Die Kommission ist auf die Vorlage eingetreten. Sie will die Voraussetzungen für die Benützung des Labels «Schweiz» eingehend prüfen und beauftragt eine Subkommission, ihr Vorschläge zu unterbreiten.

09.086 n Markenschutzgesetz. Änderung sowie Swissness-Vorlage

Die Kommission spricht sich für einen stärkeren Schutz der «Marke Schweiz» aus und ist ohne Gegenstimme auf die Vorlage eingetreten. Sie ist jedoch der Ansicht, dass die Regelung einer gewissen Flexibilität bedarf und dass man Acht geben muss, dass keine Voraussetzungen eingeführt werden, welche es bestimmten Wirtschaftszweigen die Benutzung der „Marke Schweiz“ verunmöglicht oder stark erschwert. Im Bereich der verarbeiteten Naturprodukte (Art. 48b E- MSchG) wird angezweifelt, dass die vorgeschlagene Regelung, wonach die Herkunft des Produkts dort liegen soll, wo 80 Gewichtsprozente der Rohstoffe herkommen, den Anforderungen des Wirtschaftsstandortes entspricht. Vielmehr sollten in diesem Bereich weitere Faktoren berücksichtigt werden, wie beispielsweise die Herkunft der Idee oder der spezifischen Zutaten des Produktes. Die Kommission hat beschlossen, eine Subkommission mit der eingehenden Vorprüfung der Vorlage zu beauftragen. Dieser Beschluss bedarf noch der Zustimmung des Büros des Nationalrates.

09.096 s Abkommen zwischen der Schweiz und Eurojust. Genehmigung

Die Kommission beantragt ihrem Rat mit 17 zu 8 Stimmen, dieses Abkommen zu genehmigen. Es institutionalisiert die Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und Eurojust, der Einheit für justizielle Zusammenarbeit der Europäischen Union, bei der Bekämpfung schwerer internationaler Kriminalität wie Terrorismus, Beteiligung an einer kriminellen Organisation, Menschenhandel, Drogenhandel, Betrug oder Geldwäscherei. Ein entsprechendes Abkommen über die polizeiliche Zusammenarbeit wurde vor einigen Jahren bereits mit Europol geschlossen.
Die Kommissionsminderheit beantragt Nichteintreten. Sie zweifelt an der Effizienz von Eurojust und befürchtet eine unkontrollierte Zunahme des Informationsaustausches.

09.530 n Pa.Iv. Abate. Löschung ungerechtfertigter Zahlungsbefehle

Die Kommission hat ohne Gegenstimme beschlossen, dieser Initiative Folge zu geben. Die Initiative verlangt, das Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs so zu ändern, dass ungerechtfertigte Zahlungsbefehle rascher und einfacher gelöscht werden können. Die Kommission teilt die Sorgen des Initianten weitgehend und ist ebenfalls der Ansicht, dass angesichts der schwerwiegenden Folgen, die ein ungerechtfertigter Eintrag ins Betreibungsregister nach sich ziehen kann (Schwierigkeiten bei der Wohnungs- bzw. Arbeitssuche bei der Kreditaufnahme usw.) Handlungsbedarf besteht.

09.507 n Pa.Iv. Thanei. Kündigungsschutz

Die parlamentarische Initiative verlangt, dass der Mieter eine Kündigung anfechten kann, wenn sie vom Vermieter nur ausgesprochen wurde, um von einer neuen Mieterschaft einen höheren Mietzins verlangen zu können. Die Kommission beantragt mit 15 zu 8 Stimmen, der Initiative keine Folge zu geben. Die Kommissionsmehrheit sieht keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Die anvisierte Problematik betreffe weite Teile der Schweiz gar nicht, sondern trete hauptsächlich  in den grossen Städten auf; darüber hinaus ist eine Kündigung, die gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstösst, nach geltendem Recht anfechtbar. Eine Kommissionsminderheit hält demgegenüber fest, dass die in der Initiative angesprochenen Fälle nicht nur in grösseren Städten, sondern auch in Tourismusregionen vorkommen. Sie erinnert daran, dass reine Änderungskündigungen nach Auffassung des Bundesgerichtes nicht gegen Treu und Glauben verstossen. Deshalb beantragt die Minderheit, der Initiative Folge zu geben

