Krankenversicherung
Integrierte Versorgungsnetze sollen klar von anderen besonderen Versicherungsformen wie Ärztelisten unterschieden werden. Dies beschloss die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-NR). Sie nimmt die Diskussion über Ergänzungsleistungen für Familien neu auf. Zudem sprach sie sich dafür aus, Einrichtungen der beruflichen Vorsorge von Grundstückgewinnsteuern und Handänderungsgebühren zu befreien.

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates setzte die Detailberatung zur Vorlage 04.062 s BG über die Krankenversicherung. Teilrevision. Managed-Care. Teil 1 bzw. über die integrierten Versorgungsnetze fort. Bereits im Januar hatte sie beschlossen zu beantragen, dass alle Versicherer mindestens eine besondere Versicherungsform in Form eines integrierten Versorgungsnetzes anbieten müssen.

Sie sprach sich im Zusammenhang mit den besonderen Versicherungsformen jeweils mit deutlicher Mehrheit für eine klare Unterscheidung zwischen den integrierten Versorgungsnetzen und anderen Modellen wie höhere Kostenbeteiligung bei gleichzeitig reduzierten Prämien, Bonus-Malus-System, Listenmodelle oder Telemeddienste aus.

Ein integriertes Netzwerk besteht aus einer Gruppe von Leistungserbringern, die sich zum Zwecke einer Koordination der medizinischen Versorgung zusammenschliessen. Zentrale Elemente dabei sind die Steuerung Behandlungsprozesses der versicherten Personen über die gesamte Behandlungskette, die Qualitätssicherung und die Budgetmitverantwortung. Die gesetzlichen Pflichtleistungen sind auf jeden Fall garantiert, das Netzwerk erhält darüber hinaus die Möglichkeit, zusätzliche Leistungen zu erbringen. Weiter kann der Versicherer für integrierte Netzwerke eine Vertragsdauer von bis zu 3 Jahren vorsehen.

Zu den Pa. Iv. Ergänzungsleistungen für Familien. Tessiner Modell (00.436 Fehr Jacqueline;  00.437 Meier-Schatz) beschloss die Kommission, ein Hearing durchzuführen. Namentlich sollen die Kantone angehört werden, nachdem die Verwaltung aufgrund eines Beschlusses der Kommission vom 13. Februar 2009 neue Vorschläge ausgearbeitet hat. Die Kommission hatte bereits einmal eine Vorlage mit verschiedenen Varianten in die Vernehmlassung geschickt.

 

Die Kommission prüfte fünf parlamentarische Initiativen vor:

Mit 15 zu 9 Stimmen hat sie die Pa. Iv. Heim. Nationale Organisation für Qualität und Patientensicherheit (07.486) sistiert, nachdem sie mit 18 zu 7 Stimmen beschlossen hatte, eine Kommissionsmotion einzureichen. Die Motion beauftragt den Bundesrat, die nötigen gesetzlichen Änderungen vorzuschlagen, um die Ziele des Berichtes „Qualitätsstrategie des Bundes im schweizerischen Gesundheitswesen“ vom 9. Oktober 2009 rasch umzusetzen. Insbesondere soll die Finanzierung der nationalen Organisation geregelt werden.

Ohne Gegenstimmen und bei 3 Enthaltungen hat die Kommission der Pa. Iv. Kaufmann. Schluss mit Rentenkürzungen wegen Steuerrückstellungen (08.444) Folge gegeben. Ziel der Initiative ist es, Einrichtungen der beruflichen Vorsorge von der Grundstückgewinnsteuer und Handänderungsgebühren zu befreien. In der Kommission wurde argumentiert, damit würden Rückstellungen für latente Steuern von geschätzten 1 bis 1,5 Milliarden Franken überflüssig. Die Steuereinbussen der Kantone und Gemeinden beliefen sich auf eine Grössenordnung von 50 Millionen Franken pro Jahr.

Mit 13 zu 12 Stimmen hat die Kommission der Pa. Iv. Hutter Markus. BVG-Einkäufe von Selbständigerwerbenden nach Erwerbsaufgabe (08.478) keine Folge gegeben. Die Initiative will dafür sorgen, dass sich Selbständigerwerbende nach Aufgabe ihrer Erwerbstätigkeit aus ihrem Liquidationsgewinn in die berufliche Vorsorge einkaufen und diese Beiträge vom Liquidationsgewinn steuerlich abziehen können. Gegen die die Initiative wurde hauptsächlich argumentiert, dass damit eine Systemänderung des BVG verbunden wäre, insofern als die berufliche Vorsorge heute zwingend mit der Erwerbstätigkeit verknüpft ist. Die von der Initiative verlangte Ausweitung würde zudem nur eine besondere Gruppierung begünstigen. 

Die Kommission prüfte zwei parlamentarische Initiativen vor, die Versicherte besser stellen wollen, die ihre Grund- und Zusatzversicherungen nicht beim gleichen Versicherer abgeschlossen haben. Mit 10 zu 8 Stimmen keine Folge gab sie der Pa. Iv. Steiert. Erleichterter Kassenwechsel im KVG. Vereinfachung des Rechnungswesens für Patienten und Versicherte (08.484). Folge gab sie mit Stichentscheid der Präsidentin der Pa. Iv.  Steiert. Erleichterter Kassenwechsel im KVG. Aufhebung des Administrativkostenzuschlags auf Zusatzversicherungen (08.485) 

Die Kommission hat den Bericht über die Einführung der leistungsbezogenen Pauschalen kritisch diskutiert, den der Bundesrat am 27. Januar 2010 in Erfüllung des Postulats Goll (09.3061) verabschiedet hatte. Sie wird sich im Sommer erneut über den Stand der Umsetzung informieren.

 

Die Kommission tagte am 25. und 26. Februar 2010 in Bern unter dem Vorsitz von Thérèse Meyer-Kaelin (CVP, FR), teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Didier Burkhalter.

 

Bern, 26. Februar 2010 Parlamentsdienste