Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerats sieht Handlungsbedarf beim übermässigen Bau von Zweitwohnungen. Sie hat daher die Behandlung der Volksinitiative „Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen!“ sistiert, bis sie einen Gesetzesentwurf zu diesem Thema beraten hat, welcher zurzeit der UREK-N vorliegt. Dahingegen beantragt sie ohne Gegenstimmen, die Volksinitiative „Gegen masslosen Bau umwelt- und landschaftsbelastender Anlagen“ abzulehnen.

08.074 n Gegen masslosen Bau umwelt- und landschaftsbelastender Anlagen. Volksinitiative

Die Volksinitiative „Gegen masslosen Bau umwelt- und landschaftsbelastender Anlagen“ fordert, dass das Erstellen und das Erweitern von umwelt- und landschaftsbelastenden Anlagen nur noch zugelassen wird, wenn aus bildungs- oder gesundheitspolitischer, aus natur- oder landschaftsschützerischer Sicht gesamtschweizerisch ein dringendes Bedürfnis dafür  besteht. Wie bereits der Bundesrat und der Nationalrat erachtet die Kommission die Initiative als unausgereift und zu radikal. Die sehr restriktive Regelung schliesst Anlagen aus, welche beispielsweise bloss einem wirtschaftlichen, energetischen, militärischen, touristischen oder regionalen Bedürfnis entsprechen. Darüber hinaus bedeutet die Initiative einen grossen Eingriff in die Planungskompetenzen der Kantone. Die Kommission beantragt ihrem Rat ohne Gegenstimmen, die Volksinitiative zur Ablehnung zu empfehlen.


08.073 n Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen. Volksinitiative

Die Initiative „Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen!“ möchte die stete Zunahme von Zweitwohnungen verhindern und fordert daher eine verfassungsmässige Beschränkung des Anteils von Zweitwohnungen am Gesamtbestand der Wohneinheiten und an der für Wohnzwecke genutzten Bruttogeschossfläche auf höchstens 20 %. Die Kommission teilt die Ansicht der Initianten, dass der übermässige Bau von Zweitwohnungen vielfältige Probleme nach sich zieht. Wie der Nationalrat erachtet sie jedoch die vorgeschlagene Lösung als starr und wenig zielführend. In diesem Zusammenhang weist sie darauf hin, dass zur Zweitwohnungsproblematik bereits ein Gesetzesentwurf in der UREK-N hängig ist (07.062 RPG. Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland. Flankierende Massnahmen zur Aufhebung des BewG). Da die Kommission einen klaren Handlungsbedarf sieht, möchte sie diesen Gesetzesentwurf beraten, bevor sie abschliessend über die Volksinitiative entscheidet. Sie hat daher deren Beratung sistiert und ihre Schwesterkommission gebeten, sich des vorliegenden Gesetzesentwurfes möglichst rasch anzunehmen.


UREK 09-02 Flexibilisierung der Waldflächenpolitik

Die Kommission hat einstimmig beschlossen, eine Initiative zur Flexibilisierung der Waldflächenpolitik auszuarbeiten. Sie sieht Handlungsbedarf, um die unerwünschte Zunahme von Waldflächen bei Konflikten mit ökologisch oder landschaftlich wertvollen Gebieten, mit landwirtschaftlichen Vorrangflächen sowie beim Hochwasserschutz zu beseitigen. Die parlamentarische Initiative will am Grundsatz des Rodungsverbots festhalten, in Gebieten mit Zunahme der Waldfläche aber soll die Pflicht des Rodungsersatzes flexibler geregelt werden. Zudem sind weitere geeignete Instrumente und Massnahmen vorzusehen, um in Gebieten mit Waldflächenzunahme der unerwünschten Ausdehnung von Waldflächen entgegenzuwirken. Die Gesamtwaldfläche der Schweiz soll dabei nicht reduziert werden. Stimmt die UREK-N dem Beschluss der ständerätlichen Kommission zu, so kann diese einen konkreten Gesetzesvorschlag ausarbeiten.


08.3247 n Mo. Nationalrat (Favre Laurent). GUB/GGA-Schutz für waldwirtschaftliche Erzeugnisse

Die Kommission beantragt, die Motion des Nationalrats anzunehmen. Diese beauftragt den Bundesrat, eine Gesetzesvorlage zu unterbreiten, welche einen wirksamen Schutz der Bezeichnungen von traditionellen Erzeugnissen der Schweizer Waldwirtschaft ermöglicht; dies soll mit einer Eintragung im eidgenössischen Register für geschützte Ursprungsbezeichnungen und geschützte geografische Angaben (GUB/GGA-Register) geschehen.


