Übereinkommen über Streumunition
Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates (SiK-N) beantragt mit 13 zu 11 Stimmen bei 2 Enthaltungen nicht auf die Ratifizierung des Übereinkommens über Streumunition einzutreten. Das Übereinkommen statuiert ein umfassendes Verbot von Streumunition. Im Falle einer Ratifikation müssten die Schweizer Bestände von Artilleriemunition, die unter das Verbot des Abkommens fallen, zerstört werden.

Gemäss der Mehrheit der Kommission wurden die Konsequenzen einer Ratifikation des Übereinkommens ( 11.036 ) auf die Schweizer Armee bislang zu wenig beachtet. So würde eine Ratifikation des Übereinkommens die Schweiz mit ihrer Verteidigungsarmee benachteiligen und ihre Verteidigungsfähigkeit übermässig schwächen. Da die Schweiz neutral ist und entsprechend keinem Verteidigungsbündnis angehört, muss sie in der Lage sein, ihre Verteidigung autonom sicherzustellen. Die Streumunition stellt dazu ein wichtiges Mittel dar. Da die Schweizer Armee Streumunition nur im Verteidigungsfall und nur auf Schweizer Hoheitsgebiet einsetzen würde, wird die internationale Gemeinschaft durch den Bestand der Streumunition der Schweizer Armee keinesfalls gefährdet. Schliesslich weist die Kommissionsmehrheit darauf hin, dass bedeutende Staaten dem Übereinkommen nicht beigetreten sind.

 

Eine Minderheit der Kommission ist - wie der Ständerat - von der Notwendigkeit des Übereinkommens überzeugt. Für die Minderheit stellt vor allem die hohe Blindgängerrate von Streumunition ein folgenschweres humanitäres Problem in Konfliktgebieten dar. Diese Blindgänger können auch nach Ende eines Konfliktes noch über Jahre verheerende Schäden anrichten, namentlich unter der Zivilbevölkerung, und den Wiederaufbau der betroffenen Länder behindern. Angesichts der geänderten Bedrohungslage erachtet die Kommissionsminderheit die Vernichtung der entsprechenden Munitionsbestände der Schweizer Armee als vertretbar. Zudem würde gemäss Minderheit die dicht besiedelte Schweiz einen Einsatz von Streumunition nicht erlauben und die eigene Bevölkerung zu stark gefährden.

 

Das Übereinkommen statuiert ein umfassendes Verbot der Verwendung, Entwicklung und Produktion, des Erwerbs und Transfers sowie der Lagerung von Streumunition. Auch die Schweizer Armee besitzt Artilleriemunition, die unter das Verbot des Übereinkommens fallen würde. Im Falle einer Ratifizierung des Übereinkommens müsste sich die Schweiz verpflichten, diese Bestände innert acht Jahren zu vernichten. Mit einer Ratifikation würde auch eine entsprechende Revision des Kriegsmaterialgesetzes einhergehen. Der Ständerat hat die beiden Vorlagen während der Herbstsession 2011 einstimmig genehmigt.

 

An ihrer Sitzung liess sich die Kommission weiter namentlich über folgende Punkte informieren: die Frage der Bewachung der wiedereröffneten Schweizer Botschaft in Libyen, die aktuelle sicherheitspolitische Lage in Europa, die Neuorganisation des Sicherheitsausschusses des Bundesrates, die materielle Sicherstellung der Armee für das kommende Jahr sowie die geplante Umsetzung der Beschlüsse des Parlaments über die Weiterentwicklung der Armee.

Schliesslich nahm die Kommission die neuste Entwicklung der Zahlen zu den Zulassungen zum Zivildienst zur Kenntnis. Ihre Stellungnahme zum Leistungsauftrag 2012-2015 der Vollzugsstelle für den Zivildienst hat die Kommission mit 15 zu 9 Stimmen bei einer Enthaltung sistiert. Das Gros der Kommission wünschte den Bericht des Bundesrates über die Evaluation der auf dem Verordnungsweg getroffenen Massnahmen abzuwarten.

 

Die Kommission hat am 17. und 18. Oktober 2011 unter dem Vorsitz von Nationalrat Jakob Büchler (CVP, SG) und in zeitweiser Anwesenheit von Bundespräsidentin Micheline Calmy-Rey, Vorsteherin des EDA, und von Bundesrat Ueli Maurer, Chef des VBS, in Bern getagt.

 

Bern, 18. Oktober 2011  Parlamentsdienste