Sportförderungsgesetz und Bundesgesetz über die Informationssysteme des Bundes im Sportbereich
Die nationalrätliche Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur ist auf das total revidierte Sportförderungsgesetz eingetreten. Erste Anpassungen in Bezug auf Gleichstellung, Umweltschutz, Unfallprävention, Unterstützung von Sportanlagenbau und Leumundsüberprüfung von J+S-Kadern wurden eingebracht.

Artikel 68 der Bundesverfassung dient als Grundlage für das total revidierte Sportförderungsgesetz (09.082 s), das der Bundesrat am 11. November 2009 ans Parlament überwiesen hat. Die Kernanliegen der Vorlage betreffen die Bereiche Sport- und Bewegungsförderung, Dopingbekämpfung, das Schulsportobligatorium, den Leistungssport sowie die Finanzen. Die grosse Mehrheit der WBK-N befürwortet ein verstärktes aber unterstützendes Engagement des Staates im Sport. Nach Anhörung betroffener Kreise ist die Kommission einstimmig auf die Vorlage eingetreten.

Ausgiebig wurde in der Detailberatung bereits der erste Artikel diskutiert und im Bezug auf Gleichstellung, Umweltschutz und Unfallprävention ergänzt. Ein weiterer gewichtiger Diskussionspunkt war der Sportanlagenbau, dessen Unterstützung durch den Bund neu zwingend vorgesehen ist. Intensiv diskutiert wurde schliesslich auch die Einsicht in Strafregister im Zusammenhang mit Personen, die eine Stellung als „Jugend und Sport“-Kader innehaben. Die Kommission beantragt, das zuständige Bundesamt zu verpflichten, bei Leumundsprüfungen Einsicht in Strafregisterdaten über Urteile und über hängige Verfahren zu nehmen. Weiter wird die Kommission an ihrer Aprilsitzung unter anderen die Bereiche Schulsport und Dopingprävention zu beraten haben.

 

09.056 Gentechnikgesetz. Änderung

An ihrer Sitzung vom 15. Januar 2010 hatte die WBK-N beschlossen, mit 15 zu 11 Stimmen auf die Vorlage des teilrevidierten Gentechnikgesetz einzutreten, dies nach Ablehnung der Anträge auf Nichteintreten und Rückweisung. Der vom Bundesrat überwiesene Entwurf schlägt eine Verlängerung des Moratoriums für gentechnisch veränderte Organismen in der Landwirtschaft um weitere drei Jahre vor. An der heutigen Sitzung wurde die Vorlage zu Ende beraten. Im Zentrum der Diskussion stand Art. 37a. Dieser regelt die Übergangsfrist für das Inverkehrbringen gentechnisch veränderter Organismen. Die Mehrheit der Kommission pflichtete dem vom Ständerat angenommenen neuen Zusatz bei, der den Bundesrat beauftragt, zeitgerecht die Ausführungsbestimmungen zu erlassen. Mit 20 zu 6 Stimmen wurde die Vorlage in der Gesamtabstimmung angenommen. Eine Minderheit beantragt die Streichung von Art. 37a. Ebenso verlangt eine Minderheit, dass der Zeitraum bis zum 27. November 2013 hinsichtlich der Bewilligungen für das Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Organismen nicht erstreckbar sein darf.

Die Kommission reichte zudem ein Postulat ein, das den Bundesrat beauftragt, Massnahmen aufzuzeigen, die nach Ablauf des NFP 59 die Erhaltung und Weiterentwicklung der wissenschaftlichen Kompetenz im Bereich Pflanzenbiologie in der Schweiz sichern.

 

Bildungsbericht Schweiz 2010

Mit der Annahme des neuen Bildungsartikels in der Bundesverfassung sind Bund und Kantone gefordert, gemeinsam für hohe Qualität und Durchlässigkeit aller Bildungsangebote vom Kindergarten bis zur Weiterbildung zu sorgen. Gestern wurde der nationale Bildungsbericht Schweiz 2010 der WBK-N vorgestellt. Der Bericht präsentiert eine Gesamtschau des heterogenen und vielschichtigen Bildungswesens in unserem Land. Er dient als Grundlage für politische Entscheide und hilft das Bildungswesen zu steuern. Er soll aber auch helfen, die erforderlichen künftigen strukturellen und inhaltlichen Rahmenbedingungen zu schaffen.

 

Die WBK-N tagte am 4. und 5. Februar 2010 unter dem Vorsitz von Nationalrat Lieni Füglistaller (SVP/AG) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Ueli Maurer in Bern.

 

 

Bern, 5. Februar 2010 Parlamentsdienste