Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates spricht sich gegen eine von Nationalrätin Ursula Wyss eingereichte parlamentarische Initiative aus, welche die Einführung einer nationalen Erbschaftssteuer ab 1 Million Franken fordert.

1. 08.439 Pa.Iv. Wyss Ursula. Nationale Erbschaftssteuer ab 1 Million Franken

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) hat die parlamentarische Initiative Nationale Erbschaftssteuer ab 1 Million Franken vorgeprüft. Die von Nationalrätin Ursula Wyss eingereichte Initiative verlangt, dass im Artikel 128 der Bundesverfassung (Direkte Steuern) eine Bestimmung eingefügt wird, welche eine Steuer auf Erbschaften und Schenkungen vorsieht. Dabei soll ein Freibetrag von 1 Million Franken pro direkten Nachkommen festgelegt und der Ertrag hälftig zwischen Bund und Kantonen aufgeteilt werden.

Die WAK-N hat mit 16 zu 8 Stimmen entschieden, der Initiative keine Folge zu geben. Die Mehrheit argumentiert, dass eine solche Steuer dem liberalen Wirtschaftsverständnis der Schweiz widerspricht und die Attraktivität des Standortes Schweiz beinträchtigen würde. Sie würde insbesondere Probleme bei der Nachfolge in Familienunternehmen verursachen. Nach Meinung der Minderheit hingegen würde eine Erbschaftssteuer weder den Konsum noch die Arbeit belasten, sondern dem Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit entsprechen.

2. 08.411 Pa.Iv. Zisyadis. Verankerung des Rechtes auf einen Mindestlohn in der Bundesverfassung

Die von Nationalrat Zisyadis eingereichte Initiative will das Recht auf einen Mindestlohn in der Bundesverfassung verankern. Gemäss Initiativtext legt der Bund einen kantonalen Mindestlohn fest, damit alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über einen Lohn verfügen, der ihnen würdige Lebensbedingungen gewährleistet; er berücksichtigt dabei die regionalen Unterschiede und die verschiedenen Wirtschaftszweige.

Mit 13 zu 7 Stimmen beantragt die Kommission ihrem Rat, der Initiative keine Folge zu geben. In den Augen der Kommissionsmehrheit soll die Regelung des Mindestlohnes nicht auf Gesetzes- und schon gar nicht auf Verfassungsstufe erfolgen, sondern den Sozialpartnern überlassen bleiben. Diese müssen im Rahmen der Gesamtarbeitsverträge (GAV) nach Lösungen suchen, die auf die jeweiligen Branchen zugeschnitten sind. Die Flexibilität des Arbeitsmarktes sei zudem ein Pluspunkt des Wirtschaftsstandortes Schweiz, den die parlamentarische Initiative in Frage stellen würde.

Was die Mindestlöhne betrifft, betont die Kommissionsminderheit, dass ein Grossteil der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer keinem GAV unterstellt ist und dass es zur Lösung der inakzeptablen Situation der Working-Poor nicht ausreicht, die Regelung den Sozialpartnern zu überlassen.

3. Besteuerung nach dem Aufwand (Pauschalbesteuerung)

Die Kommission hat davon Kenntnis genommen, dass die Zürcher Stimmberechtigten am
8. Februar 2009 der Abschaffung der Besteuerung nach dem Aufwand in der Kantonssteuer zugestimmt haben. Im Hinblick auf eine vom Kanton St. Gallen eingereichte Standesinitiative, welche die Abschaffung der Pauschalbesteuerung (08.309) auf Bundes- sowie auf Kantonsebene verlangt, hat die Kommission das Eidgenössische Finanzdepartement beauftragt, einen Bericht zu den gängigen Kantonspraktiken und zu aktuellen Zahlen in diesem Bereich zu erstellen. Sie wird diesen Bericht voraussichtlich nach der Sommersession behandeln und dann allenfalls einen Vorstoss erarbeiten.

Die Kommission hat unter dem Vorsitz von Nationalrätin Hildegard Fässler (SP, SG) am
9. und 10. Februar 2009 in Bern getagt.

Bern, 11. Februar 2009 Parlamentsdienste