Mit 6 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen beantragt die Kommission, der Kt. Iv. JU. Arbeitslosenversicherungsgesetz. Änderung (10.304 s) keine Folge zu geben. Die Kommission erachtet die bestehenden Unterstützungsmassnahmen für jugendliche Arbeitslose als genügend und will die eben erst abgeschaffte Möglichkeit einer verlängerten Entschädigungsdauer für Kantone mit erhöhter Arbeitslosigkeit nicht schon wieder einführen. Ohne Gegenstimme beantragt die Kommission zudem, der Pet. Association Rebondire. Solidarität gegen Arbeitslosigkeit keine Folge zu geben.
Die Standesinitiative 10.305 Für die Gleichbehandlung der Feuerwehrleute im EOG des Kantons Jura verlangt, das Erwerbsersatzgesetz (EOG) so zu ändern, dass auch Milizfeuerwehrleute im Rahmen ihrer Tätigkeiten Anspruch auf die Leistungen nach diesem Gesetz haben. Die Kommission zeigte durchaus Verständnis für das Anliegen der Initiative. Sie ist aber der Meinung, dass der Dienst in der Feuerwehr zu viele markante Unterschiede gegenüber den vom EOG erfassten Dienstleistungen aufweist, so dass ein Einbezug der Feuerwehr in die Erwerbsersatzordnung nach Ansicht der Kommission abgelehnt werden muss. Sie beantragt deshalb ihrem Rat einstimmig, der Initiative keine Folge zu gegeben.
Mit Stichentscheid des Präsidenten (bei 4 zu 4 Stimmen und 1 Enthaltung) beantragt die Kommission die Annahme der Mo. Nationalrat (SGK-NR). Reserven in der obligatorischen Krankenpflegversicherung (10.3887 n). Der Bundesrat soll unter anderem beauftragt werden, einen Korrekturmechanismus für den Abbau von überhöhten kalkulatorischen Reserven in verschiedenen Kantonen vorzuschlagen. Die Kommission hat die Kt.Iv. GE. Obligatorische Krankenpflegeversicherung (10.323 s) sistiert, welche portable Reserven anregt.
Mit 5 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen beantragt die Kommission, die Mo. Nationalrat (Fraktion RL). Stärkung der Säule 3a. Selbstverantwortung in der Altersvorsorge (09.3082 n) abzulehnen. Nach Ansicht der Kommissionsmehrheit ist es nicht angezeigt, die maximalen Steuerfreibeträge für Einzahlungen in die Säule 3a substanziell zu erhöhen und entsprechende Steuerausfälle in Kauf zu nehmen. Eine Minderheit beantragt Annahme der Motion.
Weiter prüfte die Kommission drei Motionen, die die Qualität im Gesundheitswesen thematisieren: 10.3015 n Mo. Nationalrat (SGK-NR). Für eine nationale Qualitätsorganisation im Gesundheitswesen; 10.3450 n Mo. Nationalrat (Fraktion RL). Für eine unabhängige nationale Organisation für Qualitätssicherung; 10.3451 n Mo. Nationalrat (Fraktion RL). Für eine effektive nationale Health-Technology-Assessment-Agentur. Die Kommission beantragt einstimmig, die drei Motionen anzunehmen.
Die Motion des Nationalrates (Fraktion S) „Strukturreform des schweizerischen Gesundheitswesens (07.3585)“ fordert die Einleitung einer umfassenden Strukturreform des schweizerischen Gesundheitswesens Die Kommission beantragt mit 6 zu 1 Stimmen und 1 Enthaltung, die Motion abzulehnen. Die Kommissionsmehrheit zweifelt an der Notwendigkeit einer Verfassungsänderung. Vielmehr müssen die gegenwärtigen Anstrengungen, das bestehende System zu optimieren und zu konsolidieren, vorangetrieben werden.
Die Motion des Nationalrates (Fraktion V) „Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Heilmittelbehörden der EU und der Schweiz“ (09.4175) beauftragt den Bundesrat, den Abschluss eines Memorandum of Understanding/Confidentiality Agreement zum Informationsaustausch im Heilmittelbereich anzustreben. Die Kommission beantragt einstimmig die Annahme der Motion. Sie ist zusammen mit dem Nationalrat und dem Bundesrat der Ansicht, dass mit dem angestrebten Informationsaustausch zwischen der Schweiz (Swissmedic) und der EU (Emea) die Effizienz und Leistungsfähigkeit von Swissmedic verbessert wird.
Zudem kam die Kommission mit dem Einverständnis ihrer Schwesterkommission auf Artikel 68quinquies Absatz 3 der 6. IV-Revision, Teil 1 (10.032) zurück. Die Kommission war sich einig, dass eine versicherte Person in einem Arbeitsversuch nicht wegen Fahrlässigkeit belangt werden sollte und beantragt, auf die Fassung der Bundesrates (Vorsatz, Grobfahrlässigkeit) zurückzukehren.
Zur Pa.Iv. Hutter Markus. BVG-Einkäufe von Selbständigerwerbenden nach Erwerbsaufgabe (08.487 n) verlangte die Kommission von der Verwaltung weitere Informationen, bevor sie entscheidet. Aus dem gleichen Grund sistierte sie auch die Pa. Iv. Fetz. Für konsumentenfreundlicheren Krankenkassenwechsel (10.420 s).
Mit 8 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung keine Folge geben will die Kommission der Petition Roger Rigo. Mitbestimmung der Rentner in den Stiftungsräten der Pensionskassen.
Schliesslich liess sie sich zu den Verordnungsänderungen konsultieren, die zur Umsetzung der vom Parlament bereits verabschiedeten BVG. Strukturreform (07.055) und der Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen (08.069) nötig wurden.
Die Kommission tagte am 24. und 25. Februar 2011 in Bern unter dem Vorsitz von Alex Kuprecht (SVP, SZ) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Didier Burkhalter.
Bern, 25. Februar 2011 Parlamentsdienste