1. Anpassung des Verhandlungsmandats der Schweiz und der EU im Bereich Elektrizität und explorative Gespräche für weitere Energiethemen
Gemäss Art. 152 Abs. 3 ParlG wurde die APK-S über eine Änderung des Verhandlungsmandats zu einem Abkommen mit der EU im Bereich Elektrizität konsultiert. 2006 hatte die Kommission ein entsprechendes Verhandlungsmandat gutgeheissen. Eine Anpassung des Mandats wurde notwendig, da die Europäische Union das geplante Elektrizitätsabkommen zu einem Energieabkommen auszubauen wünscht. Dieses stützt sich auf die neue Energie-Gesetzgebung der EU (3. Energiebinnenmarktpaket) und weitet den Verhandlungsgegenstand unter anderem auf Fragen der erneuerbaren Energien, der Energieeffizienz und des Ausbaus der Energieinfrastruktur aus. Zentraler Beratungsgegenstand war die Absicht des Bundesrates, mit der EU Verhandlungen über die Bestimmungen zur Förderung der Nutzung von Energien aus erneuerbaren Quellen (RES-Richtlinie) aufzunehmen. Im Vorfeld der Entscheidfindung lud die Kommission Vertreter der Kantone, der Schweizer Energiedienstleistungsunternehmen und des Verbandes Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen zu Anhörungen ein.
Die Mehrheit der Kommission befürwortet die Ausweitung des Verhandlungsmandats. Die APK-S ist sich einig, dass ein rascher Abschluss des Stromabkommens für die Schweiz von grosser Wichtigkeit ist, da das Land stark mit dem europäischen Strommarkt verbunden und eine wichtige Drehscheibe im Stromhandel ist. Die Kommissionsmehrheit ist dabei der Ansicht, dass ein rascher Verhandlungsabschluss im Strombereich nur erreicht werden kann, wenn sich die Schweiz gleichzeitig bereit erklärt, auch über Fragen der erneuerbaren Energien zu verhandeln. Es sei richtig, dass in beiden Themenbereichen gleichzeitig Verhandlungen aufgenommen würden, anschliessend sei aber zu beachten, dass diese unabhängig von einander, im jeweils angebrachten Tempo zum Abschluss gebracht werden. Auf Grund der praktisch CO2-freien Stromproduktion und der Speicherkraftwerke sei die Schweiz im Bereich der erneuerbaren Energien im europäischen Vergleich gut positioniert. Im Bereich des europäischen Wettbewerbsrechts unterstreicht die Kommission die Wichtigkeit, dass im Rahmen der Liberalisierung die Interessen der Schweizer Unternehmen mit langfristigen internationalen Verträgen angemessen berücksichtigt werden.
Die Kommissionsminderheit spricht sich gegen Verhandlungen im Bereich der erneuerbaren Energien aus. Sie befürchtet, dass durch die Ausweitung des Verhandlungsmandats ein Abkommen im für die Schweiz zentralen Strombereich verzögert würde. Ausserdem ist sie der Ansicht, dass weitere Abklärungen über die innenpolitischen Konsequenzen einer allfälligen Anwendung der RES-Richtlinie nötig seien, bevor man entsprechende Verhandlungen mit der EU aufnehme.
2. Schweizer Kandidatur für den UNO-Sicherheitsrat
Im Rahmen des EDA-Zusatzberichts über eine eventuelle mittelfristige Kandidatur der Schweiz für den UNO-Sicherheitsrat führte die Kommission eine vertiefte Diskussion und nahm gemäss Art. 152 Abs. 3 Parlamentsgesetz Stellung. Die Kommission sprach sich mit 10 zu 1 Stimmen für eine Kandidatur der Schweiz aus. Im Fokus der Debatte standen insbesondere die finanziellen Auswirkungen und die Personalressourcen sowie die Auswirkungen einer allfälligen Mitgliedschaft auf die guten Dienste der Schweiz. Die Mehrheit der Kommission war sich einig, dass die UNO-Mitgliedschaft der Schweiz eine vollumfängliche Identifikation und ein volles Engagement mit sich bringt. Konsequenterweise ist damit auch ein Einsitz im Sicherheitsrat verbunden. Alle mit diesem Einsitz verbundenen Aspekte wurden durch die Kommission ausgeleuchtet und zu ihrer Zufriedenheit dargelegt. Die Kommissionsminderheit äussert hingegen Bedenken über diesen Einsatz, insbesondere im Zusammenhang mit den guten Diensten der Schweiz. Diese würden mit einem Sicherheitsratssitz geschwächt und geschmälert.
