Schutz vor Passivrauchen
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-NR) setzt beim Schutz vor Passivrauchen auf das seit einem Jahr geltende Bundesgesetz und lehnt die weitergehende Volksinitiative ab. Sie will im Rahmen von Managed Care keine separate Vorlage zum neuen Risikoausgleich. Dagegen stimmte sie einer Kommissionsinitiative der SGK-SR zur Ergänzung der Übergangsbestimmungen der neuen Spitalfinanzierung zu.

Die Kommission beantragt mit 14 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Volksinitiative „Schutz vor Passivrauchen“ (11.025 n) dem Volk und den Ständen ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen. Das Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen, entstanden aus einem politischen Kompromiss, sei erst seit einem Jahr in Kraft. Zudem könnten die Kantone weitergehende Regelungen beschliessen. Die Minderheit der Kommission will die Initiative, die eine national einheitliche Regelung mit einem stärkeren Schutz der Arbeitnehmenden im Gastgewerbe anstrebt, zur Annahme empfehlen. Vor ihrem Entscheid hatte die Kommission eine Vertretung des Initiativkomitees angehört, und zwar den Herzchirurgen Prof. Dr. med. Thierry Carrel sowie Corinne Zosso und Cornelis Kooijman von der Lungenliga Schweiz. Weiter beschloss die Kommission ohne Gegenstimme, der Petition der Jungen SVP „Nein zum generellen Rauchverbot in Gaststätten!“ keine Folge zu geben.

Die Kommission lehnte einen Antrag der Schwesterkommission zum Geschäft 04.062 KVG. Teilrevision (Managed Care), welcher eine Teilung der Vorlage bzw. die Ausgliederung des neuen Risikoausgleichs in eine neue Vorlage 2 vorschlug, mit 17 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab, hauptsächlich weil sie die Vorlage zu Managed Care und den Risikoausgleich als eine Einheit betrachtet und weil die Ausgliederung die Vorlage politisch geschwächt hätte.

Die Kommission verabschiedete mit 12 zu 11 Stimmen den Vernehmlassungsentwurf für die Pa. Iv. Ratifikation des IAO-Übereinkommens Nr. 183 über den Mutterschutz (07.455 n, Maury Pasquier). Das Übereinkommen Nr. 183 über den Mutterschutz gewährleistet den Schutz aller Arbeitnehmerinnen, einschliesslich jener in atypischen Arbeitsverhältnissen. Noch im Jahre 2001 lehnte es der Bundesrat ab zu beantragen, das Übereinkommen zu ratifizieren. Damals gab es in der Schweiz auch keine Mutterschaftsversicherung. Inzwischen hat sich das geändert und einer Ratifikation steht eigentlich nichts mehr im Wege. Die einzige – marginale - Rechtslücke die im Arbeitsgesetz aus Gründen der Rechtssicherheit geschlossen werden soll, betrifft den Grundsatz der Entlöhnung der Stillpausen.

Mit 13 zu 9 Stimmen bei 4 Enthaltungen stimmte die Kommission der Kommissionsinitiative der Schwesterkommission Pa.Iv. SGK-SR. Ergänzende Übergangsbestimmungen zur Einführung der Spitalfinanzierung (11.439 s). zu. Zum einen soll der Übergang zur neuen Spitalfinanzierung weder mit Tarif- noch Prämienerhöhungen verbunden sein. Zum andern müssen in Verwaltungs- und Beschwerdeverfahren für die Zulassung von Spitälern die Kriterien auf der Grundlage von Qualität und Wirtschaftlichkeit massgebend sein. Damit kann jetzt ein Erlassentwurf ausgearbeitet werden. Dieser soll bis Ende Sommersession 2011 von beiden Räten verabschiedet werden und dringlich in Kraft gesetzt werden.

Mit 14 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung hat die Kommission der Pa.Iv. Bortoluzzi. Komatrinker sollen Spitalaufenthalte und Ausnüchterungszellen selber bezahlen (10.431) Folge gegeben. Die Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, dass der Entscheid, in übermässigem Masse Alkohol oder Drogen zu konsumieren, vermeidbar ist und in der Eigenverantwortung eines jeden Bürgers liegt und die Verursacher die Kosten für Aufenthalte in Spital oder Ausnüchterungszelle im Prinzip deshalb selber bezahlen sollten, dass dies in der zweiten Phase aber noch einmal vertieft werden soll. In einem nächsten Schritt muss die Schwesterkommission über Zustimmung entscheiden.

Mit 20 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen respektive 19 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt die Kommission ihrem Rat, den parlamentarischen Initiativen 10.428 n Prelicz-Huber. Recht auf Grundsicherung in der Bundesverfassung und 10.422 Zisyadis. Einführung bedingungsloses Grundeinkommen keine Folge zu geben. Ebenfalls abgelehnt hat sie die Petition 10.2003 Stofer Fabian. Für ein bedingungsloses Grundeinkommen. Die Kommissionsmehrheit ist der Meinung, dass mit einem Grundeinkommen kein Arbeitsanreiz mehr bestehen würde. Ausserdem sei es besser, das Ziel der Existenzsicherung über das bestehende Sozialversicherungsnetz anzustreben, weil damit auf besondere Bedürfnisse eingegangenen werden kann. Die Minderheit hingegen ist der Ansicht, dass es einen dringenden Handlungsbedarf bei der finanziellen Entlastung von Menschen an der Armutsgrenze gibt.

Die Kommission beantragt zudem, folgenden parlamentarischen Initiativen keine Folge zu geben:

  1. der Pa. Iv. Meier-Schatz. Erhöhung der Erziehungs- und Betreuungsgutschriften in der AHV (10.410 n) mit 11 zu 7 Stimmen bei 6 Enthaltungen. Die Minderheit beantragt, Folge zu geben.
  2. der Pa. Iv. Kiener-Nellen. Faire Begutachtung und rechtsstaatliche Verfahren (10.429 n) mit 14 zu 8 Stimmen. Die Minderheit beantragt, Folge zu geben.
  3. der Pa. Iv. Barthassat. Familienzulage für nicht erwerbstätige Mütter und Väter (10.438 n) mit 21 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung.

Schliesslich liess sich die Kommission ein zweites Mal zu den Verordnungen zur BVG-Strukturreform konsultieren. Ebenfalls konsultieren liess sie sich zu verschiedenen Verordnungsänderungen im Bereich der IV (Abgabe von Hilfsmitteln, insbesondere von Hörgeräten). Weiter diskutierte sie einen Bericht des BAG zum Stand der Umsetzung der Pflegefinanzierung.

Die Kommission tagte am 12. und 13. Mai 2011 in Bern unter dem Vorsitz von Thérèse Meyer-Kaelin (CVP, FR).

Bern, 13. Mai 2011 Parlamentsdienste