Radio- und Fernsehgesetz
Die Kommission hat sich dem Entscheid des Ständerates angeschlossen und ist nicht auf die Vorlage des Bundesrates eingetreten, die die freie Wahl von Set-Top-Boxen vorgesehen hätte.

Die nationalrätliche Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF) ist mit 25 zu 0 Stimmen nicht auf die Änderung des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (10.084) eingetreten. Die Vorlage hätte die rechtliche Grundlage geschaffen, dass die Konsumenten von digitalen Fernsehprogrammen frei in der Wahl des Empfangsgerätes wären und bei verschlüsselten Fernsehangeboten nicht mehr zwingend die proprietäre Set-Top-Box ihrer Fernmeldedienstanbieterin benutzen müssten. Sie geht auf eine Motion Sommaruga zurück, die aus dem Jahre 2007 stammt, wo die Situation so war, dass Set-Top-Boxen zu einem relativ hohen Preis gekauft werden mussten. Da die Nutzer heute aber bereits die Wahl zwischen verschiedenen Fernsehangeboten (Kabel, Antennen, Satelliten, Swisscom-TV oder Web-TV) haben, kam die Kommission, wie bereits in der letzten Wintersession der Ständerat, zum Schluss, dass eine Regelung nicht mehr notwendig ist. Weiter birgt diese die Gefahr, den Wettbewerb zu verzerren oder Schnittstellenvorgaben in Empfangsgeräten zu machen, welche nicht dem aktuellsten Stand der Technik entsprechen.

Abgeschlossen werden konnte die Beratung des so genannten „zweiten Schrittes“ Bahnreform 2 (05.028) (Zusatzbotschaft vom 20. Oktober 2010. Bereits an ihrer letzten Sitzung vom 10./11. Januar 2011 hatte die Kommission die Vorlage im Wesentlichen bereinigt; so hatte sie sich u.a. mehrheitlich für einen dosierten Wettbewerb mittels Ausschreibungen im öffentlichen Verkehr ausgesprochen. Die KVF hat heute die Bedingungen gegenüber der bundesrätlichen Fassung noch etwas präzisiert, wann auf eine Ausschreibung im Busbereich verzichtet werden kann. In der Gesamtabstimmung hat sie die Vorlage einstimmig angenommen. Sie ist damit bereit für die Frühjahrssession.

Neuerlich befasst hat sich die Kommission mit dem Ausbau der Nordumfahrung Zürich, d.h. mit der allfälligen Überdachung der Ausfahrt der dritten Röhre am Gubrist. (Petition „Chance Gubrist“, Überdeckung bei Weiningen und einer Motion Schibli (09.4142) mit gleicher Stossrichtung). Nach ersten Beratungen im November und einer Anhörung des Zürcher Volkswirtschaftsdirektors Anfang Januar, hat die Kommission heute mit 16 zu 8 Stimmen eine Kommissionsmotion verabschiedet, welche den Bundesrat in Absprache mit dem Kanton Zürich und der Gemeinde Weinigen mit der Suche nach einer Lösung beauftragt: So soll ein Mehrwert für die Bevölkerung im Bereich Lärmschutz ermöglicht werden, ohne dass Abstriche bei den Anforderungen an die Verkehrssicherheit gemacht werden. Für die Finanzierung sind die Grundsätze des Standardberichtes des Bundes von 1997 zu berücksichtigen Zudem soll eine zeitliche Verzögerung der Bauarbeiten möglichst vermieden werden.