09.522 n Pa.Iv. Leutenegger Oberholzer. Überhöhte Lohnbezüge bei den Verwertungsgesellschaften. Ergänzung des Urheberrechtsgesetzes

Die Kommission hat mit 13 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen beschlossen, der Initiative Folge zu geben. Die Initiantin verlangt angesichts der hohen Kaderbezüge in Verwertungsgesellschaften (Suisa, Pro Litteris, Société Suisse des Auteurs, Suissimage und Swissperform), das Urheberrechtsgesetz so zu ändern, dass sich die Höhe dieser Bezüge an der in der Bundesverwaltung üblichen Entschädigungspolitik orientiert. Die Kommission ist der Ansicht, dass die Geschäftsführungstätigkeit in Verwertungsgesellschaften zumindest was den Bereich der gesetzlich erhobenen Gebühren (fehlendes Marktrisiko, Quasi-Monopolstellung) anbelangt nicht vergleichbar ist mit jener in privatwirtschaftlichen Unternehmen.

10.3138 Mo Ständerat (Janiak). Erweiterung der Kognition des Bundesgerichtes bei Beschwerden gegen Urteile der Strafkammer des Bundesstrafgerichtes

Die Kommission hat ohne Gegenstimme beschlossen, ihrem Rat die Annahme dieser Motion zu beantragen. Die Motion möchte eine Ungleichbehandlung beseitigen: Wer von einem kantonalen Gericht strafrechtlich verurteilt wird, hat die Möglichkeit, dieses Urteil vor eine zweite Instanz zu ziehen, die auch den Sachverhalt frei beurteilen kann; wer jedoch vom Bundesstrafgericht in erster Instanz verurteilt wird, hat diese Möglichkeit nicht. In diesen Fällen soll dem Bundesgericht die Überprüfungsmöglichkeit künftig gegeben werden.

10.3054 Mo Ständerat (Janiak). Weiterzug von Urteilen des Bundesverwaltungs­gerichtes an das Bundesgericht in Fällen von grundsätzlicher Bedeutung auch im Bereich des öffentlichen Rechts

Die Kommission hat mit 14 zu 8 Stimmen beschlossen, ihrem Rat die Ablehnung dieser Motion zu beantragen. Heute sind viele Fachbereiche des öffentlichen Rechts von einer Beurteilung durch das Bundesgericht ausgeschlossen. Die Motion möchte diese Bereiche zwecks Vereinheitlichung der Rechtsprechung und Erweiterung des Rechtsschutzes relativieren für  Fälle von grundsätzlicher Bedeutung. Die Kommission ist der Ansicht, dass das Bundesgerichtsgesetz erst vor wenigen Jahren ausführlich beraten worden ist und diese Einschränkung zur Entlastung des Bundesgerichtes in den Räten die Mehrheit gefunden hatte. Eine Evaluation des Bundesgerichtsgesetzes wird übrigens durchgeführt; die Zwischenergebnisse zeigen diesbezüglich keinen dringenden Handlungsbedarf. Eine Minderheit möchte die Motion annehmen.

Richterverordnung. Überprüfung des Lohnsystems für Richterinnen und Richter

Schliesslich nahm die Kommission Kenntnis von den Anliegen des Bundesstrafgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts betreffend Anpassung des Lohnsystems der Richterinnen und Richter an diesen Gerichten. Sie beschloss, zur Verbesserung des Lohnsystems für Richterinnen und Richter am Bundesstrafgericht und am Bundesverwaltungsgericht sowie für die ordentlichen Richterinnen und Richter am Bundespatentgericht die Richterverordnung zu ändern. Zu diesem Zweck verabschiedete sie eine Kommissionsinitiative, die noch der Zustimmung der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates bedarf.

 

Die Kommission hat am 14. und 15. Oktober 2010 unter dem Vorsitz von Nationalrätin Anita Thanei (SP, ZH) und teils von Nationalrat Yves Nidegger (SVP, GE) in Bern getagt. Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf war teilweise anwesend.

 

Bern, 15. Oktober 2010 Parlamentsdienste