Politik der Schweiz in Bezug auf die Entwicklungen in Nordafrika
Neben der Strategie der Schweiz zur Unterstützung der Transition in Nordafrika hat die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates (APK-N) ebenfalls den Umgang der Schweiz mit Potentatengeldern diskutiert. Ferner hat sie beschlossen, der SiK-N zu empfehlen, den Swisscoy-Einsatz in Kosovo zu verlängern. Zudem hat sie ein Protokoll zu einem Übereinkommen des Europarates zur grenzüberschreitenden  Zusammenarbeit genehmigt.

 

1. Politik der Schweiz in Bezug auf die Entwicklungen in Nordafrika

Die Kommission informierte sich über die Lage in Nordafrika und insbesondere über die jüngsten Entwicklungen in Libyen. Sie nahm in diesem Zusammenhang Kenntnis von den Schwerpunkten und Massnahmen des Bundesrates in den Bereichen der humanitären Hilfe, der Konsolidierung der demokratischen Rechte und betreffend Migrationsströme. Schwerpunkt der anschliessenden Diskussion war die Transitbewilligung, die der Bundesrat einem Militärkonvoi erteilt hatte. Im Zentrum der Debatte stand die Frage, ob mit dieser Bewilligung die Neutralität der Schweiz verletzt worden war.

In den Augen den Kommissionsmehrheit ist der Transit des militärischen Konvois mit der Neutralität der Schweiz insofern vereinbar, als er in Umsetzung der Resolution 1973 des UNO-Sicherheitsrates durchgeführt wurde, deren Ziel der Schutz der libyschen Zivilbevölkerung und die Durchsetzung der Flugverbotszone über Libyen ist. Die Mehrheit bekräftigte den Grundsatz, wonach die Schweiz als UNO-Mitglied verpflichtet ist, die vom Sicherheitsrat verabschiedeten Resolutionen zur Verhinderung oder Beilegung von Gewaltkonflikten umzusetzen. Das Neutralitätsrecht werde dadurch nicht verletzt. Einige Kommissionsmitglieder waren demgegenüber der Auffassung, dass die Schweiz militärische Operationen, sogar solche auf der Grundlage von UNO-Resolutionen, nicht unterstützen kann, ohne dabei gegen ihre Neutralität zu verstossen. Andere Kommissionsmitglieder wiederum bezweifelten die Legitimität der Militäraktion in Libyen, weil ihrer Meinung nach das UNO-Mandat überschritten worden war. Uneinig war sich die Kommission auch bei der Frage, ob Waffenexporte in Länder dieser Region mit dem Neutralitätsrecht vereinbar seien. Schliesslich lehnte die Kommission mit 13 zu 7 Stimmen bei 4 Enthaltungen einen Antrag auf eine Kommissionsmotion ab, die vom Bundesrat ein sofortiges Transitverbot für ausländische Truppen verlangte.

2. Der Umgang der Schweiz mit Potentatengeldern. Anhörungen

Gemeinsam mit den Mitgliedern der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates (RK-N) hat die APK-N eine Vertiefung betreffend den Umgang der Schweiz mit Potentatengeldern durchgeführt. Hintergrund der Anhörungen waren verschiedene Entscheide des Bundesrates der vergangenen Wochen, welche die Sperrung von Vermögenswerte von Personen aus dem Umfeld der Regierungen von Tunesien, Ägypten, Libyen und der Côte d’Ivoire betrafen. Im Beisein von Experten der Bundesverwaltung, der Bundesanwaltschaft und der Finanzmarktaufsicht (Finma) beschäftigten sich die beiden Kommissionen mit Fragen der Rechtsgrundlagen der Geldwäschereibekämpfung und der Rückerstattung unrechtmässiger erworbener Vermögenswerte sowie deren Umsetzung in der Praxis.

