Gemäss Artikel 51 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes (SR 171.10) obliegt der Finanzdelegation der eidg. Räte die nähere Prüfung und Überwachung des gesamten Finanzhaushalts des Bundes. Sie erstattet den Finanzkommissionen jährlich Bericht über ihre Tätigkeit.
Der Tätigkeitsbericht 2010 inkl. Zusammenfassung steht auf der Internetseite der Finanzdelegation der eidg. Räte zur Verfügung.
Auf einige wichtige Geschäfte sei zusammenfassend hingewiesen:
Eine Erhebung in fünf Departementen ergab ein erhebliches Volumen von freihändig vergebenen Expertenaufträgen. Die beschaffungsrechtlichen Vorgaben werden nur teilweise eingehalten. Die Finanzdelegation begrüsst die Bereitschaft des EFD, die Situation vertieft zu analysieren und Verbesserungsmassnahmen aufzuzeigen und umzusetzen. Mit dem Projekt Vertragsmanagement Bundesverwaltung soll eine zentrale Beschaffungsstatistik geschaffen sowie ein Supportprozess realisiert werden. Dass in diesem Bereich erhebliches Verbesserungspotenzial liegt, zeigt ein Bericht der EFK zur Vergabe von Expertenaufträgen.
Bei der Informatikstrategie des Bundes bemängelt die Finanzdelegation bereits seit mehreren Jahren unklare Rollen und Kompetenzen der beteiligten Stellen. Der Bundesrat beabsichtigt, die Rollen, Aufgaben und Verantwortlichkeiten künftig analog der übrigen Supportprozesse auszugestalten und bei der Informatik künftig wieder selber die strategische Führung zu übernehmen. Die Bundesinformatikverordnung soll entsprechend angepasst werden. Die Finanzdelegation verlangte vom Bundesrat einen verbindlichen Zeitplan. Sie wird sich laufend über die Umsetzung der geplanten Schritte orientieren lassen.
Bei den Informatikprojekten im VBS zeigte die vom Departementschef eingesetzte Task Force, dass die Schwierigkeiten in erster Linie auf Führungsprobleme zurückzuführen sind. Bei den angestrebten Verbesserungsmassnahmen steht darum insbesondere die klare Zuweisung von Verantwortlichkeiten im Vordergrund. Die Finanzdelegation wird diese Arbeiten weiterhin aufmerksam verfolgen; gewisse Erkenntnisse über die Probleme in der Informatik des VBS lassen sich auch auf die Informatik des Bundes anwenden.
Die Schweiz konnte den Steuerstreit mit den USA mit einer aussergerichtlichen Einigung beilegen. Die Finanzdelegation vertrat die Ansicht, die aus dem ersten Amtshilfeersuchen der USA entstandenen Kosten von rund 37 Millionen Franken seien der Bank UBS zu überwälzen. Die Vorbehalte des Bundesrates, der eine Überwälzung dieser Kosten ablehnte, teilte sie nicht. Sie forderte den Bundesrat auf, die notwendige rechtliche Regelung zu schaffen. Dieser legte im April 2010 den eidg. Räten den Entwurf eines entsprechenden Bundesschlusses vor.
Die Finanzdelegation unterstützt eine Vereinfachung des Prämiensystems und eine transparentere und effizientere Gestaltung der Aufsicht über die Krankenversicherer. Angesichts der knappen personellen Ressourcen ist eine klare Priorisierung der Aufgaben des Bundesamtes für Gesundheit aber unumgänglich. Im Bereich der aktuellen Tarifstruktur für ambulant erbrachte ärztliche Leistungen stellt die Finanzdelegation einen dringenden Handlungsbedarf fest. Sie erachtet die Empfehlungen der Eidg. Finanzkontrolle betreffend Tarmed als prüfenswert.
Die Finanzdelegation bedauert, dass sich die Revision des Bundespersonalgesetzes verzögert hat. Im Bereich der Personalgesetzgebung sind dringend Massnahmen angezeigt, um die gesetzlichen Grundlagen zu vereinfachen sowie die Weisungskompetenzen des Eidg. Personalamt (EPA) zu stärken. Aus Sicht der Finanzdelegation hat das EPA als zentrale Fachstelle für das Personalwesen des Bundes eine kohärente Umsetzung der Personalpolitik, einen effizienten Umgang mit den personellen Ressourcen sowie zielorientierte Reformen der gesetzlichen Grundlagen sicherzustellen. Seit 2007 ist ein steter Anstieg des Stellenbestandes des Bundes zu beobachten. Aus Sicht der Finanzdelegation ist die Stellenentwicklung frühzeitig zu steuern und gegenüber dem Parlament transparent und im Mehrjahresvergleich darzulegen.
Die Finanzdelegation hat im Wesentlichen folgende Aufgaben: Sie nimmt die mitschreitende Aufsicht über die bundesrätliche Finanzpolitik wahr; sie behandelt die Revisionsberichte der Eidg. Finanzkontrolle (EFK); sie hat ihre Zustimmung zur Einstufung der höchsten Kaderpositionen des Bundes zu geben; schliesslich bewilligt sie Kredite, die ihr im Dringlichkeitsverfahren übermittelt werden. Zur Wahrnehmung dieser Aufgaben verfügt die Finanzdelegation über umfassende Informationsrechte. Insbesondere erhält sie sämtliche Beschlüsse des Bundesrates einschliesslich der Mitberichte und sämtliche Berichte und Unterlagen im Zusammenhang mit der Aufsichtstätigkeit der EFK. Zudem können ihr keinen Geheimhaltungspflichten entgegen gehalten werden.
Bern, 8. April 2011 Parlamentsdienste