Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates (KVF-S) hat einstimmig eine Kommissionsmotion zur gesetzlichen Regelung der Maximallänge von Motorfahrzeugen beschlossen. Hingegen beantragt die Kommission ebenfalls einstimmig, drei Kantonsinitiativen mit ähnlichen Anliegen keine Folge zu geben.

Die drei Kantonsinitiativen Gegen Gigaliner auf Schweizer Strassen der Kantone Neuenburg, Luzern und Genf (09.328, 09.330 und 10.310) verlangen Massnahmen gegen 60-Tonnen-Lastwagen. Sie erheben dazu zwei Forderungen: Erstens sollen die so genannten Gigaliner gesetzlich verboten werden und zweitens soll sich der Bund bei der EU gegen die Weiterführung des zurzeit laufenden Versuchs mit 60-Tönnern in einzelnen EU-Ländern einsetzen. Die Kommission hatte sich bereits an ihrer Sitzung vom 25./26. März im Prinzip für das Anliegen der Standesinitiativen ausgesprochen. Sie war insbesondere der Meinung, dass diese grossen Fahrzeuge die Verkehrssicherheit stark beeinträchtigen würden. Ebenso würde die bestehende Infrastruktur zusätzlich belastet. Schliesslich würde die Zulassung von Gigalinern der Förderung der Verlagerung des Transitverkehrs von der Strasse auf die Schiene und so der vom Schweizervolk angenommenen Alpeninitiative zuwiderlaufen.
Allerdings ist in den Augen der Kommission die erste Forderung nach einer gesetzlichen Regelung des Gewichts bereits erfüllt. Ausserdem ist sie der Meinung, dass der Weg der Standesinitiativen nicht zweckmässig ist, um das Anliegen weiterzuverfolgen. Sie hat deshalb einstimmig entschieden, ihrem Rat zu beantragen, den drei Kantonsinitiativen keine Folge zu geben. Allerdings ist die Kommission der Ansicht, dass für das schweizerische Strassennetz neben einer Erhöhung der Gewichtslimite auch eine Erhöhung der Fahrzeuglänge problematisch wäre. Deshalb hat sie ebenfalls einstimmig eine Kommissionsmotion beschlossen, welche den Bundesrat damit beauftragt, einen Vorschlag für die gesetzliche Regelung der Maximallänge von Motorfahrzeugen zu unterbreiten. Ausserdem soll der Bundesrat die möglichen Auswirkungen einer Zulassung von Gigalinern in der Schweiz untersuchen und der EU den Standpunkt der Schweiz klar darlegen.

Am 4. Februar hatte die Kommission einen Vorentwurf eines Erlasses zur Abschaffung der Velonummer zuhanden einer verkürzten Vernehmlassung verabschiedet. Die Vorlage, eine Umsetzung einer parlamentarischen Initiative von Ständerat Philipp Stähelin (08.520 Abschaffung der Fahrradnummer), wurde zwar von der grossen Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden im Grundsatz begrüsst, allerdings wurden verschiedene Fragen zur Umsetzung aufgeworfen. Die Kommission hat deshalb nach einer ersten Beurteilung der Ergebnisse der Vernehmlassung beschlossen, die Verwaltung noch einige Detailfragen klären zu lassen. Insbesondere die Frage des Selbstbehalts innerhalb des Nationalen Garantiefonds soll genauer erörtert werden. Die Kommission hat daher die Gesamtabstimmung über den Entwurf noch ausgesetzt. Sie wird die Vorlage gestützt auf die weiteren Vorarbeiten der Verwaltung voraussichtlich im Mai definitiv verabschieden und dem Ständerat in der Sommersession Bericht und Antrag unterbreiten.

Die Kommission hat das Bundesgesetz über die Sicherheitsorgane der Transportunternehmen im öffentlichen Verkehr (09.473) in der vom Nationalrat verabschiedeten Version angenommen. Sie hat lediglich eine neue Bestimmung hinzugefügt. Der neue Artikel hält die Transportunternehmen an, wenn diese eine Transportpolizei unterhalten, deren Leistungen auch anderen Transportunternehmen zu vergleichbaren Bedingungen anzubieten. In der Gesamtabstimmung wurde der Gesetzesentwurf mit 9 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen. Die Vorlage, die zwischen einem Sicherheitsdienst und einer eigentlichen Transportpolizei, die nicht privatisiert werden darf, unterscheidet, kann in der Sommersession vom Ständerat beraten werden.

Bern, 19. April 2010 Parlamentsdienste