Bahnreform 2.2
Die Verkehrskommission hat die Beratungen zum sogenannten zweiten Schritt der Bahnreform 2 abgeschlossen und empfiehlt ihrem Rat einstimmig deren Annahme. Wie der Bundesrat und der Nationalrat möchte die KVF zwar am Grundsatz der Ausschreibungen festhalten, allerdings nur dort, wo es sinnvoll ist und ein Mehrwert entsteht. Zudem hat die Kommission bereits an ihrer letzten Sitzung eine Bestimmung in den Gesetzesentwurf aufgenommen, welcher den Transportunternehmen einen grösseren Spielraum bei der Tarifgestaltung ermöglichen soll.

Die Kommission hatte an ihrer letzten Sitzung im April die Beratungen zum zweiten Schritt der Bahnreform 2 (05.028) im Wesentlichen abgeschlossen (vgl. Medienmitteilung vom 8. April 2011). Sie hat heute die Bestimmungen zum Ausschreibeverfahren im öffentlichen Personenverkehr um einen weiteren Aspekt ergänzt und beantragt ihrem Rat, im Gesetz vorzusehen, dass die lokalen und regionalen Besonderheiten schon bei der Ausschreibungsplanung (Artikel 31c PBG) angemessen berücksichtigt werden. Bereits im April hatte die Kommission einen zusätzlichen Passus in die Gesetzesvorlage aufgenommen, welcher den Transportunternehmen einen grösseren Spielraum bei der Tarifgestaltung ermöglichen soll (Art. 15 Personenbeförderungsgesetz). In der Gesamtabstimmung hat die Kommission die Vorlage (Entwurf 11) einstimmig angenommen. Das Geschäft ist damit bereit für die Beratung im Ständerat während der Sommersession 2011. Allfällige Differenzen sollten spätestens im Herbst zwischen den Räten bereinigt werden können.

Der Nationalrat hat am 15. März 2011 mit 119 zu 36 Stimmen einer Motion (KVF-NR). Ausbau Nordumfahrung Zürich. Überdeckung Weiningen (11.3003) zugestimmt. Der Vorstoss verlangt eine erneute Evaluation einer Überdachung der Ausfahrt der dritten Röhre am Gubrist. Der Bundesrat soll in Absprache mit dem Kanton Zürich und der Gemeinde Weinigen eine Lösung finden. Dabei soll ein Mehrwert für die Bevölkerung im Bereich Lärmschutz ermöglicht werden, ohne dass Abstriche bei den Anforderungen an die Verkehrssicherheit gemacht werden. Für die Finanzierung sind die Grundsätze des Standardberichtes des Bundes von 1997 zu berücksichtigen. Auch die ständerätliche Kommission befürwortet eine Kompromisslösung. Die Kommission erwartet von den Parteien jedoch, dass sie von ihren Maximalforderungen abrücken und eine Kompromisslösung anstreben, die nicht eine vollständig neue Projektierung bedingt. Diese Kompromisslösung soll rasch angestrebt werden damit keine grossen zeitlichen Verzögerung für den Ausbau der Nordumfahrung entstehen. Die Kommission stimmte der Motion ihrer Schwesterkommission einstimmig zu.

Von drei weiteren Motionen, welche die Kommission vorberaten hat, empfiehlt sie ihrem Rat eine abzuändern, eine abzulehnen und eine anzunehmen:

Abgeändert hat die Kommission die Motion Germanier. Investitionssicherheit für Nutzfahrzeuge. Beibehaltung der LSVA-Kategorie für sieben Jahre (09.3133). Sie beantragt ihrem Rat die vorgesehe Sieben-Jahres-Frist auf die höchste Kategorie zu beschränken, setzt aber den Beginn der Frist nicht ab Typenprüfung, sondern ab Verfügbarkeit in der Schweiz an.

Einstimmig abgelehnt hat die KVF die Motion KVF-NR. Für familienfreundlichere Taxis (10.3892), welche eine Lockerung der Kindersitz-Pflicht für Taxis vorsieht. Die Kommission bewertet die Argumente für die Sicherheit der Kinder höher als den zusätzlichen Aufwand der Taxifahrer. Sie zeigte sich überzeugt, dass das Mitführen von Kindersitzen zumutbar ist, umso mehr nun zusammenfaltbare und platzsparende Sitze angeboten werden.

Einstimmig angenommen hat die KVF die Motion Hochreutener. Durchgehender Schienenkorridor mit vier Metern Eckhöhe zwischen Basel und Chiasso ab 2016/17 (10.3914). Eine gleich lautende Motion Büttiker (10.3921) hat der Ständerat bereits in der Frühjahrssession einstimmig gutgeheissen.

Bern, 12. Mai 2011 Parlamentsdienste