3. 10.053 s FIPOI. Finanzhilfen an die WTO (Extra-muros-Erweiterung)
Am 1. August 2008 hat sich die Schweiz in einem Abkommen mit der Welthandelsorganisation (WTO) auf die Renovation, Verdichtung und Erweiterung des WTO-Sitzgebäudes Centre William Rappard in drei Phasen geeinigt. Ziel des "site unique"-Projektes ist es, der WTO die Zusammenführung ihrer Aktivitäten unter einem Dach zu ermöglichen. In den Jahren 2008 und 2009 wurden die erste und die zweite Phase des Projektes von den eidgenössischen Räten genehmigt. Am 26. Mai 2010 hat der Bundesrat nun die Botschaft über die Gewährung eines Darlehens von 40 Millionen Franken und eines A-fonds-perdu-Beitrages von 10 Millionen Franken für die Finanzierung der dritten und letzten Etappe des WTO-Immobilienprojektes verabschiedet. Diese dritte Phase des Projektes beinhaltet einen Annexneubau und eine dazugehörige Tiefgarage.
Die Kommission nahm an der bundesrätlichen Vorlage keine Änderungen vor und sprach sich in der Gesamtabstimmung einstimmig für diese letzte Etappe des Bauprojektes aus. Das Geschäft wird in der Herbstsession vom Ständerat behandelt.
4. Nationale Menschenrechtsinstitution
Seit 2002 läuft im Parlament die Diskussion über die Errichtung einer nationalen Menschenrechtsinstitution. Ende 2009 wurde eine öffentliche Ausschreibung an alle anerkannten Schweizer Hochschulen gerichtet, mit der die Institution, beziehungsweise das institutionelle Netzwerk ausgewählt werden soll, welches das erwähnte Kompetenzzentrum bilden wird. Nun wurde ein Projekt auserkoren, welches dieses Kompetenzzentrum bilden wird. Die Kommission begrüsst die Errichtung dieser nationalen Menschenrechtsinstitution und fordert alle Partner, die das Projekt mittragen auf, dieses mit vollem Engagement zu unterstützen.
5. Europapolitik. Evaluation, Prioritäten Sofortmassnahmen und nächste Integrationsschritte (09.3560 Po. NR). Bericht des Bundesrates
Obwohl der Europa-Bericht des Bundesrates in Beantwortung des Postulates Markwalder (09.3560) noch nicht veröffentlicht wurde, hat die Kommission mit der Vorsteherin des EDA bereits eine erste Aussprache zur Europapolitik geführt. Die APK-S anerkennt den Willen des Bundesrates, dass sich die zukünftige Schweizer Europapolitik nicht an fixen Modellen, sondern an wenigen Eckpunkten orientieren soll. Die Kommission ist überzeugt davon, dass die Europapolitik der Schweiz auf Basis dieser Prinzipien in den nächsten Wochen und Monaten weiter vertieft debattiert werden muss. Sie will sich deshalb an zukünftigen Kommissionssitzungen über den Stand der Gespräche der Arbeitsgruppe, welche zur Lösung institutioneller Probleme eingesetzt wurde, informieren lassen und dabei die Diskussion fortsetzen.
6. Personalmanagement und Aussennetz des EDA
Bereits an ihrer Sitzung vom 29. Juni 2010 hat die Kommission eine erste Diskussion über das Thema Personalmanagement und Aussennetz des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten vorgenommen. Dabei ging es vor allem um die Frage des optimalen Einsatzes der vorhandenen Ressourcen im Aussennetz. In Anwesenheit der Departementsvorsteherin konnte diese Diskussion nun vertieft werden. Die APK-S sieht das aktuelle Sparprogramm des Bundes als Chance der Ressourcenüberprüfung im Aussennetz und befürwortet insbesondere die Schaffung von Synergien zwischen den einzelnen Akteuren. Sie ist aber auch der Ansicht, dass das Aussennetz als Ganzes – insbesondere in Europa – nicht geschwächt werden dürfe. Die Kommission wird sich an einer nächsten Sitzung erneut mit der Thematik befassen.
7. Perspektiven der EFTA
In Hinblick auf einen allfälligen EU-Beitritt Islands hat die APK-S mögliche Zukunftsszenarien der EFTA erörtert. Dazu hat sie sowohl den Generalsekretär der EFTA, Kåre Bryn, als auch Vertreter aller Mitgliedstaaten angehört, so Botschafterin Elin Østebø-Johansen aus Norwegen, Botschafter Norbert Frick aus Liechtenstein und Herr Ragnar G. Kristjánsson aus Island.
Die APK-S hat am 2. / 3. September 2010 unter dem Vorsitz von Ständerat Eugen David (CEg/SG) und in Anwesenheit von Bundesrätin Micheline Calmy-Rey in Bern getagt.
Bern, 3. September 2010 Parlamentsdienste