Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates hat breit angelegte Anhörungen zum neuen Postgesetz und zum neuen Postorganisationsgesetz durchgeführt. Wie bereits in der Vernehmlassung, wurden die Vorlagen unterschiedlich, aber mehrheitlich positiv gewürdigt. Die KVF wird am 18. August 2009 über das Eintreten entscheiden und dann auch die Detailberatung aufnehmen.

Der Bundesrat hat 20. Mai 2009 die Botschaft für ein neues Postgesetz ( 09.049 ) zuhanden des Parlamentes verabschiedet. Die wichtigsten Punkte in dem neuen Gesetz sind die vollständige Marktöffnung, d.h. die Abschaffung des heute noch bestehenden Briefmonopols der Schweizerischen Post. Im Gegenzug will die Gesetzesvorlage die Grundversorgung im ganzen Land weiterhin garantieren und sieht dafür einen gestaffelten Finanzierungsmechanismus, die Auferlegung von gleichen Rechten und Pflichten für alle Marktteilnehmer und eine ausgebaute Aufsichts- und Regulationsbehörde vor. Diese generellen Ziele will der Bundesrat mit dem gleichentags verabschiedeten neuen Postorganisationsgesetz (09.050) konkret in einem Unternehmensgesetz für die Schweizerische Post umsetzen. Bewusst nicht vorgesehen im bundesrätlichen Entwurf ist eine Ausdehnung der Geschäftstätigkeit der Postfinance.
Die Kommission hat Vertreter der Kantone, der Gemeinden und Städte, der Berggebiete, von Economiesuisse und Gewerbeverband, der Gewerkschaften, der Konsumentenorganisationen und des Direktmarketingverbandes, der privaten Postdienstleister und der Schweizerischen Post zu einer Anhörung eingeladen. Die Aussagen der jeweiligen Referenten entsprachen im Wesentlichen den bereits in der Vernehmlassung dokumentierten Positionen. Die Kommission stellte fest, dass die Meinungen der Hearingsteilnehmer sehr geteilt waren. Insbesondere die Themen der Marktöffnung, der Fondslösung, der Abgeltung der ungedeckten Kosten der Grundversorgung und die Geschäftstätigkeiten der Postfinance wurden kontrovers beurteilt.
Die Kommission wird die Beratung der Gesetze an ihrer Sitzung vom 18. August 2009 mit dem Eintretensentscheid und der Aufnahme der Detailberatung fortsetzen. Die Behandlung im Ständeratsplenum wird voraussichtlich im Winter 2009 erfolgen.

Die Kommission behandelte vier Standesinitiativen, die alle einen Zusammenhang zu der Vorlage ZEB 2 (Bahn 2030) haben, die im Bundesgesetz über die zukünftige Entwicklung der Bahninfrastruktur (ZEBG) verlangt wird. Es sind dies die Initiative des Kantons Zug ( 06.308 ) Zimmerberg II, die Initiativen der Kantone Basel Stadt ( 07.302 ) und Basel-Land ( 07.303 ) sowie Aargau ( 07.304 ), Für eine Aufhebung des Planungsstopp bei der Bahn 2000, 2. Etappe (3. Juradurchstich Wisenberg). Die Anliegen der Initiativen wurden materiell im Rahmen des ZEBG diskutiert und fanden Eingang in Art. 10 des Gesetzes, wo die einzelnen Bauvorhaben aufgelistet sind und vom Bundesrat verlangt wird, dass sie in eine neue Botschaft (Bahn 2030), die im Jahre 2010 vorgelegt werden soll, einfliessen sollen. Da die Begehren der Kantone bereits auf Gesetzesstufe verankert sind, hat die Kommission den Standesinitiativen mit 6 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen keine Folge gegeben. Die Initiativen werden voraussichtlich in der Herbstsession 09 im Ständerat beraten.

Das Nationalstrassenabgabegesetz ( 08.012 ) schafft die gesetzliche Grundlage für die Abgabe zur Benützung der Nationalstrassen. Seit 1985 wird eine Jahrespauschale in Form einer Klebevignette erhoben und kostet seit 1995 unverändert 40 Franken. Der Bund nimmt daraus jährlich rund 350 Millionen Franken ein, die für den Strassenbau und verwandte Aufgaben zweckgebunden sind. Der Bundesrat schlägt vor, den Preis der Vignette nicht zu erhöhen, der Nationalrat ist ihm darin gefolgt. Einzig die Busse für die Autobahnbenützung ohne Vignette wollen Bundesrat und Nationalrat von 100 auf 200 Franken erhöhen. Im Gegensatz zum Bundesrat will der Nationalrat darauf verzichten, dass das Finanzdepartement die Kontrolle und die Strafverfolgung an Dritte übertragen kann. Die ständerätliche Kommission ist den Anträgen des Bundesrates gefolgt und hat damit eine kleine Differenz zum Nationalrat geschaffen. In der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage einstimmig angenommen. Sie wird voraussichtlich in der Herbstsession 09 im Ständerat beraten.

Die KVF hat im Differenzbereinigungsverfahren zur parlamentarischen Initiative Hutter Markus. Keine wirkungslosen Tempolimiten auf unseren Nationalstrassen (06.488) ihren bereits einmal gefällten Entscheid, der Initiative keine Folge zu geben, einstimmig bestärkt. Die Initiative verlangt, dass die gesetzlichen Auflagen für die Einführung von voraussehbaren Temporeduktionen auf den Autobahnen – z.B. wegen hoher Feinstaubbelastung – künftig deutlicher und wirksamkeitsorientierter ausgestaltet werden. Die Kommission ist der Ansicht, dass die bestehenden Vorschriften im Strassenverkehrsgesetz genügend sind. So können heute Verkehrsbeschränkungen infolge Umweltsituationen ohne Wirkungsnachweis angeordnet werden, sie dürfen jedoch nicht länger als acht Tage dauern. Sollen Höchstgeschwindigkeiten jedoch dauerhaft herauf- oder heruntergesetzt werden, bedarf es - bereits gemäss dem geltenden Recht - eines Gutachtens. Die KVF erwartet jedoch, dass die zuständigen kantonalen Stellen ihre Massnahmen miteinander absprechen.

Bern, 19. Juni 2009 Parlamentsdienste