Revision des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes
Die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates hält im Gegensatz zum Nationalrat an der Pflicht zum Bau von Schutzräumen fest. Sie spricht sich zudem dagegen aus, dass der Bund gegenüber den Kantonen einseitig Art und Umfang des Einsatzmaterials des Bevölkerungsschutzes festlegen kann.

Die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates (SiK-S) wendet sich mit 8 zu 3 Stimmen gegen den Beschluss des Nationalrates vom März dieses Jahres, welcher Artikel 46, Absatz 1 aus der Revision des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes (10.078 n) streichen möchte. Diese Streichung bedeutet die Aufhebung der Pflicht zum Bau von Schutzräumen durch Private in Gebieten mit einem Schutzplatzdefizit bzw. die Befreiung von der entsprechenden Ersatzabgabe. Die Mehrheit der Kommission argumentiert, dass aus sicherheitspolitischer Sicht der Verzicht nicht gerechtfertigt sei. Sie folgte damit der Argumentation des Bundesrates. Schutzräume müssen somit noch immer bei grösseren Überbauungen (ab 38 Zimmern) erstellt werden. Für kleinere Bauten bleiben reduzierte Ersatzabgaben bestehen, für ein Einfamilienhaus mit 6 Zimmern beispielsweise betragen sie  zwischen 1600 und 3200 Franken. Eine Minderheit (Hêche) möchte dagegen vollständig auf die Schutzraumpflicht verzichten, nicht nur für Private, sondern auch für Heime und Spitäler sowie für Gemeinden.
 

Des weiteren beschloss die Kommission mit 5 zu 5 Stimmen und einer Enthaltung und mit Stichentscheid des Präsidenten, auf vom Bundesrat vorgeschlagene und vom Nationalrat genehmigte Bestimmungen (Artikel 43  Absatz 2 sowie Artikel 43a) zu verzichten, wonach der Bund gegenüber den Kantonen Art und Umfang des Einsatzmaterials des Bevölkerungsschutzes festlegen könnte. Die Kommission ist sich nicht einig, ob die seit Jahren festgefahrene Situation eher mit der Kompetenzerteilung an den Bundesrat deblockiert werden kann, oder ob (im Sinne der Kantone) zuerst eine praktikable Lösung zwischen Bund und Kantonen gefunden werden soll. Des weiteren beschloss sie einstimmig, alle Mitglieder von kommunalen Exekutiven von der Schutzdienstpflicht zu befreien sowie Erstellung, Ausrüstung und Unterhalt von geschützten Spitälern weiterhin den Spitalträgerschaften (und nicht wie vom Nationalrat beschlossen den Kantonen) zu übertragen.

 

Die SiK-S hat sich in den letzten 6 Monaten wiederholt mit privaten Sicherheitsfirmen auseinandergesetzt, welche von der Schweiz aus operieren. Insbesondere hat sie am 6. September 2010 einen inzwischen von beiden Räten einstimmig angenommenen Vorstoss lanciert (Motion 10.3639 s. Bewilligungs- und Kontrollsystem für Sicherheitsfirmen, welche in Krisen- und Kriegsgebieten arbeiten). Er beauftragt den Bundesrat, gesetzliche Grundlagen für ein Bewilligungs- und Kontrollsystem für Sicherheitsfirmen einzuführen, welche aus der Schweiz Dienstleistungen in Krisen- und Kriegsgebieten erbringen. Die Kommission hat nun vom Bericht des Bundesamtes für Justiz vom 16. Februar 2011 zu derselben Problematik Kenntnis genommen. Einer Motion aus dem Nationalrat (10.3808 n. Mo. Lang. Verbot von Privatarmeen in der Schweiz), welche im Wesentlichen die Forderung der erwähnten Motion der SiK-S wiederholt, hat die Kommission zugestimmt. Eine Motion Chopard-Acklin (09.3480 n. Mo. Chopard-Acklin. Private Sicherheitsdienste. Gesamtschweizerisch gleichwertiges Zulassungs- und Kontrollsystem) hat sie jedoch abgelehnt.

 

Zudem hat die Kommission ihre Beratungen zum Armeebericht 2010 (10.089 s) fortgesetzt, dies unter Berücksichtigung der Zusatzberichte des VBS von Ende März dieses Jahres. Entscheidungen hierzu wird die Kommission an ihrer Sitzung vom 19./20. Mai 2011 fällen. 

 

Die Kommission hat am 18. und 19. April 2011 unter dem Vorsitz von Ständerat Bruno Frick (CVP, SZ) und in zeitweiser Anwesenheit von Bundesrat Ueli Maurer, Chef VBS, in Bern getagt.

Bern, 19. April 2011  Parlamentsdienste