Die Kommission nahm die Vorlage des Bundesrates über die dritte Stufe der Stabilisierungsmassnahmen grundsätzlich an. Sie sprach sich auch für den Antrag ihrer nationalrätlichen Schwesterkommission aus, den Ertrag der CO2-Abgabe aus den Jahren 2009 und 2010 bereits 2010 zu erstatten.

1. Stabilisierungsmassnahmen 3. Stufe (09.062)

Mit dieser Botschaft unterbreitet der Bundesrat den eidgenössischen Räten ein befristetes Bundesgesetz über konjunkturelle Stabilisierungsmassnahmen zur Genehmigung. Damit sollen die gesetzlichen Grundlagen für Massnahmen im Bereich des Arbeitsmarkts und der Informations- und Kommunikationstechnologien geschaffen werden.

Das mit dieser Botschaft unterbreitete Gesetz schafft die Grundlagen zur Durchführung der dritten Stufe der konjunkturellen Stabilisierungsmassnahmen. Es sollen einerseits für Massnahmen im Bereich des Arbeitsmarkts, andererseits für Massnahmen im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien sowie der Auslandspromotion befristete Finanzhilfen gewährt werden. Diese sind im Voranschlag 2010, den der Bundesrat voraussichtlich am 19. August 2009 verabschieden wird, berücksichtigt.

Während in der nationalrätlichen Kommission das Eintreten heftig umstritten war (vgl. Handout der WAK-N vom 18. August 2009), ist die WAK-S mit 10 zu 2 Stimmen auf die Vorlage eingetreten. Nach Auffassung der Kommissionsmehrheit rechtfertigt sich dieses dritte Konjunkturpaket vor allem deshalb, weil es auf den Arbeitsmarkt ausgerichtet ist und verschiedene Massnahmen für von der Wirtschaftskrise besonders betroffene Arbeitnehmerkreise (Lehrabgänger und Langzeitarbeitslose) vorsieht. Eine Minderheit bestreitet die Notwendigkeit eines dritten Paketes und beantragt, nicht auf die Vorlage einzutreten.

In der Detailberatung stimmte die Kommission den Vorschlägen des Bundesrates im Bereich des Arbeitsmarkts und der Informations- und Kommunikationstechnologien insgesamt zu, will aber gewisse Massnahmen einschränken: So hält die Kommission bei den Finanzhilfen für befristete Anstellungen in nicht profitorientierten Organisationen (Art. 3 des Entwurfs) mit knapper Mehrheit (7:6 Stimmen) fest, dass die Finanzhilfe monatlich nicht über 3000 Franken betragen soll. Bei den Finanzhilfen für die Ausbildung im Gebäude- und Energiebereich (Art. 6) stimmte sie dem Vorschlag des Bundesrates mit 6 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen ebenfalls zu, hält aber fest, dass die Finanzhilfe pro Arbeitnehmer und Arbeitnehmerin 50 Prozent der Weiterbildungskosten und höchstens 5000 Franken betragen soll.

Ebenfalls zugestimmt (8:0:1) hat die Kommission dem Mehrheitsantrag der WAK-N im Bereich der Arbeitslosenversicherung, wonach der Bundesrat die Entschädigungsdauer bei Kurzarbeit von heute maximal 12 auf maximal 24 Monate heraufsetzen kann. Sie hat allerdings eine Karenzfrist von sechs Monaten eingefügt, um zu verhindern, dass einem Betrieb, der innerhalb der zweijährigen Rahmenfrist bereits während 24 Monaten Kurzarbeitsentschädigung geltend gemacht hat, der Entschädigungsanspruch ohne Unterbruch verlängert wird.

Die WAK-S stimmt auch dem Antrag der WAK-N zu, dem Volk und der Wirtschaft den Ertrag der CO2-Abgabe der Jahre 2009 und 2010 bereits 2010 (und nicht erst 2011 bzw. 2012 ) zu erstatten. Die Kommission ist der Meinung, dass diese vorgezogene Rückerstattung eine durchaus zweckmässige Konjunkturmassnahme zur Stärkung der Kaufkraft darstellt.

Schliesslich sprach sich die Kommission mit 4 zu 4 Stimmen und Stichentscheid der Präsidentin gegen einen Antrag zur Geltungsdauer des Gesetzes aus. Dieser hatte unter anderem zum Ziel,  dass der Bundesrat die Entschädigungsdauer bei Kurzarbeit nur bis Ende 2010 (und nicht bis Ende 2011) auf maximal 24 Monate heraufsetzen kann und dass die Entschädigungen dann nur bis Ende 2011 ausbezahlt werden können.

Der Ständerat wird dieses Geschäft in der ersten Woche der Herbstsession als Erstrat beraten. Da das Inkrafttreten dieses Gesetzes als dringlich erklärt wurde, muss die Vorlage noch in der kommenden Session verabschiedet werden.

 

2. Steuervereinfachung (08.324, 05.307, 05.310, 08.3854, 09.3213, 09.3215)

Die Kommission prüfte insgesamt sechs Geschäfte, welche eine Vereinfachung der Einkommensbesteuerung natürlicher Personen anstreben. Anlässlich eines Seminars hatte sich die Kommission im April 2008 bereits eingehend mit dieser Thematik befasst.

