Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Ständerates sieht keine Notwendigkeit, die Gesetzgebung über die biometrischen Ausweise nach der Volksabstimmung vom Mai 2009 bereits wieder zu ändern. Sie hat einer entsprechenden Kommissionsinitiative ihrer Schwesterkommission ihre Zustimmung verweigert.

Im Juni 2009 hatte die Nationalratskommission mit deutlicher Mehrheit eine Kommissionsinitiative beschlossen, welche fordert, die in der Volksabstimmung vom 17. Mai knapp angenommene Revision des Ausweisgesetzes punktuell zu ändern. So verlangt die Initiative, auf Gesetzesstufe festzuschreiben, dass nach wie vor nicht biometrische Identitätskarten ausgestellt werden, und dass zudem auf die geplante obligatorische zentrale Speicherung biometrischer Daten in der Form des Passbildes und von Fingerabdrücken verzichtet wird (09.471 n Pa.Iv. SPK-NR. Biometrische Ausweise, vgl. Medienmitteilung vom 19. Juni 2009). Mit 6 zu 3 Stimmen hat die SPK ihre Zustimmung zu dieser Kommissionsinitiative verweigert. Aus staatspolitischen Gründen lehnt sie es ab, kurz nach dem – wenn auch knappen – Volksentscheid das Gesetz bereits wieder zu revidieren. Die Kommission lehnt die Initiative zudem aus sicherheitspolitischen Gründen ab, weil bei einem Verzicht auf das Obligatorium der zentralen Datenspeicherung das schweizerische Ausweiswesen geschwächt würde. Schliesslich wird die Ausarbeitung eines Gesetzesentwurfes für unnötig erachtet, weil der Bundesrat in der Ausweisverordnung die Ausstellung von nicht-biometrischen Identitätskarten vorsieht.

Mit 6 zu 3 Stimmen in der Gesamtabstimmung beantragt die SPK ihrem Rat, einer Vorlage der Nationalratskommission zuzustimmen, durch die das Bürgerrechtsgesetz so geändert werden soll, dass die Frist für die Aberkennung von Einbürgerungen von fünf auf acht Jahre ausgedehnt wird und nach jeder Untersuchungshandlung der Behörden eine neue zweijährige Verjährungsfrist zu laufen beginnt (06.414 n Pa.Iv. Änderung des Bürgerrechtsgesetzes. Fristausdehnung für die Nichtigerklärung). Die Kommission begrüsst die Zielsetzung der Vorlage, den Ausländerbehörden einen grösseren zeitlichen Rahmen insbesondere zur Aberkennung von Einbürgerungen zu gewähren, die in der Folge von Scheinehen erschlichen wurden und deren Missbräuchlichkeit oftmals erst zu einem späten Zeitpunkt bekannt wird. Die Minderheit der Kommission kritisiert den Verlust an Rechtssicherheit, den der Gesetzesentwurf für neu Eingebürgerte bedeute. Sie beantragt deshalb, die Frist für die Nichtigerklärung bei fünf Jahren zu belassen. Das Geschäft wird voraussichtlich in der Herbstsession durch den Ständerat beraten.

Wie bereits die Nationalratskommission ist auch die SPK des Ständerates der Ansicht, dass alle Doppelbesteuerungsabkommen dem fakultativen Referendum zu unterstellen sind. Sie beantragt dies einstimmig der Aussenpolitischen Kommission, welche die Abkommen im Ständerat vorprüft. Sie schliesst sich in der Argumentation ihrer Schwesterkommission im Nationalrat an (vgl. Medienmitteilung der SPK-N vom 21. August 2009). Staatsverträge sollen gemäss klaren rechtlichen Kriterien dem Referendum unterstellt werden oder nicht, nicht jedoch aufgrund von politischem Ermessen der Behörden.  

Im Weiteren ist die SPK der Ansicht, dass administrative Hürden für die Ausübung der politischen Rechte der Auslandschweizerinnen und –schweizer abgebaut werden sollen. Sie schloss sich deshalb einstimmig dem Beschluss der Nationalratskommission an, der parlamentarischen Initiative von Nationalrätin Thérèse Meyer (CVP, FR) Folge zu geben (08.522 n Pa.Iv. Vereinfachte Ausübung der politischen Rechte der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer). Die Initiative verlangt, dass die aktive Teilnahme bei einer Abstimmung oder einer Wahl der heute vom Gesetz verlangten Meldung bei der Stimmgemeinde gleich kommt.

Schliesslich beantragt die Kommission ihrem Rat mit 7 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen bzw. mit 5 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung zwei Motionen des Nationalrates zuzustimmen, die strengere Integrationsstandards bei Einbürgerungen, resp. eine Integrationspflicht für in der Schweiz niedergelassene Ausländerinnen und Ausländer fordern. Durch die Vorstösse soll der Bundesrat beauftragt werden, dem Parlament Entwürfe für entsprechende Änderungen des Bürgerrechtsgesetzes und des Ausländergesetzes vorzulegen (09.3005 n Mo. NR (SPK-NR). Gute Kenntnisse einer Landessprache und Integration als Voraussetzungen einer Einbürgerung); 08.3094 n Mo. NR (Fraktion V). Ausschaffung von Ausländern, die sich weigern, sich zu integrieren).

Die Kommission tagte am 27. August 2009 in Bern unter der Leitung ihres Präsidenten Hansheiri Inderkum (CVP/UR).

 

Bern, 28. August 2009 Parlamentsdienste