Mrd. US-$ ebenfalls angepasst wird. Die Bilanz der UBS wird somit anders als ursprünglich vorgesehen saniert.
Die Kommission liess sich vom Vertreter der FINMA eingehend über die Komplexität der geltenden und bei der UBS vorgesehenen Lohnstruktur informieren. Es muss unterschieden werden einerseits zwischen den im Jahre 2008 auf Basis des Rechnungsjahres 2007 entrichteten Beträgen und jenen Beträgen, die 2009 auf Basis von 2008 entrichtet werden und andererseits der ab 2009 geltenden Vergütungspolitik. Hier ist darauf hinzuweisen, dass das am 10. Februar von der UBS veröffentlichte Zahlenmaterial und der gleichentags von der FINMA herausgegebene Bericht vollständig und auf dem neusten Stand sind. Ein Betrag von 1,6 Mrd Franken wird als variable, auf drei Jahre (2010 bis 2012) angelegte Vergütung zurückbehalten. Diese erfolgt in zwei Programmen. Das erste, eine Barvergütung von 900 Millionen Franken, dient dazu, das Kaderpersonal zu behalten. Diese Summe kann nur ausbezahlt werden, wenn das Unternehmen Gewinne erzielt und nicht mehr auf Staatshilfe angewiesen ist. Bei den restlichen 700 Millionen Franken handelt es sich um Optionen. Von diesen beiden Programmen sind rund 10'000 von den rund 75'000 Angestellten der Bank betroffen. Der 13. Monatslohn wird bei allen Mitarbeitenden auf 125'000 Franken beschränkt. Zudem hat die UBS im Jahre 2008 ihre Lohnmasse um 36% gekürzt. Damit ist sie weltweit die einzige Bank, welche eine derart drastische Kürzung vorgenommen hat , wobei die steuerbaren Einkommen ihrer weltweit beschäftigten Mitarbeitenden sich im Jahre 2008 immer noch auf 22 Mrd. Franken belaufen.
Gestützt auf einen Bericht der FINMA an den Bundesrat bestätigte der Vorsteher des Eidgenössischen Finanzdepartements, dass die FINMA ihre Rolle als Finanzmarktaufsichtsbehörde und insbesondere als Lohnbewirtschafterin der UBS vollumfänglich wahrgenommen hat. In den Augen der Kommission war aber die Information leider nicht genügend strukturiert und zu wenig klar.
Die Kommission fordert vom Bundesrat folgende Massnahmen:
1) Veröffentlichung der Weisungen zur Vergütungspolitik der Schweizer Banken durch die FINMA bis Ende Mai 2009.
Diese Weisungen sind zu erarbeiten, damit keine unverhältnismässigen Risiken mehr eingegangen werden, der nachhaltige Erfolg der Unternehmen gefördert wird und die internationalen Standards eingehalten werden.
2) Festlegung einer Frist, bis wann die Finanzinstitute ihr Vergütungssystem an die Weisungen der FINMA anzupassen haben.
3) Verpflichtung der UBS, diese Weisungen ab 2009 einzuhalten, dies auch bei den anstehenden Vergütungen aus dem Jahr 2008.
Botschaft 09.041- Weisungen des Bundesrates für den Voranschlag 2010 und den Finanzplan 2011 – 2013
Die Kommission nahm Kenntnis von den vom Bundesrat geplanten Massnahmen zur Erarbeitung des Budgetentwurfs 2010 und des Finanzplans 2011-2013. Laut neuesten Schätzungen, die im Juni 2009 vor dem Erstellen des definitiven Budgets 2010 nochmals überarbeitet werden, sinken die Einnahmen in den drei kommenden Jahren um 2,5 bis 3 Milliarden Franken. Für diese Mindereinnahmen sind zum einen die strukturellen Massnahmen verantwortlich, die in den nächsten Jahren in Kraft treten, z. B. der Ausgleich der kalten Progression, eine zugleich konjunkturpolitische wie strukturelle Massnahme; zum andern sind diese Mindereinnahmen auf die Verschlechterung der Wirtschaftslage zurückzuführen. In diesem Zusammenhang weist der Bundesrat darauf hin, dass die Überprüfung der Aufgaben des Bundes unabhängig von der Wirtschaftslage aktuell bleibt und dass diese Überprüfung dafür eingesetzt werden muss, die erforderlichen Kompensationen vorzunehmen. Es wird vielleicht nötig sein, je nach Wirtschaftssituation 300 bis 600 Millionen Franken zu kompensieren. Der Bundesrat wird im kommenden Juni dazu Stellung nehmen. Schliesslich hält die Kommission mit Genugtuung fest, dass zum jetzigen Zeitpunkt angenommen werden kann, dass die Vorgaben der Schuldenbremse bei der Erarbeitung des Budgetentwurfs 2010 eingehalten werden könnten.
Botschaft 09.013 - 2. Stufe der konjunkturellen Stabilisierungsmassnahmen: Nachtrag Ia zum Voranschlag 2009 und weitere Massnahmen
Der Vorsteher des Finanzdepartements und die Vorsteherin des Volkswirtschaftsdepartements haben die Kommission über die Gründe informiert, die den Bundesrat veranlasst hat, die 2. Stufe der konjunkturellen Stabilisierungsmassnahmen zu erarbeiten.
Die Projekte der 2. Stufe der konjunkturellen Massnahmen sind nach Ansicht des Bundesrates aufgrund der Dringlichkeit der Situation, der regionalen Verteilung, des Multiplikatoreffekts und der Auswirkungen auf die Wirtschaft im Allgemeinen erforderlich geworden. Auch sind diese Massnahmen in Abstimmung mit den Kantonen getroffen worden, deren Unterstützung essenziell ist für den Erfolg der Konjunkturmassnahmen. Die Kommission zeigt sich über diese vorgängige Koordination mit den Kantonen sehr zufrieden und hält mit Genugtuung fest, dass sich der Bundesrat für eine gleichmässige regionale Verteilung der Projekte einsetzt.
Die Kommission nimmt zur Kenntnis, dass bei der Exportindustrie nicht gezielt eine Branche gestützt werden kann und es deshalb am besten ist, die gesamte Exportindustrie mit gesetzlichen Anpassungen auf dem Gebiet der Exportrisikoversicherung zu fördern.
Im Bereich der Regionalpolitik wird der Schwerpunkt auf jene Projekte gesetzt, die der Bund bisher in erster Linie aus verschiedenen finanziellen Gründen nicht umsetzen konnte. Der Vorteil dieser Projekte besteht darin, dass mit jedem durch den Bund investierten Franken bis zu drei Franken über die Beiträge der Kantone und Gemeinden generiert werden.
Die Kommission ist zufrieden mit den vorgeschlagenen Projekten, ihrer geografischen Verteilung sowie damit, dass der Schwerpunkt auf Massnahmen zum Erhalt „traditioneller“ Arbeitsplätze und zur Förderung von Forschung und Entwicklung gelegt wurde. Sie ist in erster Lesung auf alle mit der Botschaft 09.013 unterbreiteten Entwürfe eingetreten. Die Kommission ist von diesen Stabilisierungsmassnahmen überzeugt und begrüsst insbesondere das stufenweise Vorgehen sowie die Einhaltung der Schuldenbremse. Diese sei ein konjunkturpolitisches Instrument, das auch in schwierigeren Zeiten funktionieren müsse.
Die Kommission hat am 16. und 17. Februar 2009 unter dem Vorsitz von Ständerat Philipp Stähelin (CVP/TG) und teils in Anwesenheit von Bundespräsident Hans-Rudolf Merz und Bundesrätin Doris Leuthard in Bern getagt.