UREK 09-07 Drittes Energiepaket der EU
UREK 09-08 Verhandlungsmandat Elekrizität mit der EU

Am 25. Juni 2009 hat der EU-Ministerrat das dritte Energiepaket verabschiedet. Mit diesem soll der europäische Strom- und Gasmarkt weiter harmonisiert werden. Dieses dritte Energiebinnenmarktpaket wird das zweite vollumfänglich ablösen und eine neue Verhandlungsgrundlage bilden. Das Verhandlungsmandat der Schweiz basiert auf dem zweiten Energiepaket der EU von 2003, welches in der Struktur und in der Marktöffnung in etwa dem schweizerischen Stromversorgungsgesetz (StromVG) entspricht. Am 8. November 2007 haben die Schweiz und die EU die Verhandlungen über ein Elektrizitätsabkommen aufgenommen. Die nächste Verhandlungsrunde wird am 10. Juli 2009 stattfinden. Die Kommission hat sich über die aktuelle Situation aufdatieren lassen und wird die Entwicklungen in diesem Bereich weiterhin aufmerksam verfolgen.


UREK 08-25 Realkosten der Atomenergie (06.3714, Po. Ory)

Am 14. Dezember 2006 hat Ständerätin Gisèle Ory ein Postulat eingereicht, welches den Bundesrat beauftragte, einen umfassenden Bericht vorzulegen, der über die Realkosten der Atomenergie klar Auskunft gibt. Der Bericht, welcher im Mai 2008 vorgelegt wurde, zeigt die Kosten der bestehenden und der neuen Kernkraftwerke auf und gibt einen Überblick über die aktuelle Literatur zu den Kostendaten neuer Kernkraftwerke. Somit enthält er Anhaltspunkte über die in Zukunft zu erwartenden Kosten der Atomenergie. Die Kommission hat vom Bericht Kenntnis genommen und wird die Kostenentwicklung in diesem Bereich weiterhin beobachten.


09.3007 n Mo. Nationalrat (UREK-N). Steuereffizienz im Gebäudesanierungsbereich

Die Motion des Nationalrates will mittels steuerlicher Anreize und Vereinfachungen energetisch wirksame Massnahmen im Gebäudebereich fördern. Die Kommission beantragt ihrem Rat ohne Gegenstimmen, die Motion abzulehnen. Sie verweist auf die zahlreichen Motionen, welche bereits hängig sind oder überwiesen wurden und teilweise präziser formuliert sind.


08.328 s Kt .Iv. BS. Kantonale Regelungsfreiheit für Lärmemissionen von Gastwirtschaftsbetrieben

Die Kommission hat die Standesinitiative des Kantons Basel-Stadt vorgeprüft. Diese verlangt, dass die Kantone für die Beurteilung von Lärmemissionen aus Gastwirtschaftsbetrieben und für die Begrenzung solcher Emissionen eigene Regelungen erlassen können. Die Kommission stellt fest, dass das Umweltschutzgesetz den Vollzugsbehörden ausreichend Handlungsspielraum lässt, um den lokalspezifischen Lärmemissionen aus der Gastwirtschaft Rechnung zu tragen und beantragt mit 5 zu 4 Stimmen und 1 Enthaltung, der Initiative keine Folge zu geben. Eine Minderheit beantragt, der Initiative Folge zu gebe.


UREK 09-09 Agrotreibstoffe. Information

Die ökologische Gesamtbilanz der Agrotreibstoffe und deren Konkurrenzierung mit der Nahrungsmittelproduktion bieten Stoff für politische Debatten, dies insbesondere, seit die Eidgenössische Materialprüfungs- und Forschungsanstalt Empa im Mai 2007 ihre Studie „Ökobilanz von Energieprodukten“ veröffentlicht hat. Bevor die Kommission im August die parlamentarische Initiative 08.480 vorprüft, welche ein fünfjähriges Moratorium für die Einfuhr von Agrotreibstoffen und Rohstoffen zu deren Herstellung verlangt, hat sie sich von einem Mitverfasser der EMPA-Studie sowie von Vertretern der verschiedenen von der Thematik der Agrotreibstoffe betroffenen Ämter über die heutige Situation und die Zukunftsaussichten informieren lassen. Ebenfalls hat sie sich über die verschiedenen Schweizer Grossprojekte zur Herstellung von Agrotreibstoffen orientieren lassen.

 

Die Kommission hat am 25./26. Juni 2009 unter dem Vorsitz von Ständerat Filippo Lombardi (CEg/TI) und teilweise im Beisein von Bundesrat Moritz Leuenberger in Bern getagt.

 

Bern, 26. Juni 2009 Parlamentsdienste