Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates trat ohne Gegenstimme auf die Vorlage zu Managed Care ein und verlangt, dass die Versicherer künftig zwingend integrierte Netzwerke als besondere Versicherungsform anbieten müssen.

Am dritten Tag ihrer Sitzung widmete sich die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit den nachstehenden KVG-Vorlagen, und hier insbesondere einem Antrag der Subkommission „KVG“ zur Vorlage Managed Care bzw. integrierte Netzwerke:

04.032 s BG über die Krankenversicherung. Teilrevision. Vertragsfreiheit
04.034 s BG über die Krankenversicherung. Teilrevision. Kostenbeteiligung
04.062 s BG über die Krankenversicherung. Teilrevision. Managed Care. Teil 1
09.053 n KVG. Massnahmen zur Eindämmung de Kostenentwicklung. Vorlage 2

 

In der Eintretensdebatte wurde der Entwurf der Subkommission „KVG“ insgesamt positiv aufgenommen und es wurde sowohl seitens der Kommission wie auch des Bundesrates klar signalisiert, dass nun endlich ein entscheidender Schritt bei der Reform des ambulanten Sektors gemacht werden muss. Integrierte Netzwerke sind eine grosse Chance, sowohl die die Behandlungsqualität zu verbessern wie auch die Leistungen effizienter zu erbringen. In diesem Sinne war Eintreten unbestritten.

In der Detailberatung wurde als erstes ein Grundsatzentscheid getroffen:  Die Kommission beantragt mit 18 zu 8 Stimmen, dass die Versicherer eines oder mehrere integrierte Versorgungsnetze (Managed Care) anbieten müssen, welche zudem rechtlich unabhängig von den Versicherern sein müssen. Mit 14 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen lehnte die Kommission einen Antrag ab, den in den dringenden KVG-Massnahmen (09.053) vom Bundesrat vorgeschlagenen medizinischen Telefondienst in die Vorlage aufzunehmen.

Die Beratung wird am 25./26. Februar 2010 fortgesetzt.

 

Bern, 29. Januar 2010 Parlamentsdienste