Seit dem Sommer letzten Jahres (vgl. Medienmitteilung vom 3. Juli 2009) befasst sich die WBK-S mit dem HFKG (09.057)
, dem Entwurf zu einer Neuordnung des schweizerischen Hochschulraums. Diese beruht auf dem 2006 angenommenen Verfassungsartikel zu den Hochschulen (Art. 63aBV) und strebt einen durchlässigeren, koordinierten und transparenter finanzierten schweizerischen Hochschulraum an, in dem auch einheitliche Richtlinien zur Qualitätssicherung gelten sollen. Die WBK-S war am 27. August 2009 auf die bundesrätliche Vorlage eingetreten, hatte angesichts des Umfangs und der Komplexität des Entwurfs jedoch eine fünfköpfige Subkommission mit der Vorberatung betraut, welche unter der Leitung von Ständerat Peter Bieri (CVP/ZG) eine Reihe von Änderungsvorschlägen erarbeitet hatte.
Die Kommission begann nun mit der Detailberatung auf Basis dieser Anträge. Ein wichtiges Anliegen der Subkommission war eine klare Trennung zwischen gesamtschweizerischer hochschulpolitischer Koordination und der Aufgabenteilung in den kostenintensiven Bereichen. Dabei ersetzt die „Koordination“ durchgängig die Begriffe „Planung“ respektive „Steuerung“, da letztere als zentralistischer Eingriff in die Autonomie der Hochschulen missverstanden werden könnten. Mit dieser Präzisierung zeigte sich auch der Bundesrat einverstanden, und die WBK-S stimmte diesem Grundsatz mit 8 zu 2 Stimmen bei einer Enthaltung zu. Die Kommission folgte in den ersten Artikeln weitgehend den Anträgen der Subkommission. Bei den Zielen sprach sich die Kommissionsmehrheit dafür aus, die Förderung der Schwerpunktbildung aus dem Zielkatalog zu streichen. Eine Minderheit hält dieses Ziel aufrecht, ebenso wie die Abstimmung mit der Forschungs- und Innovationsförderungspolitik des Bundes.
Bei den Aufgaben und Kompetenzen des Bundes im Hochschulbereich (Art. 4) stimmte die Kommission ohne Änderungen dem Vorschlag des Bundesrates zu, ebenso bei der Zusammenarbeitsvereinbarung (Art. 6). In Art. 5 hebt die Kommission die Bedeutung der Autonomie der Hochschulen hervor und will ausserdem, dass diese im Akkreditierungsprozess einer Hochschule berücksichtigt wird. Dort will sie auch die Chancengleichheit verankert sehen, während deren Aufnahme in den Zielkatalog des ganzen Gesetzes (Art.3) knapp – mit 6 zu 5 Stimmen – abgelehnt wurde. Die Mehrheit befand, dass die Beachtung der Chancengleichheit durch die Bundesverfassung bereits gewährleistet sei. Zudem entfalte die Chancengleichheit als Kriterium für die Akkreditierung eine direktere und stärkere Wirkung.
Offen blieb die Frage der gemeinsamen Organe zur Koordination des Hochschulraums. Eine Minderheit der Subkommission fordert hier eine deutlich stärkere Gewichtung der Hochschulkantone. Über diese Frage wird die Kommission an der nächsten Sitzung beraten, wenn sie die Detailberatung fortsetzt.
(Bericht sowie Anträge der Subkommission sind publiziert unter http://www.parlament.ch/d/dokumentation/berichte/berichte-legislativkommissionen/kommission-fuer-wissenschaft-bildung-und-kultur-wbk/Seiten/default.aspx)
Die Kommission tagte am 20. April 2010 in Bern unter dem Vorsitz von Theo Maissen (CVP/GR) und teilweise im Beisein von Bundesrat Didier Burkhalter.
Bern, 21. April 2010 Parlamentsdienste