Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-NR) unterstützt drei Motionen des Ständerats, die zum Ziel haben, die Preise von Medikamenten zu senken und den Zugang zu gewissen Arzneimitteln zu vereinfachen.

Mit 15 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen unterstützt die Kommission die Motion Ständerat (Diener) Medikamentenpreise. Massnahmen im Preisbildungsprozess (09.3088). Drei von vier in der Motion geforderte Massnahmen hat der Bundesrat auf Verordnungsstufe bereits weitgehend umgesetzt: die dreijährliche Überprüfung der Arzneimittelpreise, die Wirtschaftlichkeitsprüfung in Fällen, in denen die Indikationen eines Medikaments erweitert werden sowie die Erweiterung des Länderkorbs für den Preisvergleich. Im vierten Punkt fordert die Motion eine Regelung für den so genannten Off-Label-Use von Medikamenten. 

 

Mit 14  zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt die Kommission, die Motion Ständerat (Diener). Vertriebsanteil bei den Medikamentenkosten (09.3089) anzunehmen. Die Motion verlangt, der Bundesrat solle, differenziert nach Vertriebskanal, eine preisunabhängige Marge festlegen. Diskutiert wurde in der Kommission insbesondere, was dies für die selbstdispensierenden Ärzte bedeuten würde. Die Mehrheit der Kommission interpretiert die Motion als Schritt in Richtung Abschaffung der Selbstdispensation, die Minderheit lehnt einen solchen Schritt ab.

 

Einstimmig bei 1 Enthaltung unterstützt die Kommission die Motion Ständerat (Maury Pasquier). Einfacherer Zugang zu anerkannten Arzneimitteln (09.3208). Demnach soll in der Schweiz der Zugang zu Medikamenten vereinfacht werden können, die in Ländern mit vergleichbaren Arzneimittelkontrollen bereits zugelassen oder seit Langem bekannt sind.

 

Mit 18  zu 4 Stimmen beantragt die Mehrheit der Kommission, die Motion Ständerat (Gutzwiller). Eliminationsplan gegen die Masern gemäss Vorgaben der WHO (09.3055) anzunehmen. Der Nationalrat hatte in der Sommersession 2009 bereits eine identische Motion (09.3046) gutgeheissen. Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat sich zum Ziel gesetzt, die Masern bis 2010 zu eliminieren. In der Schweiz ist eine Strategie in Vorbereitung, mit der die Impfrate auf 95 Prozent gesteigert werden soll. 

 

Mit 9 zu 8 Stimmen bei 3 Enthaltungen beantragt die Kommission, die Motion Ständerat (Germann). Hörgerätemarkt. Mehr Wettbewerb statt Staatseingriffe (09.3156) abzulehnen. Die Motion verlangt, der Bundesrat solle dem Parlament eine Vorlage unterbreiten, die im Bereich der Hilfsmittel in der Invalidenversicherung und der AHV den Markt stärkt. Grundsätzlich war der Handlungsbedarf in diesem Bereich unbestritten. Die Motion komme aber zum falschen Zeitpunkt, argumentierte die Mehrheit der Kommission. Einerseits habe der Nationalrat im April 2009 der Pa.Iv. Wehrli (08.477) Folge gegeben, welche die Hörgeräteversorgung von der Invalidenversicherung in die Krankenversicherung übertragen will. Anderseits habe der Bundesrat im Hinblick auf die 6. IV-Revision bereits eine Gesetzesbestimmung über ein Vergabeverfahren für Hilfsmittel in die Vernehmlassung geschickt.

 

Mit 10 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen entschied die Mehrheit der Kommission, der Pa. Iv. Rossini. Invalidenversicherung. Anspruch auf medizinische Massnahmen für Geburtsgebrechen nach dem 20. Altersjahr (07.451) keine Folge zu geben. Stattdessen beschloss sie mit 11 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung eine Kommissionsmotion. Im Kern geht es darum, für Personen mit Geburtsgebrechen wie zum Beispiel Mukoviszidose die Koordination zwischen der Invalidenversicherung und der Krankenversicherung sicherzustellen. Die IV kommt in diesen Fällen nach Ablauf des 20. Lebensjahres nicht mehr für die medizinische Behandlung und Leistungen wie Physiotherapie auf.

 

Ohne Gegenstimme beantragt die Kommission, die Pa.Iv. Rechsteiner-Basel. Vermögensverteilung bei Teilliquidationen von Vorsorgeeinrichtungen (05.461) abzuschreiben. Der Bundesrat hat dem Anliegen der Initiative mit einer Verordnungsrevision (BVV2) entsprochen, die am 1. Juni 2009 in Kraft getreten ist.

 

Mit 16 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen beschloss die Kommission, ihre Subkommission BVG solle ihre Arbeiten für eine Revision der so genannten Legal Quote auf Gesetzesstufe weiterführen. Die Legal Quote besagt, dass Versicherungen, die das Geschäft der beruflichen Vorsorge betreiben, mindestens 90 Prozent der ermittelten Überschussbeteiligung den Versicherten gutschreiben müssen.

 

Die Kommission tagte vom 28. bis 30. Oktober 2009 in Bern unter dem Vorsitz von Jürg Stahl (SVP, ZH), teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Pascal Couchepin.

 

Die Kommission behandelte folgende weitere Geschäfte, über die an einer Medienkonferenz informiert wurde: Einführung eines Familienzulagenregisters (09.068), Differenzen in der 11. AHV-Revision (05.093), Revision des Unfallversicherungsgesetzes, Teil 1 (08.047), Pa. Iv. Fehr Jacqueline, Governance- und Transparenzkriterien für Krankenversicherungen (08.434) und Motion Ständerat (Frick). Massnahmen gegen die Entsolidarisierung in der Krankenversicherung durch so genannte Billigkassen (07.3160).

 

Bern, 30. Oktober 2009 Parlamentsdienste