Die Kommissionsmitglieder informierten sich über die Instrumente, welche der Schweiz bei der Abwehr von unrechtmässig erworbenen Vermögenswerten zur Verfügung stehen. Weiter interessierten sie sich für das Zusammenspiel der verschiedenen Stellen, die sich mit der Sperrung oder dem Einzug und der Rückgabe dieser Vermögenwerte befassen. Zur Diskussion standen zudem die internationalen Standards betreffend die Geldwäschereibekämpfung und die Sorgfaltspflicht der Finanzintermediäre sowie deren Überwachung.

3.  10.098 s Schweizer Beteiligung an der KFOR. Verlängerung des Swisscoy-Einsatzes
10.099 s Zivile friedensfördernde Massnahmen im Rahmen des VBS. Rahmenkredit 2012-2015
10.095 s Zivile Friedensförderung. Rahmenkredit 2012-2015 für drei Genfer Zentren 

Die APK-N hat sich im Rahmen eines Mitberichtsverfahrens an die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates (SiK-N) mit der Schweizer Beteiligung an der multinationalen Kosovo Force (KFOR) und zwei Rahmenkrediten im Bereich der zivilen Friedensförderung beschäftigt.

In Bezug auf die Verlängerung des Swisscoy-Einsatzes (10.098) empfiehlt die APK-N dem Entwurf des Bundesrates zu folgen und den Einsatz der Schweizer Armee zur Unterstützung der KFOR bis mindestens Ende des Jahres 2014 fortzusetzen. Die Kommission ist mehrheitlich der Ansicht, dass das Interesse der Schweiz an einer Verbesserung der Sicherheitslage in Kosovo unverändert hoch und die Präsenz der KFOR für die Stabilität der Region unverzichtbar ist. Ein Antrag, welcher die Beendigung des Swisscoy-Mandats auf den 31. Dezember 2011 verlangte, wurde von der Kommission mit 14 zu 9 Stimmen abgelehnt. Ebenfalls verworfen wurden drei Anträge, welche eine Begrenzung des Kontingents, eine Beschränkung der personellen Aufstockung sowie ein Abzugsszenario für das Jahr 2014 forderten (mit jeweils 14 zu 3 Stimmen bei 7 Enthaltungen).

Weiter hat sich die Kommission mit der Finanzierung der drei Genfer Zentren (Genfer Zentrum für Sicherheitspolitik, Genfer Internationales Zentrum für Humanitäre Minenräumung, Genfer Zentrum für die Demokratische Kontrolle der Streitkräfte) sowie der Forschungsstelle für Sicherheitspolitik der ETH Zürich beschäftigt. Die Mehrheit der APK-N empfiehlt der SiK-N, den Beschlüssen des Ständerates zu diesen Geschäften zu folgen. Verschiedene Anträge auf Kürzung oder Erhöhung der Beiträge sind bei der Mehrheit auf keine Zustimmung gestossen.

4.  10.096 s  Grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften oder Behörden. Zusatzprotokoll

Mit diesem Zusatzprotokoll zum Rahmenübereinkommen vom 21. Mai 1980 über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften oder Behörden betreffend Verbünde für euroregionale Zusammenarbeit (VEZ) soll der multilaterale rechtliche Rahmen des Europarats für die grenzüberschreitende und interterritoriale Zusammenarbeit gefestigt werden.

Mit 16 zu 5 Stimmen bei 3 Enthaltungen hat die APK-N das Zusatzprotokoll genehmigt. Die Kommissionsmehrheit begrüsst diese Ergänzung des bestehenden rechtlichen Rahmens als eine Möglichkeit, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zu institutionalisieren, wo dies von den Kantonen sowie den örtlichen und regionalen Gebietskörperschaften als dienlich betrachtet wird. Die Kommissionsminderheit befürchtet, dass sich das Protokoll auf die bereits gut funktionierende grenzüberschreitende Zusammenarbeit hindernd auswirken könnte.

 

Die APK-N hat am 28. / 29. März 2011 unter dem Vorsitz von Nationalrätin Christa Markwalder (RL/BE) und in Anwesenheit von Bundespräsidentin Micheline Calmy-Rey sowie von Bundesrätin Doris Leuthard und Bundesrat Johann Schneider-Ammann in Bern getagt.

 

Bern, 29. März 2011  Parlamentsdienste