Allgemeine Wehrpflicht
Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates beantragt mit 16 zu 8 Stimmen, der parlamentarischen Initiative Allemann (09.508) keine Folge zu geben. Diese verlangt, das Prinzip der allgemeinen Wehrpflicht abzuschaffen.

Die Mehrheit der Kommission ist der Auffassung dass das Wehrsystem des Bürgersoldaten einmalig ist und unbedingt beibehalten werden soll. Es gehe nicht bloss um die Zukunft des Milizsystems, sondern auch um die Zukunft der Armee selbst, die mit der Einführung eines Freiwilligensystems ihre gesellschaftliche Verankerung verlöre. Die allgemeine Wehrpflicht ist fundamental für unsere Milizarmee und von nicht zu unterschätzender Bedeutung für den nationalen Zusammenhalt. Die Armee ist zudem ein wichtiger Sicherheitsfaktor und trägt damit wesentlich zur Wohlfahrt unseres Landes bei. In den Augen der Mehrheit ist der heutige Zeitpunkt, in dem sich die Armee mitten im Umbau befindet, denkbar ungeeignet für eine Diskussion über die Einführung eines Freiwilligendienstes. Die Kommission hält es für sinnvoll, die Form und Gestalt der Armee sowie deren Aufträge neu zu definieren, ist aber strikt gegen die Einführung eines auf Freiwilligkeit basierenden Systems. Die Minderheit hingegen hält einen Systemwechsel für unabdingbar. In ihren Augen könnte mit einem Freiwilligensystem den jüngsten Entwicklungen in unserem strategischen Umfeld Rechnung getragen werden, zum Beispiel dem Wegfall der militärischen Bedrohung in Europa oder der Abschaffung beziehungsweise Sistierung der allgemeinen Wehrpflicht in fast allen europäischen Ländern. Die heutige Armee sei überdimensioniert und nicht mehr finanzierbar. Ein auf Freiwilligkeit basierendes System würde die Kosten für die Wirtschaft senken und die Motivation der Diensttuenden erheblich steigern.

Mit 24 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen beantragt die Kommission, eine Motion Fehr Hans (08.3510) anzunehmen, die der Ständerat im Dezember 2009 abgeändert hat und, die den Bundesrat beauftragt, das Grenzwachtkorps (GWK) ausreichend zu alimentieren, damit eine lagegerechte Kontrolldichte sichergestellt werden kann. Zudem soll der Bundesrat für eine konkurrenzfähige Besoldung, vorab der jungen Grenzwächter, sorgen. Die Kommission nahm gleichzeitig Kenntnis von einem Bericht des Bundesrates vom 26. Januar 2011 über die Eidgenössische Zollverwaltung. Sie will die darin aufgeführten Massnahmen des Bundesrates zu einem späteren Zeitpunkt evaluieren. Deshalb lehnte sie mit 13 zu 9 Stimmen bei 3 Enthaltungen eine neue Motion ab, die den gleichen Wortlaut gehabt hätte wie die ursprüngliche Fassung der Motion Fehr. Diese hätte den Bundesrat beauftragt, den Bestand des GWK um 200 bis 300 Stellen zu erhöhen. Die SiK-N will allerdings, dass Bund und Kantone ihre Zusammenarbeit im Polizeibereich klären, insbesondere jene zwischen der Kantonspolizei der Grenzkantone und dem Grenzwachtkorps, aber auch die Zusammenarbeit auf den Flughäfen, Flugplätzen und im Bahnverkehr. Dabei soll u. a. eine Liste der Sicherheitsaufgaben erstellt werden, die gemäss den geltenden Verfassungsbestimmungen zu den Kernleistungen der Kantone gehören, sowie von jenen Aufgaben, die die Kantone an das GWK delegieren und für die eine Abgeltung in Betracht gezogen werden kann.

Des Weiteren nahm die Kommission ohne grosse Begeisterung Kenntnis von dem im vergangenen Dezember vom Bundesrat verabschiedeten Bericht über die Entwicklung des Zivildienstes sowie von den im Zusammenhang mit der Revision der Zivildienstverordnung ergriffenen Massnahmen. Die einen sehen darin nur einen Notbehelf und sind der Ansicht, dass der Zunahme der Zivildienstgesuche nur über eine Revision des Zivildienstgesetzes Einhalt geboten werden kann. Die andern betrachten die am 1. Februar eingeführten Massnahmen als kontraproduktive bürokratische Schikane. In ihren Augen ist nicht die Zahl der Zivildienstgesuche das Problem, sondern die Vielzahl von Personen, die sich über den so genannten „blauen Weg“ ausmustern lassen.

Schliesslich wurde die Kommission von Botschafter Toni Frisch, Delegierter für humanitäre Hilfe der DEZA, über die Aktivitäten des Schweizerischen Korps für humanitäre Hilfe (SKH) und insbesondere der Rettungskette Schweiz informiert. Die Kommission nimmt die hervorragende Arbeit des SKH mit Genugtuung zur Kenntnis.

 

Die Kommission hat am 21. und 22. Februar 2011 unter dem Vorsitz von Nationalrat Jakob Büchler (CVP, SG) und teils in Anwesenheit von Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf, Vorsteherin des EFD, sowie der Bundesräte Ueli Maurer und Johann Schneider-Ammann, Vorsteher des EVD, in Bern getagt.

 

Bern, 22. Februar 2011 Parlamentsdienste