1. Kt.Iv. SG. Abschaffung der Pauschalbesteuerung für Ausländer. Gleichbehandlung mit Schweizer Steuerpflichtigen (08.309)
Die Wirtschaftskommission des Ständerates hat die im April 2008 vom Kanton St. Gallen eingereichte Standesinitiative beraten, welche die gesetzlichen Grundlagen zur Abschaffung der Pauschalbesteuerung fordert. Hierfür hat sich die Kommission neben dem Kantonsvertreter St. Gallens auch die Position der Finanzdirektorenkonferenz angehört. Diese hält grundsätzlich am Prinzip der Pauschalbesteuerung fest und erachtet es nach wie vor als gutes und einfaches System. Dennoch sehen die Finanzdirektoren angesichts der aktuellen Kontroverse Handlungsbedarf und schlagen deshalb Anpassungen vor. Diese würden eine Verschärfung der jetzigen Regelung bedeuten. Die Kommission begrüsst, dass bei den vorgeschlagenen Änderungen nach wie vor die Steuerautonomie der Kantone und damit das Prinzip des Föderalismus gewahrt bliebe. Und sie ist ebenso der Meinung, dass die Vorteile der Pauschalsteuer für die Schweiz bedeutsam sind, insbesondere die durch Einnahmen und Konsumausgaben der Pauschalbesteuerten generierte volkswirtschaftliche Wertschöpfung. Deshalb beantragt sie mit 9 gegen 3 Stimmen, der Standesinitiative des Kantons St. Gallen keine Folge zu geben.
Eine Minderheit der Kommission weist darauf hin, dass die aktuelle Kontroverse um diese fiskalische Bevorzugung ausländischer Personen nicht ungehört bleiben darf und die Bedenken bezüglich der Gerechtigkeit dieses Systems berechtigt sind. Die vorgeschlagenen Massnamen der Finanzdirektorenkonferenz sind ihr denn auch zu wenig griffig, weshalb sie die Standesinitiative unterstützt.
2. Steuervereinfachung (08.324, 05.307, 05.310, 08.3854, 09.3213, 09.3215)
Die Kommission ist der Meinung, dass ein vereinfachtes und transparenteres Steuersystem unbedingt nötig wäre, doch will sie sich bezüglich der Reform, welche für die Schweiz am besten taugen würde, noch nicht festlegen. Sie sieht sich momentan nicht in der Lage, sich für eine oder mehrere Möglichkeiten der Vereinfachung (zum Beispiel Pauschalierung der Gewinnungskosten, Abgeltungsmodell für bewegliches Privatvermögen, Übergang zur Quellenbesteuerung mit Veranlagungsoption oder Streichung der ausserfiskalischen Abzüge), welche die Verwaltung in einem Bericht dargelegt hat, zu entscheiden. Ausserdem weist die Kommission darauf hin, dass der Bundesrat aufgrund der bereits überwiesenen Motion Pfisterer (07.3607 Vereinfachung der Besteuerung der natürlichen Personen) so oder so Arbeiten zu einer möglichen Steuerreform durchführt.
Die Kommission beantragt deshalb mit 5 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen, der Standesinitiative des Kantons Zürich (Easy Swiss Tax) keine Folge zu geben. Die Ablehnung gegenüber dieser Standesinitiative begründet die Kommission auch damit, dass bei einer so bedeutenden und komplexen Reform die Federführung nicht bei einer parlamentarischen Kommission sondern beim Bundesrat liegen sollte. Aus dem gleichen Grund beantragt sie mit 7 zu 2 Stimmen bei 3 Enthaltungen auch der Initiative des Kantons Solothurn und mit 7 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen derjenigen des Kantons Aargau keine Folge zu geben. Diesen beiden Standesinitiativen hatten sowohl die WAK-S als auch der Ständerat im Jahr 2007 bereits einmal keine Folge gegeben. Der Nationalrat hingegen hatte beiden Initiativen Folge gegeben.
Eine Minderheit beantragt, den drei Standesinitiativen Folge zu geben. Sie ist der Meinung, dass es zur Konkretisierung der Diskussionen über die Steuervereinfachung einen zusätzlichen Input der Kommission und des Parlamentes benötigt. Mit den vorliegenden Initiativen könnte ein solches positives Signal gegeben werden.
Hingegen beantragt die Kommission mit 5 zu 3 Stimmen bei 4 Enthaltungen, die Motion der FDP-Liberale Fraktion (08.3854 Für einen schlanken Staat, Steuersystem vereinfachen) anzunehmen. Diese Motion ist offen formuliert und wird den Handlungsspielraum des Bundesrates nicht einschränken.
Was die beiden Motionen zur Vereinfachung des Steuersystems im Bereich des Wohneigentums betrifft (09.3213 Sommaruga Simonetta und 09.3215 Schweiger), so hat die Kommission einstimmig entschieden, diese weiterhin zu sistieren. Sie sollen gemeinsam mit dem indirekten Gegenvorschlag des Bundesrates zur Volksinitiative „Sicheres Wohnen im Alter“ des Hauseigentümerverbandes Schweiz (HEV) behandelt werden.
3. Mo. Ständerat (Luginbühl). Steigerung der Attraktivität des Stiftungsstandortes Schweiz (09.3344) ; Mo. Nationalrat (WAK-NR (09.3344)). Stiftungswesen. Schaffung eines nationalen Registers und Verbesserung der statistischen Grundlagen (09.3971)
Die Kommission hat die von Ständerat Werner Luginbühl eingereichte Motion 09.3344 (Steigerung der Attraktivität des Stiftungsstandortes Schweiz) vorgeprüft. Mit 10 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen beantragt sie ihrem Rat, die vom Nationalrat in der vergangenen Wintersession beschlossene Änderung anzunehmen.
Mit 8 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt die WAK-S, die Motion 09.3971 ihrer nationalrätlichen Schwesterkommission abzulehnen. Ziel dieser Motion ist es, ein nationales Stiftungsregister zu schaffen und die statistischen Grundlagen zum Stiftungswesen zu verbessern. In den Augen der Kommissionsmehrheit kann die Deckung dieses
Informationsbedarfs mit der Umsetzung der Motion 09.3344 bereits gewährleistet werden.
Die Kommission hat unter dem Vorsitz von Ständerätin Helen Leumann (FDP. Die Liberalen, LU) am 23. Februar 2010 in Bern getagt.
Bern, 24. Februar 2010 Parlamentsdienste