Nachkontrolle zur Inspektion „Bundespersonalgesetz“
Im Rahmen ihrer Nachkontrolle zur Inspektion „Bundespersonalgesetz: Steuerung der Personalpolitik und Zielerreichung“ stellte die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK-N) erste positive Massnahmen des Bundesrates fest. So ist die Verabschiedung einer Strategie und eines Umsetzungskonzepts durch den Bundesrat im Bereich der Bundespersonalpolitik grundsätzlich als wichtiger Schritt für deren Steuerung zu begrüssen. Bei anderen Feststellungen aus der früheren Inspektion der GPK-N besteht hingegen noch Verbesserungsbedarf. Im Weiteren zeigte eine vertiefte Analyse des Vertrauensarbeitszeitmodells des Bundes auch in diesem Bereich Handlungsbedarf auf. Die GPK-N hat deshalb u.a. beschlossen, in der laufenden Revision des Bundespersonalgesetzes bei der zuständigen Fachkommission die Verankerung der Soll- und Höchstarbeitszeit der Bundesverwaltung im Bundespersonalgesetz zu beantragen.

Die GPK-N hatte in ihrem Inspektionsbericht vom 23. Oktober 2009 gestützt auf eine Evaluation der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle (PVK) sechs Empfehlungen zur Verbesserung der Steuerung der Personalpolitik und Erreichung der Ziele des Bundespersonalgesetzes an den Bundesrat gerichtet.

 

Zwei Jahre danach stellt sie in ihrem heute veröffentlichten Bericht zwar Verbesserungen, aber auch nach wie vor bestehende Verbesserungspotentiale fest: Als wichtigste Massnahme des Bundesrates seit Abschluss der Inspektion der GPK-N ist die Verabschiedung der Personalstrategie Bundesverwaltung für die Jahre 2011 – 2015 durch den Bundesrat am 10. Dezember 2010 sowie die Festlegung von quantitativen Zielwerten am 22. Juni 2011 zu werten. Damit wurde eine bedeutende Empfehlung der GPK-N zumindest in Teilen umgesetzt und eine notwendige Grundlage für die zentrale Steuerung der Bundespersonalpolitik geschaffen. Deren Wirkung wird sich jedoch erst noch in der Umsetzung zeigen müssen.

 

Das am 6. Juli 2011 beschlossene Umsetzungskonzept des Bundesrates hingegen vermochte die GPK-N nicht vollständig zu überzeugen. Viele darin enthaltene Massnahmen sind sehr allgemein formuliert oder beinhalten nur einen Auftrag zur Erstellung eines weiteren Konzepts oder ähnlichem. Aus Sicht der GPK-N muss das Umsetzungskonzept in nächster Zeit unbedingt noch weiter konkretisiert werden.

 

Weiteren Handlungsbedarf identifiziert die GPK-N nach wie vor bei der besseren Verknüpfung der Erfüllung bundesstaatlicher Aufgaben mit dem Einsatz personeller Ressourcen in der Bundesverwaltung, bei der Stärkung des Eidg. Personalamtes im Hinblick auf eine zentraler geführte Bundespersonalpolitik und bei der Überprüfung der innerdepartementalen Verteilung der Aufgaben und Verantwortungen im personalpolitischen Bereich.

 

Die Empfehlungen der GPK-N zum besseren Einbezug der Sozialpartner, zur jährlichen Information der Bundesversammlung über die ergriffenen Massnahmen und zur optimalen Einbindung der Human-Resources-Konferenz der Bundesverwaltung erachtet die GPK-N hingegen aufgrund der Erläuterungen des Bundesrates als umgesetzt.

Im Rahmen der Nachkontrolle vertiefte die GPK-N unter Einbezug eines Rechtsexperten auch das Vertrauensarbeitszeitmodell des Bundes sowie gewisse allgemeine Arbeitszeitbestimmungen. Sie musste dabei feststellen, dass das heute geltende Modell der Vertrauensarbeitszeit bei seiner bundesverwaltungsweiten Einführung anfangs 2009 im Vorfeld konzeptionell zu wenig vertieft abgeklärt wurde und primär eine finanzpolitische Zielsetzung verfolgte. Gemäss Beurteilung des durch die GPK-N beauftragen Experten besteht jedoch nach wie vor ein Anspruch der Arbeitnehmenden auf Ausgleich, falls die durchschnittliche Höchstarbeitszeit von 45 Stunden überschritten wird. Die Abklärungen der GPK-N zeigen ferner, dass in der Praxis das Vertrauensarbeitszeitmodell in den Departementen und in der Bundeskanzlei zum Teil unterschiedlich gehandhabt wird. Die GPK-N hat schliesslich festgestellt, dass die Bestimmungen des Arbeitnehmendenschutzes beim Bund in verschiedenen Punkten im Vergleich zum Arbeitsgesetz nicht ein gleichwertiges Schutzniveau zu gewährleisten vermögen.

Aufgrund dieser und weiterer Feststellungen hat die GPK-N sieben Empfehlungen an den Bundesrat gerichtet. Sie wird ebenfalls die Prüfung der Verankerung der Soll- und Höchstarbeitszeit der Bundesverwaltung im Bundespersonalgesetz im Rahmen der laufenden Revision desselben bei der zuständigen Fachkommission beantragen, um damit - gleich wie in der Privatwirtschaft - diese Bestimmungen auf Gesetzesstufe anzusiedeln.

Der Bericht der GPK-N wurde zusammen mit dem für die Kommission erstellten Rechtsgutachten von Prof. Thomas Geiser heute unter www.parlament.ch veröffentlicht.

Die Kommission hat am 25. November 2011 unter dem Vorsitz von Nationalrätin Maria Roth-Bernasconi (SP, GE) in Bern getagt.

 

Bern, 28. November 2011 Parlamentsdienste