Die Eidg. Finanzkontrolle (EFK)
hat im Auftrag der GPK-N das Verfahren der Prämiengenehmigung in der OKP und die vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) ausgeübte Aufsicht über die Krankenversicherer untersucht. Dabei sollte zum einen dem Vorwurf an die Krankenversicherer, dass die Prämienentwicklung nicht nur von den Gesundheitskosten, sondern auch von strategischen Marktüberlegungen der Versicherer bestimmt würde, nachgegangen werden. Zum anderen sollte geprüft werden, ob das BAG, das die im Auftrag des Bundesrates die von den Krankenversicherern eingegebenen Prämientarife zu genehmigen hat, dafür über die nötigen Informationsgrundlagen verfüge.
Es war der GPK-N ein grosses Anliegen, dass die EFK die Untersuchung abschliessen konnte, bevor die Prämien für 2011 veröffentlicht werden.
Aus dem heute veröffentlichten Schlussbericht der EFK lässt sich entnehmen, dass dem BAG bei der Kontrolle und der Beurteilung der Prämien klare Grenzen gesetzt sind. Einerseits wurde nachgewiesen, dass die Prämien grundsätzlich den Gesundheitskosten folgen. Andererseits ist für das BAG die Beurteilung der Plausibilität der von den Krankenversicherern eingegebenen neuen Prämien im Einzelfall kaum abschliessend möglich. Aber auch wenn das BAG im Ausnahmefall zum Schluss kommt, dass eine Prämie nicht, wie sie eingegeben wurde, genehmigt werden könne, wirkt sich eine solche Intervention letzten Endes nur minimal auf die tatsächliche Höhe der Prämie aus.
Auf der Basis dieser Ergebnisse hat die GPK-N an ihrer heutigen Sitzung beschlossen, die von der EFK formulierten Empfehlungen im Sinne einer Übergangsregelung zu unterstützen und als solche zusammen mit deren Bericht dem Bundesrat zu übermitteln. In Anbetracht der in Frage gestellten Effektivität der für das Prämiengenehmigungsverfahren eingesetzten Ressourcen im BAG regt die GPK-N eine Verlagerung der vorhandenen Ressourcen innerhalb des Bundesamtes an hin zu der für die Überprüfung des Leistungskatalogs der OKP zuständigen Sektion im BAG.
Die GPK-N ist aber auch der Ansicht, dass auf grundsätzlicher Ebene regulatorischer Handlungsbedarf besteht, da das vorgesehene Verfahren die Erwartungen nicht erfüllen kann, die in die Genehmigung der Prämientarife für die OKP durch den Bund gesetzt werden. Deshalb hat sie beschlossen, den Bericht der EFK auch der zuständigen Legislativkommission des Nationalrates, der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-N), zukommen zu lassen, damit diese eine Anpassung der gesetzlichen Vorgaben über die Aufsicht und das Prämiengenehmigungsverfahren im Bereich der OKP prüft.
Die EFK hat ihren Bericht vom 31. Mai 2010 heute veröffentlicht. Er kann auf der Internetseite der EFK (http://www.efk.admin.ch) eingesehen werden.
Die GPK-N hat am 2. Juli 2010 unter der Leitung von Maria Roth-Bernasconi (SP, GE) in Bern getagt.
Bern, den 2. Juli 2010 Parlamentsdienste