Totalrevision Postgesetzgebung
Die ständerätliche KVF ist dem Entscheid des Nationalrates, die komplette Marktöffnung vorläufig aus dem Gesetz zu streichen mit 9 zu 1 Stimme bei 1 Enthaltung gefolgt. Die Kommission verlangt indessen vom Bundesrat, dass er zwei Jahre nach Inkrafttreten einen Evaluationsbericht und allenfalls neue Vorschläge zur Liberalisierung vorlegt. Bei der Definition der Hauszustellung schlägt sie einen Kompromiss vor. Ebenfalls dem Nationalrat angeschlossen hat sich die Kommission in Sachen indirekter Presseförderung und beantragt ihrem Rat nun, mit knappen 7 zu 4 Stimmen, die Abgeltungen an die Post um 20 Millionen Franken pro Jahr zu erhöhen.

Der Nationalrat hat in der Herbstsession als Zweitrat einige Differenzen in beiden Postvorlagen, Totalrevisionen Postgesetz (09.049) und Postorganisationsgesetz (09.050), geschaffen. Die wichtigste Differenz betrifft die Frage der Marktöffnung. In der Wintersession 2009 hat sich der Ständerat im Einklang mit dem Bundesrat für eine vollständige Öffnung des Briefmarktes ausgesprochen, wenn auch sehr knapp. Bereits die nationalrätliche Kommission und nach ihr auch das Nationalratsplenum haben dann aber entschieden, die Marktöffnung aus der Gesetzesvorlage zu streichen und dem Bundesrat lediglich noch einen Evaluationsauftrag mitzugeben und drei Jahre nach Inkrafttreten die Lage und bisherigen Erfahrungen in einem Bericht erneut zu bewerten.

Die Kommission hält nach einer Diskussion mit dem Vorsteher des UVEK, Bundesrat Moritz Leuenberger, fest, dass sich das ursprüngliche Vorgehen des Ständerates und des Bundesrates von demjenigen des Nationalrates gar nicht allzu stark unterscheidet. Beide Konzepte gingen davon aus, dass keine unmittelbare Marktöffnung stattfindet, sondern zuerst ein Evaluationsbericht des Bundesrates vorzulegen sei bzw. ein referendumsfähiger Bundesbeschluss. Die Kommission hat sich deshalb im Sinn der Differenzbereinigung entschieden, dem Konzept des Nationalrates mit 9 zu 1 Stimme bei 1 Enthaltung zu folgen. Sie will allerdings den Bundesrat verpflichten, seinen Evaluationsbericht bereits zwei Jahre nach Inkrafttreten vorzulegen.

Eine zweite Differenz zwischen den Räten betrifft die Definition der Grundversorgung in Artikel 13 des Postgesetzes, namentlich die Frage der Hauszustellung. Die Kommission schlägt nun vor, nicht einfach jegliche Flexibilität zu verbieten, wie dies der Nationalrat getan hat, aber doch die Ausnahmen für die Post wesentlich deutlicher einzugrenzen als dies der Bundesrat in seinem Entwurf vorgeschlagen hat. So soll der Bundesrat nur noch für einzelne Haushalte Ausnahmen vorsehen können und auch dies nur, wenn die Hauszustellung mit unverhältnismässigen Schwierigkeiten verbunden ist.

Eine weitere Differenz und ein wiederkehrender Gegenstand ist die indirekte Presseförderung in Artikel 15 des Postgesetzes. Der Bund hat der Post in den letzten Jahren Abgeltungen in unterschiedlichen Millionenhöhen gewährt, um die Kosten, welche der Post aus der gesetzlichen Verpflichtung, Zeitungen verbilligt zu transportieren, entstehen, mindestens teilweise auszugleichen. Der Bundesrat wollte diese Abgeltungen aus finanziellen Überlegungen auslaufen lassen, der Ständerat hat sich für einen unbefristeten Status quo ausgesprochen und der Nationalrat hat seinerseits die Abgeltungen des Bundes um 20 Millionen Franken, auf insgesamt 50 Millionen Franken, erhöht und gleichzeitig einen Versuch unternommen, Kopfblattverbunde auszuschliessen. Die Kommission des Ständerates erachtet diese Kopfblattverbot nicht als Beitrag zur medialen Meinungsvielfalt und hält einstimmig am einfacheren Konzept des Bundesrates fest – spricht sich indessen ebenso einstimmig für die explizite Erwähnung der Mitgliedschafts- und Stiftungspresse aus. Auch der Erhöhung der Abgeltung steht die Mehrheit der Kommission, trotz finanzieller Bedenken der Minderheit, mit 7 zu 4 Stimmen positiv gegenüber.

Zu allen wichtigen politischen Fragen im Postorganisationsgesetz bestanden nach der Beratung im Nationalrat keine Differenzen mehr, die KVF des Ständerates hat sich in den verbleibenden Differenzen mit einer Ausnahme dem Nationalrat angeschlossen. Die vom Nationalrat eingeführte Bestimmung zur Verknüpfung des Postorganisationsgesetzes mit dem Postgesetz hat die Kommission dahingehend ergänzt, dass einzelne für die Umwandlung der Rechtsform der Post notwendige Bestimmungen bereits vorgängig in Kraft gesetzt werden können. Die Vorlagen sind damit bereit für die Wintersession des Ständerates.

Die Kommission hat vor den Beratungen zu den Postvorlagen eine Aussprache mit den Verwaltungsratspräsidenten und dem Geschäftsführer der Schweizerischen Post, Peter Hasler und Jürg Bucher, geführt. Themen waren in unter anderem Zeitpunkt und Umfang der Pilotversuche der Post, namentlich betreffend Zustellzeiten. Daneben kamen auch andere strategische und politische Fragen zu Sprache, wie dies in den regelmässigen Aussprachen der Kommission mit den Spitzen der öffentlichen Unternehmen im Service public-Bereich üblich ist.

 

Bern, 15. Oktober 2010 Parlamentsdienste