Trotz Vorbehalten gegenüber zwei Standesinitiativen bekräftigt die Kommission das Ziel, den Anstieg der Krankenkassenprämien zu dämpfen. Eine Kommissions­motion verlangt, die Qualitätssicherung bei den Leistungen der obligatorischen Krankenversicherung zu verbessern. Behinderteninstitutionen sollen auch dann Subventionen erhalten, wenn sie bei Bauprojekten die NFA-Übergangsfrist nicht einhalten können, und die Rechte von Seeleuten werden gestärkt.

Vor ihren Beratungen zur 6. IV-Revi­sion prüfte die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates drei Standesinitiativen und eine parlamentarische Initiative. Ferner hat sie einem Bundesrats­beschluss zugestimmt und eine Kommissionsmotion eingereicht:

 

  1. Kt. Iv. SG. Staffelung des Reserveausgleichs der Krankenversicherer (09.316 s): Die Kommission hat der Initiative mit 8 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen keine Folge gegeben. Die Mehrheit zeigt aber Verständnis für das Anliegen des Kantons St. Gallen, der verlangt, dass die Angleichung der kantonalen kalkulatorischen Reserven in jenen Kantonen, die heute eine negative Reservequote aufweisen, nicht zu sprunghaften Prämienerhöhungen führen darf. Sie wird das Anliegen im Rahmen der Umsetzung der Mo. Ständerat (Fetz). Angleichung der kantonalen Reservequoten von Krankenversicherern bis 2012 (08.4046 s) weiter verfolgen. Zudem verlangt die Kommission vom Bundesrat Auskunft darüber, wie und in welchem Zeitraum er die Angleichung erreichen will.

 

  1. Kt. Iv. SG. Dämpfung der Krankenkassenprämien 2010 (09.317 s): Die Kommission unterstützt das Anliegen der Standesinitiative, beschliesst aber einstimmig, diese zu sistieren. Ein definitiver Entscheid soll erst gefällt werden, wenn die in den Räten zurzeit noch hängigen Vorlagen zur Revision des Krankenversicherungs­gesetzes zu Ende beraten sind.

 

  1. Mit einer Kommissionsmotion wird der Bundesrat beauftragt, einen konkreten Vorschlag zur effektiven Umsetzung der in Art. 58 KVG vorgeschriebenen Qualitätssicherung bei den Leistungen der obligatorischen Krankenpflege­versicherung zu unterbreiten. Dabei soll auch die Schaffung einer Institution zur Qualitätssicherung geprüft werden.

 

  1. Die Ständeratskommission hat dem Entscheid der SGK-NR vom 28. April 2010, der parlamentarischen Initiative 09.526 n Finanzierung von Institutionen für Behinderte (Robbiani) Folge zu geben, einstimmig zugestimmt. Die Invalidenversicherung soll Subventionen an Bauprojekte von Behinderten­institutionen auch dann zahlen, wenn diese die Übergangsfrist der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung (NFA) nicht einhalten können. Die Frist läuft nach geltendem Recht Ende 2010 ab und kann voraussichtlich von weniger als 10 Institutionen nicht eingehalten werden. Damit kann die SGK-NR nun eine Vorlage ausarbeiten.

 

  1. Kt. Iv. VS. Invalidenversicherung. Rente für Jugendliche unter 18 Jahren (08.335 s): Die Kommission hat einstimmig beschlossen, der Standesinitiative keine Folge zu geben, da dieses Anliegen zwischenzeitlich durch eine Weisung des BSV erfüllt wurde.

 

  1. Die Kommission hat den Entwurf des Bundesbeschlusses über die Genehmi­gung des Seearbeitsübereinkommens der Internationalen Arbeitsorganisation über die Arbeitsbedingungen in der Hochseeschifffahrt einstimmig gutgeheissen, womit der Bundesrat ermächtig wäre, das Übereinkommen zu ratifizieren und das Seeschifffahrtsgesetz vom 23. September 1953 entsprechend zu ändern. Das Übereinkommen stärkt die Arbeitnehmerrechte von weltweit über einer Million Seeleuten. Da Schiffe aus Staaten, die dem Übereinkommen nicht angehören, in den Häfen nicht beförderlich behandelt würden, ist eine Ratifikation auch im Interesse der schweizerischen Reedereien.

 

An einer Medienkonferenz wurde über die Vorlage 10.032 s 6. IV-Revision. Erstes Massnahmenpaket informiert.


Bern, 21. Mai 2010 Parlamentsdienste