Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates hat von den Vernehmlassungsergebnissen Kenntnis genommen und hält an ihrem Antrag fest, die Verfassungsgerichtsbarkeit für Bundesgesetze einzuführen.

 

05.445 n Pa.Iv. Verfassungsgerichtsbarkeit

07.476 n Pa.Iv. Bundesverfassung massgebend für rechtsanwendende Behörden 

Die von der Kommission am 17. Februar 2011 eröffnete Vernehmlassung ist am 20. Mai 2011 abgeschlossen worden. Daran teilgenommen haben namentlich alle 26 Kantone sowie sieben Parteien, die drei wichtigsten eidgenössischen Gerichte und vierzehn Organisationen.

15 Kantone, drei Parteien und acht Organisationen befürworten die uneingeschränkte Ausdehnung der Verfassungsgerichtsbarkeit auf Bundesgesetze. Die am häufigsten genannten Gründe sind die Stärkung der Rechtsstaatlichkeit und des Föderalismus sowie der bessere Grundrechtsschutz. Fünf Kantone und eine Partei hingegen halten diese Lösung als zu umfassend und lehnen sie ab. Explizit einverstanden mit einer Aufhebung von Artikel 190 BV sind 12 Kantone, drei Parteien und sieben Organisationen, während andere Vernehmlassungsteilnehmer eine Neu- oder Umformulierung dieses Artikels fordern. Keine Ausdehnung der Verfassungsgerichtsbarkeit wünschen fünf Kantone, zwei Parteien und sechs Organisationen. Die Auffassung, dass die Verfassungsgerichtsbarkeit gegenüber Bundesgesetzen auf eine konkrete Normenkontrolle zu beschränken sei, wird von keiner Seite grundsätzlich in Frage gestellt. Die überwiegende Mehrheit der Befürworter einer erweiterten Verfassungsgerichtbarkeit sind einverstanden, dass alle rechtsanwenden Behörden die vorfrageweise Prüfung von Bundesgesetzen vornehmen sollen (= diffuses System).

Der Bericht über die Vernehmlassungsergebnisse kann auf der Website der Kommission eingesehen werden (http://www.parlament.ch/d/dokumentation/berichte/vernehmlassungen/05-445-07-476/seiten/default.aspx).

Mit 13 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen hält die Kommission an ihrem Antrag fest, Artikel 190 BV und damit die Unanfechtbarkeit der Bundesgesetze aufzuheben. Eine Minderheit der Kommission ist gegen die Einführung der Verfassungsgerichtsbarkeit für Bundesgesetze und beantragt, nicht auf den Entwurf einzutreten.

 

10.077 n Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz. Sanierungsrecht

Die Kommission ist auf ihren Ende März gefassten Eintretensbeschluss zurückgekommen und hat mit 15 zu 9 Stimmen beschlossen, ihrem Rat Nichteintreten auf die Vorlage des Bundesrates zu beantragen. Einige Mitglieder der Kommission sind der Auffassung, dass die festgestellten Hauptprobleme, namentlich der Umstand, dass die Sanierung oftmals zu spät komme, Sache der Unternehmensführung seien und deshalb nicht mit einer Revision des Sanierungsrechts gelöst werden können. Andere Mitglieder sind der Meinung, dass diese Revision die Rechte der Angestellten allzu sehr einschränke. Die Kommissionsminderheit dagegen findet, dass die von erfahrenen Spezialisten ausgearbeitete Vorlage des Bundesrates eine gute Diskussionsgrundlage bilde und allfällige Mängel in der parlamentarischen Beratung zu beheben wären.

 

Petition Verein Familienchancen. Gleiche Chancen für alle Familien

Die Kommission hat diese Petition geprüft, welche verlangt, dass gleichgeschlechtliche Paare in eingetragener Partnerschaft in Sachen Eltern- und Adoptionsrechte mit Ehepaaren gleichgestellt werden. Mit 13 zu 10 Stimmen lehnt die Kommission dies ab und beantragt, der Petition keine Folge zu geben. Eine Minderheit möchte der Petition Folge geben und beantragt, dass der Nationalrat die Petition an die Kommission zurückweist mit dem Auftrag, einen Vorstoss im Sinne der Petition auszuarbeiten.

 

10.477 n Pa.Iv. Heer Alfred. Strafverschärfung bei Kriminaltourismus

Die Kommission beantragt mit 16 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung, der Initiative keine Folge zu geben. Die Initiative verlangt, dass das Gericht die Strafe verschärft, wenn der Täter zum Zeitpunkt der Tat Tourist mit oder ohne gültiges Visum bzw. ausländischer Staatsangehöriger ohne gültige Aufenthaltsbewilligung war. Die Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, dass kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht und bereits mit dem geltenden Recht die Strafe unter Berücksichtigung der kriminellen Energie erhöht werden kann. Eine Minderheit will der Initiative Folge geben.

 

10.482 n Pa.Iv. Amherd. Schaffung eines einheitlichen Rahmengesetzes für den Schweizer Strafvollzug

Mit 16 zu 3 Stimmen bei 4 Enthaltungen beantragt die Kommission dem Nationalrat, der im Titel genannten parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Die Initiative fordert den Erlass eines Strafvollzugsgesetzes des Bundes, welches einheitliche und verbindliche Regelungen zur Anwendung von unmittelbarem Zwang, insbesondere in Fällen des Hungerstreiks und der Zwangsmedikation von Gefangenen, enthält. Die Kommission ist der Ansicht, dass es unter dem Gesichtspunkt des Subsidiaritätsprinzips nicht geboten wäre, diesbezügliche Bestimmungen auf Bundesebene zu erlassen.

 

09.3158 s Mo. Luginbühl. Abschaffung von bedingten Geldstrafen und Wiedereinführung von Freiheitsstrafen unter sechs Monaten

Mit 13 zu 12 Stimmen beantragt die Kommission, die Motion in einen Prüfungsauftrag umzuwandeln, wie dies die beiden Räte bereits bei acht weiteren Motionen zum Thema Starfrahmen getan haben. Eine Minderheit beantragt die Annahme der Motion.

 

Die Kommission hat am 23. und 24. Juni 2011 unter dem Vorsitz von Nationalrätin Anita Thanei (SP, ZH) in Zürich getagt.

 

Bern, 24. Juni 2011  Parlamentsdienste