Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) des Ständerats führte  die Detailberatung zur 11. AHV-Revision durch. Auf die Vorruhestandleistung gemäss Botschaft des Bundesrats (05.094 n) ist sie - wie schon der Nationalrat - nicht eingetreten, dagegen beantragt die Kommission einen befristeten differenzierten Kürzungsausgleich. Ausserdem hat sie die Beratung der 4. AVIG-Revision aufgenommen und Anhörungen durchgeführt.

Nachdem die Kommission an ihrer letzten Sitzung vom 26. Januar 2009 einstimmig auf die 11. AHV-Revision (Leistungsseitige Massnahmen, 05.093) eingetreten und die Detailberatung begonnen hatte, standen heute die zentralen Punkte der Revision, die Erhöhung des Rentenalters der Frauen und der Vorbezug der Rente zur Entscheidung an. Zur Diskussion standen vier Modelle zur Erleichterung der Frühpensionierung: ein auf 10 Jahre befristeter differenzierter Kürzungsausgleich, ein unbefristeter differenzierter Kürzungsausgleich, ein Bundesgesetz über Beihilfen an Überbrückungsrenten sowie die Vorruhestandsleistung gemäss der Vorlage des Bundesrats. Nach eingehender Diskussion hat die Kommission mit 11 zu 2 Stimmen entschieden, nicht auf die Vorlage des Bundesrats zur Einführung einer Vorruhestandleistung (05.094) einzutreten. Damit stand auch das Modell über Beihilfen an Überbrückungsrenten nicht mehr zur Diskussion, das wie das Modell des Bundesrats von bedarfsabhängigen Hilfen ausging. Mit 10 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung entschied sich die Kommission anschliessend für das Modell des befristeten differenzierten Kürzungsausgleichs gegenüber dem unbefristeten Modell, welches auch eine stärkere Differenzierung der Kürzung vorgesehen hatte. In einer weiteren Abstimmung obsiegte dann die befristete differenzierte Kürzung mit 8 zu 5 Stimmen gegenüber dem Beschluss des Nationalrats, der beim Vorbezug der Rente eine rein mathematische Kürzung vorsieht. Anschliessend hat die Kommission mit 10 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung der Erhöhung des Rentenalters der Frauen auf 65 Jahre zugestimmt. Gegen Ende der zügig fortgesetzten Detailberatung hat die Kommission festgestellt, dass die Koordination mit dem Bundesgesetz über die Berufli-che Vorsorge (BVG, Kapitel 8) vom Nationalrat in die Vorlage aufgenommen wurde, ohne dass dazu eine Botschaft vorliegt. Insbesondere die Frage der Weiterbeschäftigung eines Arbeitnehmers im Falle des Vorbezugs einer ganzen oder halben Rente gab nun zu zahlrei-chen Fragen Anlass, die vor der Debatte im Plenum beantwortet werden müssen. Gleiches gilt für die Koordination der Übergangsbestimmungen des Bundesrats mit jenen des Antrags der Kommission und die finanziellen Auswirkungen der gefassten Beschlüsse. An der nächsten Sitzung vom 6./7. April 2009 wird die Vorlage zu Ende beraten und in der Sommersession 2009 dem Rat unterbreitet.

Ende Januar hatte der Bundesrat beschlossen, den Termin für die Volksabstimmung über die IV-Finanzierung vom 17. Mai auf den 27. September 2009 zu verschieben. Wie schon die nationalrätliche Kommission will die Kommission nicht auf den am 13. Juni 2008 verabschiedeten Bundesbeschluss über eine befristete Zusatzfinanzierung der Invalidenversicherung durch Anhebung der Mehrwertsteursätze (05.053) zurückkommen und weder inhaltlich noch bezüglich des Inkrafttretens eine Änderung vornehmen. Vielmehr äusserte sie ihren Unmut über die Verschiebung der Volksabstimmung. Trotz der sich verschlech-ternden Wirtschaftslage steht die Kommission weiterhin hinter ihrer Vorlage. Angesichts des Ernstes der Lage ist es unabdingbar, dass die befristete Zusatzfinanzierung für die IV in Kraft tritt und die damit verbundene Trennung von AHV- und IV-Fonds vollzogen werden kann.

Im Weiteren liess sich die Kommission zur Umsetzung der am 13. Juni verabschiedeten Revision der Pflegefinanzierung konsultieren. Der Vorentwurf der Verordnungen wurde am 18. Dezember 2008 vom Bundesrat in die Vernehmlassung geschickt, mit Frist bis am 31. März. Die Revision soll im Moment noch auf den 1. Juni 2009 in Kraft gesetzt werden. An ihrer nächsten Sitzung wird sich die Kommission über die Weiterentwicklung des Dossiers der Labortarife informieren lassen.

Mit der 4. Revision des Arbeitsversicherungsgesetzes (AVIG, 08.062s) schlägt der Bundesrat vor, den normalen Beitragssatz von 2 auf 2,2 Prozent zu erhöhen. Zur Entschuldung soll der Beitragssatz zeitlich befristet von 2.2 auf 2, 3 Prozent erhöht und ein Solidaritätsbeitrag von 1 Prozent auf dem bisher nicht versicherten Verdienst zwischen 126 000 und 315 000 Fr. eingeführt werden. Auch auf der Leistungsseite sollen Einsparungen erzielt werden, indem Fehlanreize beseitigt und Wiedereingliederungsmassnahmen verstärkt werden. Die Kommission hat den Arbeitgeberverband, den Gewerkschaftsbund sowie den Verband Schweizerischer Arbeitsämter (VSAA) angehört. Weitere Kreise wurden schriftlich angehört. An der nächsten Sitzung vom 6./7. April 2009 wird die Kommission im Beisein von Frau Bundesrätin Doris Leuthard die Eintretensdebatte führen.


Die Kommission tagte am 19. und 20. Februar 2009 in Bern unter dem Vorsitz von Urs Schwaller (CVP, FR) im teilweisen Beisein von Herrn Bundesrat Pascal Couchepin. An den Anhörungen zur AVIG-Revision nahmen folgende Personen teil: Roland Müller, Schweizerischer Arbeitgeberverband, Mitglied der Geschäftsleitung; Colette Nova, Schweizerischer Gewerkschaftsbund, geschäftsführende Sekretärin; Marc Genilloud, Verband Schweizerischer Arbeitsämter (VSAA), Präsident; Jean Bieri, Geschäftsführer VSAA.


 Bern, 20. Februar 2009 Parlamentsdienste