Volksinitiative „gegen die Abzockerei“
Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates beantragt ihrem Rat, an seinem in der Frühjahrssession 2010 beschlossenen direkten Gegenentwurf festzuhalten. In Bezug auf die Volksinitiative spricht sie sich für Ablehnung aus.

Am 24. März 2011 hatte die Kommission beschlossen, die vom Ständerat in der Wintersession 2010 beschlossenen Differenzen in Bezug auf den direkten Gegenentwurf und die Abstimmungsempfehlung zur Volksinitiative „gegen die Abzockerei“ (08.080) sofort zu beraten, d.h. vor Abschluss der Differenzbereinigung zum indirekten Gegenvorschlag. Sie kam damit auf einen früheren Beschluss zurück.

Die Kommission führte erneut eine Beratung des direkten Gegenentwurfes durch. Sie verwarf diverse Anträge auf Änderungen der vom Nationalrat in der Frühjahrssession 2010 beschlossenen Formulierung. Insbesondere sprach sie sich mit 16 zu 7 Stimmen gegen eine Version aus, welche zusätzlich eine steuerrechtliche Betrachtung sehr hoher Vergütungen als Gewinn vorsah. Mit 7 zu 5 Stimmen bei 14 Enthaltungen lehnte sie einen Antrag ab, dem Ständerat zu folgen und den direkten Gegenentwurf zu streichen. Damit beantragt die Kommissionsmehrheit, am direkten Gegenentwurf des Nationalrates festzuhalten.

Mit 10 zu 8 Stimmen bei 7 Enthaltungen beantragt die Kommission – entgegen dem ersten Beschluss des Nationalrates – Volk und Ständen die Ablehnung der Volksinitiative zu empfehlen.

10.443 s Pa.Iv. Indirekter Gegenentwurf zur Volksinitiative „gegen die Abzockerei“. Vorlage 1

Nachdem der Nationalrat in der Frühjahrssession 2011 auf die Vorlage 1 des Ständerates zum indirekten Gegenvorschlag eingetreten war, nahm die Kommission nun deren Detailberatung auf. Sie wird diese an ihrer Sitzung vom 12./13. Mai 2011 fortsetzen und nach Abschluss der Beratungen über ihre Anträge informieren.

10.051 Beschleunigung öffentlicher Beschaffungen. Bundesgesetz

Im November 2010 trat die Kommission einstimmig auf diese Vorlage ein, mit der das Verfahren in Bezug auf die aufschiebende Wirkung von Beschwerden im öffentlichen Beschaffungswesen so geregelt werden soll, dass Beschwerden gegen Vergabeverfahren, die im überregionalen Interesse liegen und dringende Vorhaben betreffen, keine erheblichen Verzögerungen und Mehrkosten mit sich bringen. Der Bundesrat schlägt vor, die aufschiebende Wirkung bei Beschwerden zwingend aufzuheben, wenn gewisse Bedingungen erfüllt sind. Weil die Kommission dies für problematisch hielt, hat sie vor der Aufnahme der Detailberatung die vom Bundesrat vorgeschlagene Regelung sowie Alternativlösungen von der Verwaltung eingehend untersuchen lassen. Die Kommission ist zum Schluss gekommen, dass das geltende Recht eine einzelfallgerechte Interessenabwägung ermöglicht und dass über Begehren um Erteilung der aufschiebenden Wirkung ohne Verzug entschieden wird. Auch besteht nach geltendem Recht die Möglichkeit, das Bundesgericht anzurufen, wenn das Bundesverwaltungsgericht im öffentlichen Beschaffungswesen die Bestimmungen über die aufschiebende Wirkung nicht korrekt anwendet. Zudem kann nach wie vor bei der Aufsichtsbehörde des Bundesverwaltungsgerichts, d.h. beim Bundesgericht eine Aufsichtsanzeige eingereicht werden. Da schliesslich die präsentierten Alternativlösungen nicht ohne nachteilige Folgen wären, ist die Kommission der Meinung, dass beim Bundesgesetz über das Beschaffungsgesetz kein Revisionsbedarf besteht. Sie ist deshalb ohne Gegenstimme auf ihren Beschluss vom November 2010 zurückgekommen und beantragt, nicht auf die Vorlage des Bundesrates einzutreten.