Die Standesinitiative aus dem Kanton Zürich, Keine Benachteiligung für Menschen mit Mobilitätsbehinderung bei Parkierungsvorschriften (09.331) verlangt, dass Strassenverkehrsgesetz so zu ändern, dass Parkierungsvorschriften Menschen mit Mobilitätsbehinderung nicht benachteiligt werden. Die Initiative zielt auf eine Änderung der Verkehrsregelverordnung (VRV), die am 1. März 2006 in Kraft getreten ist, und dazu geführt hat, dass mobilitätsbehinderte Fahrzeuglenkende durch kurze Parkzeiterlaubnis eingeschränkt wurden. So sieht die VRV für „Stellen, die mit einem Parkverbot signalisiert oder markiert sind“ eine zweistündige Parkzeit vor, und man darf auf „Parkplätzen höchstens sechs Stunden über die erlaubte Parkzeit hinaus parkieren“. Für mobilitätsbehinderte Menschen seien diese Begrenzungen der erlaubten Parkzeiten unrealistisch und in ihrer Konsequenz diskriminierend.
Nachdem die Kommission im vergangenen November der Initiative keine Folge gegeben hat, ist sie Anfang Januar 2011 mit grossem Mehr auf den Entscheid zurückgekommen.  Die Kommission hat heute nach Anhörung von Betroffenen, Kantonsvertretern und Verkehrsexperten der Initiative mit 18 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung Folge gegeben, weil sie die heutige gesetzliche Regelung, die viele kantonale Unterschiede kennt, für unbefriedigend hält. Damit ist der Weg frei für die Umsetzung des Anliegens.

Deutlich ausgesprochen hat sich die Kommission für die Aufhebung des Verbots von Rundstreckenrennen. Die Kommission hat mit 14 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung drei parlamentarischen Initiativen der Nationalräte Wobman (10.496), Wasserfallen (10.497) und de Bumann (10.499) Folge gegeben. Das generelle Verbot in Artikel 52 des Strassenverkehrsgesetzes ist 1955 unter dem Eindruck eines schweren Unfalls auf der Rennstrecke in Le Mans (F) eingeführt worden.
Die Mehrheit der Kommission teilt die Auffassung der Initianten, dass das Verbot heute seine Berechtigung verloren hat, sind die heutigen Rundstreckenkurse und die Fahrzeuge selbst doch wesentlich sicherer und Unfälle wie in Le Mans können heute praktisch ausgeschlossen werden. Die Aufhebung des Verbotes würde nicht unmittelbar zur Errichtung eines Rundstreckenrennkurses führen. Vielmehr müssten sich zuerst private Investoren finden und es müssten sämtliche kantonale und Bundesvorschriften über die Sicherheit und die Umweltverträglichkeit eingehalten werden. Sollte aber dereinst eine solche Rennstrecke, die für verschiedene Testzwecke benutzt werden könnte, eingerichtet werden können, so verspricht sich die Mehrheit der Kommission davon auch wichtige Impulse für die Forschung, gerade auch im Bereich von Elektroantrieben, und vor allem für die in der Schweiz sehr bedeutsame Branche der Automobilzulieferer. Auch die Verkehrssicherheit würde von einer solchen Teststrecke profitieren, da sie den Interessierten die Möglichkeit bietet, ihrer Leidenschaft in einem gesicherten Rahmen nachzugehen.
Die Minderheit der Kommission hält eine Gesetzesänderung zum heutigen Zeitpunkt für unnötig, da auch heute Testfahrten grundsätzlich erlaubt sind, falls es dafür effektiv eine Nachfrage gäbe. Zudem macht die Minderheit auch umweltpolitische Vorbehalte: neben der Lärmbelastung hält sie insbesondere den Bodenverschleiss einer solchen Anlage für nicht vereinbar mit den raumpolitischen Zielen der Schweiz und der knappen Ressource Boden in unserem Land. Sie hält weiter fest, dass bereits heute alle vom Gesetzgeber vorgesehene Kurse im Bereich Strassenverkehrssicherheit auch ohne solche Anlagen angeboten werden können.
Der nächste Entscheid fällt nun in der ständerätlichen Verkehrskommission, die am 17./18. Februar 2011 entscheidet, ob die sie der KVF-N grünes Licht für die Ausarbeitung einer Gesetzesänderung geben will oder nicht.

 

Bern, 1. Februar 2011 Parlamentsdienste