Für die Beratung der Standesinitiative des Kantons Zürich 08.324 Steuersystemreform. Easy Swiss Tax hörte sie Regierungsrätin Dr. Ursula Gut-Winterberger und Kantonsrat Hans-Peter Portmann an.

Die Kommission ist der Meinung, dass ein vereinfachtes und transparenteres Steuersystem unbedingt nötig wäre, doch wollte sie sich bezüglich der Reform, welche für die Schweiz am besten taugen würde (z.B. Easy Tax), noch nicht festlegen. Dies insbesondere, weil für die Kommission zu unklar ist, wie sich die verschiedenen Modelle zur Neuordnung des Steuersystems auf den Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit auswirken würden. Für die Beurteilung ist sie auf konkretere Angaben angewiesen. Ausserdem ist die Kommission der Auffassung, dass bei einer so bedeutenden und komplexen Reform die Federführung nicht bei einer parlamentarischen Kommission, sondern beim Bundesrat liegen muss. Die Kommission hat deshalb oppositionslos entschieden, sämtliche Vorstösse zur Steuervereinfachung zu sistieren und sich an einer nächsten Sitzung noch einmal mit der Thematik zu befassen. Dabei sollen in Form einer „Roadmap“ die nächsten Schritte für dieses wichtige und umfassende Projekt festgelegt werden.

 

3. Für faire Steuern. Stopp dem Missbrauch beim Steuerwettbewerb (Steuergerechtigkeits-Initiative). Volksinitiative (09.031)

Vor der Behandlung der Steuergerechtigkeits-Initiative hat die Kommission Hearings durchgeführt. In diesem Rahmen wurden die folgenden Personen angehört:

- Nationalrat Hansjörg Fehr vom Initiativkomitee
-
Professor Marius Brülhart, Département d'économétrie et d'économie politique (DEEP), Université de Lausanne
-
Regierungsrat Christian Wanner, Präsident der Finanzdirektorenkonferenz (FDK)
- Professor Ulrich Cavelti, Finanzdirektorenkonferenz (FDK)

Voraussichtlich an ihrer Sitzung vom 15./16. Oktober wird die Kommission die Beratung der Volksinitiative beginnen.

 

4. Aussprache zur Steuerharmonisierung mit der Finanzdirektorenkonferenz

Die Kommission hörte den Präsidenten der Finanzdirektorenkonferenz (FDK) Christian Wanner sowie Prof. Ulrich Cavelti, Berater der FDK, zur Problematik der Umsetzung des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG) an. In diesem Rahmen nahm die Kommission Kenntnis vom Bericht der von der FDK eingesetzten Expertenkommission. Diese schlägt vor, ein Organ zu schaffen, das die Umsetzung des StHG durch die Kantone überwacht.

Die WAK-S teilt die Ansicht der Kantone, dass die heutigen Instrumentarien zum Vollzug des StHG unzureichend sind. Sie hat deshalb mit 8 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung folgende Kommissionsmotion verabschiedet:

 

Aufsichts- und Durchsetzungslücke im Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuerung der Kantone und Gemeinden

Die Aufsichts- und Durchsetzungslücke im Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuerung der Kantone und Gemeinden ist zu schliessen und es sind Massnahmen zur Erzwingung des Anwendungsgebotes nach Art. 72. Abs. 2 und 3 StHG vorzusehen.

 

5. Abkommen über ein Amtshilfegesuch der USA betreffend die UBS AG

Die Kommission hörte gemeinsam mit ihrer nationalrätlichen Schwesterkommission den strategischen Ausschuss des Bundesrates zum Bankgeheimnis an.

Der Bundespräsident und die Bundesrätinnen Calmy-Rey und Widmer-Schlumpf betonten, dass der Bundesrat mit seinem Vorgehen in Sachen UBS die schweizerische Rechtsordnung verteidigen wollte und es in den Verhandlungen um das Verfahren und nicht um die zu übermittelnde Datenmenge ging.

Die Kommission hat sich über den genauen Ablauf des im Abkommen vereinbarten Amtshilfeverfahrens ins Bild setzen lassen. Ausserdem erkundigte sich die Kommission eingehend darüber, inwiefern andere Schweizer Banken betroffen sein könnten. Sie wollte namentlich wissen, ob das vergangene Woche unterzeichnete Abkommen ein Präjudiz schafft für weitere Schweizer Banken und ob andere Länder ähnliche Forderungen stellen könnten. Der Kommission wurde zugesichert, dass es sich um ein einmaliges und ausserordentliches Abkommen handelt.

Die Kommission hat unter dem Vorsitz von Ständerätin Simonetta Sommaruga (SP, BE) und teilweise im Beisein von Bundespräsident Hans-Rudolf Merz sowie den Bundesrätinnen Doris Leuthard, Micheline Calmy-Rey und Eveline Widmer-Schlumpf am 25. August 2009 in Bern getagt.

 

Bern, 26. August 2009 Parlamentsdienste