08.073 n Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen. Volksinitiative
08.074 n Gegen masslosen Bau umwelt- und landschaftsbelastender Anlagen
Die Kommission hat die Tandem-Initiativen "Rettet den Schweizer Boden" der Stiftung Helvetia Nostra beraten und dazu das Initiativkomitee angehört.
Die Initiative „Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen!“ möchte die stete Zunahme von Zweitwohnungen verhindern und fordert daher eine verfassungsmässige Beschränkung des Anteils von Zweitwohnungen am Gesamtbestand der Wohneinheiten und an der für Wohnzwecke genutzten Bruttogeschossfläche auf höchstens 20 %. Die Kommission anerkennt zwar gewisse Probleme, die sich in einigen Regionen bei den Zweitwohnungen ergeben. Sie ist jedoch der Meinung, dass die Initiative nicht zielführend ist und falsche Anreize setzt. Bei einer starren Beschränkung auf 20% in jeder Gemeinde besteht die Gefahr, dass der Zweitwohnungsbau auf Gemeinden verlagert wird, welche diesen Anteil noch nicht erreicht haben. Ausserdem würde dies in Gemeinden, deren Anteil an Zweitwohnungen 20% bereits übersteigt, zu einem Baustopp führen, der den lokalen Bedürfnissen nicht Rechnung tragen würde. Daher beantragt die Kommission mit 18 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen, die Volksinitiative "Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen" zur Ablehnung zu empfehlen. Eine kleine Minderheit beantragt, dem Volk und den Ständen einen direkten Gegenvorschlag mit einer neuen Übergangsbestimmung zu unterbreiten. Diese würde es Gemeinden, deren Anteil an Zweitwohnungen 20% bereits übersteigt, erlauben, den bestehenden Anteil beizubehalten.
Die Volksinitiative „Gegen masslosen Bau umwelt- und landschaftsbelastender Anlagen“ will, dass das Erstellen und das Erweitern von umwelt- und landschaftsbelastenden Anlagen nur noch zugelassen wird, wenn aus bildungs- oder gesundheitspolitischer, aus natur- oder landschaftsschützerischer Sicht gesamtschweizerisch ein dringendes Bedürfnis dafür besteht. Die Kommission erachtet die Initiative als unausgereift und zu radikal. Die sehr restriktive Regelung schliesst Anlagen aus, welche beispielsweise bloss einem wirtschaftlichen, energetischen, militärischen, touristischen oder regionalen Bedürfnis entsprechen. Darüber hinaus bedeutet die Initiative einen grossen Eingriff in die Planungskompetenzen der Kantone. Die Kommission beantragt daher klar mit 20 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Volksinitiative zur Ablehnung zu empfehlen. Eine kleine Minderheit unterstützt die Initiative und beantragt ihre Annahme.
08.408 n Pa. Iv. Neirynck. Glühlampen durch Stromsparlampen ersetzen
Die Kommission hat eine im März 2008 eingereichte parlamentarische Initiative vorgeprüft, welche vorsieht, dass anstelle von Glühlampen nur noch Stromsparlampen verkauft werden dürfen. Der verlangte Erlass soll ein Jahr nach seiner Verabschiedung in Kraft treten. Die Kommission weist darauf hin, dass Lampen der Effizienzklassen F und G seit dem 1. Januar 2009 nicht mehr verkauft werden dürfen und dass ab 2012 nur noch Lampen zum Verkauf zugelassen sein sollten, die mindestens der Effizienzkategorie D entsprechen. Faktisch würde dies ein Verbot der gewöhnlichen Glühlampen ab 2012 bedeuten. Die Kommission beantragt, der Initiative keine Folge zu geben. Sie zieht es vor, eine Kommissionsmotion einzureichen, die den Bundesrat beauftragt, Lampen mit ungenügender Energieeffizienz rasch aus dem Verkehr zu ziehen. Mit 15 zu 5 Stimmen nahm sie eine Kommissionsmotion an, die den Vertrieb von Lampen, die gemäss der Einstufung 2009 eine Energieeffizienz der Klassen C bis G aufweisen, ab 1. Januar 2012 verbieten will. Der Motionstext sieht vor, dass der Bundesrat in begründeten Fällen Ausnahmen für Nischenanwendungen vorsehen kann.
08.3083 s Mo. Ständerat (Luginbühl). Transport von Wärmeenergie aus Landwirtschaftsbetrieben in die Bauzone zulassen
Die Motion beauftragt den Bundesrat, möglichst rasch die einschlägigen Vorschriften so anzupassen, dass Wärme aus Holzschnitzel-Heizanlagen, welche auf einem Landwirtschaftsbetrieb produziert wird, in einem Fernwärmenetz auch über grössere Distanzen in die Bauzonen transportiert werden darf. Die Kommission beantragt dem Rat mit 21 Stimmen bei 3 Enthaltungen, die Motion des Ständerates anzunehmen.
UREK 08-28 Umnutzung von Industrie- und Gewerbebrachen. Förderung
(Po. 04.3583, Leutenegger Oberholzer)
Die Kommission hat vom Bericht des Bundesrates „Umnutzung von Industrie- und Gewerbebrachen – Massnahmenplan zur Förderung“ in Beantwortung eines Postulates des Nationalrates (04.3583) Kenntnis genommen. Laut einer Untersuchung der Bundesverwaltung von 2004 gibt es in der Schweiz 17 Mio. m2 Industrie- und Gewerbebrachen. Eine neuere, umfassendere Studie schätzt die Brachflächen gar auf 25 bis 35 Mio. m2. Der Bundesrat sieht vor, die Kantone und Gemeinden zu unterstützen, damit Industrie- und Gewerbebrachen vermehrt und rascher wieder genutzt werden können. Der Bund kann bei der Erarbeitung von Grundlagen sowie bei der Förderung von Pilotprojekten und der Unterstützung von Ideen- und Machbarkeitsstudien aktiv sein. Ausserdem kann er als Eigentümer und Bauherr eine Vorbildfunktion einnehmen.
07.062 n RPG. Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland. Flankierende Massnahmen zur Aufhebung des BewG
Die Teilrevision des Raumplanungsgesetzes wurde Ende 2007 dem Parlament als flankierende Massnahme zur Abschaffung der Lex Koller unterbreitet. Die Revision will die Kantone verpflichten, in ihren Richtplänen Gebiete mit hohen Zweitwohnungsbeständen zu bezeichnen und für diese lenkende Massnahmen zu entwickeln. Die Kommission hat nun einstimmig beschlossen, die Beratung der Vorlage zu sistieren. Die Kommission möchte die Frage der Zweitwohnungen im Gesamtkontext des neuen Raumentwicklungsgesetzes erörtern, welches sich zurzeit in der Vernehmlassung befindet und das Raumplanungsgesetz ersetzen soll.
07.492 s Pa. Iv. Schutz und Nutzung der Gewässer (UREK-S)
Die Kommission setzte die Detailberatung des indirekten Gegenentwurfs zur Volksinitiative „Lebendiges Wasser“ (07.060) fort. Sie wird sie an der nächsten Kommissionssitzung wieder aufnehmen.
Die Kommission hat am 23. und 24. Februar 2009 unter dem Vorsitz von Nationalrat Toni Brunner (V/SG) sowie teilweise im Beisein von Bundesrat Moritz Leuenberger in Bern getagt.
Bern, 24. Februar 2009, Parlamentsdienste