09.520 n Pa.Iv. John-Calame. Adoption. Lockerung der Voraussetzungen
09.3026 n Mo. Nationalrat (Prelicz-Huber). Adoption ab dem zurückgelegten 30. Lebensjahr

Die Kommission stimmte mit 15 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen der Änderung zu, die der Ständerat am Text der Motion 09.3026 n Mo. Nationalrat (Prelicz-Huber). Adoption ab dem zurückgelegten 30. Lebensjahr vorgenommen hat. Die Motion nimmt in der abgeänderten Form auch die Anliegen der parlamentarischen Initiative 09.520 n Pa.Iv. John-Calame. Adoption. Lockerung der Voraussetzungen auf. Wie die Schwesterkommission des Ständerates ist die Mehrheit der Kommission der Ansicht, dass sich ein Auftrag an den Bundesrat besser eignet als eine parlamentarische Initiative. Die Kommission beantragt ihrem Rat daher mit 14 zu 8 Stimmen, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Eine Kommissionsminderheit hingegen unterstützt die parlamentarische Initiative und lehnt die Motion ab.

Mit der geänderten Motion wird der Bundesrat beauftragt, eine Änderung des Adoptionsrechts zu erarbeiten, die das Mindestalter für adoptionswillige Paare und die vorgeschriebene Ehedauer herabsetzt. Die Adoption soll auch für Paare in einer stabilen faktischen Lebensgemeinschaft geöffnet werden, wobei die Kommission klarstellt, dass dies lediglich für heterosexuelle Paare gelten soll.

10.435 n Pa.Iv. Galladé. Verbot der Prostitution Minderjähriger
10.439 n Pa.Iv. Barthassat. Verbot der Prostitution Minderjähriger

Mit 13 zu 7 Stimmen bei 3 Enthaltungen beschloss die Kommission, den beiden gleich-lautenden parlamentarischen Initiativen Folge zu geben. Diese fordern ein Verbot der Prostitution Minderjähriger, die Bestrafung von Kundinnen und Kunden minderjähriger Prostituierter sowie die Ratifizierung des Europaratsübereinkommens zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch.

Gemeinsame elterliche Sorge

Die Kommission beschloss mit 15 zu 2 Stimmen bei 3 Enthaltungen, eine Motion einzureichen, die den Bundesrat beauftragt, dem Parlament eine Revision der elterlichen Sorge und der Rechtsbeziehungen zwischen Eltern und Kindern vorzulegen. In einer ersten Phase ist rasch die gemeinsame elterliche Sorge als Regelfall zu verankern. Die Vorlage sollte sich dabei an den Vorarbeiten orientieren, welche gestützt auf die Vernehmlassungsvorlage erfolgt sind. In einer zweiten Phase ist eine Neuregelung des Unterhalts- und Betreuungsrechts unverheirateter, getrennter oder geschiedener Eltern zu erarbeiten. Dabei sollen für die Gestaltung des familiären Systems das Kindeswohl und ein kooperationsorientiertes Vorgehen der Eltern im Zentrum stehen und heute bestehende Ungleichheiten beseitigt werden. Die Ausarbeitung dieser Vorlage ist unverzüglich an die Hand zu nehmen und dem Parlament rasch vorzulegen.

10.3747 s Mo. Ständerat (Frick). Erweiterung des Ordnungsbussensystems zur Entlastung der Strafbehörden und der Bürgerinnen und Bürger

Die Motion fordert, dass einfache Verstösse gegen die Rechtsordnung zusätzlich zum heutigen Recht dem Ordnungsbussensystem unterstellt werden können. Die Kommission beantragt ihrem Rat mit 14 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen, die Motion anzunehmen. Eine Minderheit beantragt, die Motion abzulehnen.

Die Kommission hat am 7. und 8. April 2011 unter dem Vorsitz von Nationalrätin Anita Thanei (SP, ZH) und teils in Anwesenheit der Bundesrätinnen Doris Leuthard und Simonetta Sommaruga in Bern getagt.

Bern, 8. April 2011 Parlamentsdienste