Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-NR) will nur für über 18-Jährige Ordnungsbussen bei Cannabiskonsum einführen. Sie hat die Detailberatung der Totalrevision des Epidemiengesetzes aufgenommen und beantragt bislang keine Änderungen am Entwurf des Bundesrates.

Anlässlich ihrer Sitzung vom Juni ist die Kommission mit 19 zu 2 Stimmen bei 3 Enthaltungen auf die Vorlage zur Totalrevision des Bundesgesetzes über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen (Epidemiengesetz) (10.107) eingetreten. Nun hat sie die Detailberatung aufgenommen und ist dabei bislang in sämtlichen Punkten dem Entwurf des Bundesrates gefolgt. Umstritten war insbesondere die Frage des Impfobligatoriums. Der Vorschlag des Bundesrates sieht vor, dass Kantone Impfungen für bestimmte Personen für obligatorisch erklären können (Art. 22). Mit 11 zu 10 Stimmen beantragt die Kommission, dem Vorschlag des Bundesrates zu folgen. Die Kommissionsmehrheit ist der Meinung, dass sich ein Impfobligatorium für bestimmte Personenkreise bei einer schweren, sich rasch verbreitenden und in vielen Fällen tödlich endenden Infektionskrankheit aufdrängen könnte. Eine Minderheit der Kommission beantragt hingegen, diesen Artikel zu streichen, weil obligatorische Impfungen in ihren Augen einen zu grossen Eingriff in das Grundrecht der persönlichen Freiheit darstellen. Eine weitere Minderheit beantragt, die Formulierung des Artikels so zu ändern, dass Kantone Impfungen lediglich vorschlagen und empfehlen können, anstatt sie für obligatorisch zu erklären. Der entsprechende Antrag wurde mit 12 zu 10 Stimmen abgelehnt. Die Kommission wird die Detailberatung voraussichtlich an ihrer Sitzung im Oktober fortsetzen.

Im Hinblick auf die Einführung eines Ordnungsbussensystems bei Cannabiskonsum nahm die Kommission die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens betreffend ihren Vorentwurf vom 20. Januar 2011 zur Pa. Iv. Betäubungsmittelgesetz. Revision (Fraktion C; 04.439 n) zur Kenntnis. Nicht zuletzt aufgrund der Reaktionen in der Vernehmlassung nahm die Kommission im Vergleich zum Vorentwurf eine wesentliche Änderung vor: Die Polizei soll Cannabiskonum nur bei Erwachsenen mit einer Ordnungsbusse von 100 Franken ahnden können. Die Kommission sprach sich mit 12 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung für die Altersgrenze 18 aus; die Minderheit beantragt eine Altersgrenze von 16 Jahren. Zahlt der Täter oder die Täterin die Ordnungsbusse nicht, kommt es zu einem ordentlichen Verfahren. Weiter beantragt die Kommission, im Betäubungsmittelgesetz die geringfügige Menge Betäubungsmittel, deren Besitz nicht strafbar ist, im Falle von Cannabis landesweit einheitlich bei 10 Gramm festzulegen. Minderheitsanträge verlangen eine Ordnungsbusse von 200 Franken, den Verzicht auf die Definition der geringfügigen Menge Betäubungsmittel und die Möglichkeit für die Polizei, in leichten Fällen von der Ordnungsbusse abzusehen. In der Gesamtabstimmung hiess die Kommission den Entwurf mit 14 zu 8 Stimmen bei 3 Enthaltungen gut. Eine Minderheit lehnt das Ordnungsbussenverfahren grundsätzlich ab und beantragt Nichteintreten. Nun erhält der Bundesrat Gelegenheit, Stellung zu nehmen. Die Vorlage soll für die Wintersession 2011 behandlungsreif sein.

Eine Vernehmlassung hatte die Kommission auch zu ihrem Vorentwurf vom 13. Oktober 2010 durchgeführt, mit dem sie die Pa. Iv. Verfassungsbasis für eine umfassende Familienpolitik (07.419 n; Hochreutener) umsetzt. Sie nahm die Ergebnisse zur Kenntnis, ebenso den Bericht des Bundesrates „Harmonisierung Alimentenbevorschussung und Alimenteninkasso“ vom 4. Mai 2011. Sie beauftragte anschliessend ihre Subkommission „Familienpolitik“, den Vorentwurf und insbesondere die Frage der Alimentenhilfe im Lichte dieser beiden Berichte nochmals zu prüfen.

Mit 23 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung verabschiedete die Kommission den Erlassentwurf zu 11.429 n Pa. Iv. Tarmed. Subisidiäre Kompetenz des Bundesrates (SGK-NR) zuhanden ihres Rates und des Bundesrates für eine Stellungnahme. Der Bundesrat soll damit in jenen Fällen eingreifen können, in denen die Tarifstrukturen nicht mehr sachgerecht sind und sich die Tarifpartner nicht auf eine Anpassung einigen können.

Die Pa. Iv. van Singer. Einsatz von Pestiziden. Beschränkung des Einsatzes an Orten mit empfindlicher Nutzung, an denen sich insbesondere Kinder aufhalten (10.466 n) wurde zurückgezogen, nachdem sich abzeichnet, dass die Pflanzenschutzmittelverordnung im Sinne dieser parlamentarischen Initiative angepasst wird.

Mit einem Nichteintretensantrag will die Kommission ohne Gegenstimmen die Pa. Iv. Finanzierung von Institutionen für Behinderte (Robbiani; 09.526 n) erledigen, nachdem die befürchteten Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) grossmehrheitlich gelöst werden konnten.

Im Zusammenhang mit der Standesinitiative Kt. Iv. BS. Anpassung des Grenzwertes der Mietkosten für Mehrpersonenhaushalte. Übernahme Mietnebenkosten (09.307 s) wird die Kommission an ihrer nächsten ordentlichen Sitzung über einen Text für eine Kommissionsmotion entscheiden.

Schliesslich nahm die Kommission die Leistungsaufträge 2012 - 2015 des Instituts für Viruserkrankungen und Immunprophylaxe sowie der Zentralen Ausgleichsstelle zur Kenntnis.

Die Kommission tagte am 1./2. September 2011 unter dem Vorsitz von Nationalrätin Thérèse Meyer und in teilweiser Anwesenheit von Bundesrat Didier Burkhalter in Fribourg. Am Donnerstagnachmittag besuchte sie Estavayer-le-Lac, wo sie von Staatsrätin Anne-Claude Demierre sowie vom Stadtpräsidenten Albert Bachmann empfangen wurde.

Bern, 2. September 2011 Parlamentsdienste