Armee- und private Waffen
Die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates (SiK-S) sieht dringenden Handlungsbedarf, um Waffenmissbrauch einzudämmen. Schuldzuweisungen und Rechtfertigungen zwischen Behörden sind nicht zielführend. Insbesondere sollen militärische und zivile Waffen bei Drohungen und Gewalttätigkeiten unverzüglich beschlagnahmt werden.

Vor dem Hintergrund der jüngsten tragischen Ereignissen erörterte die SiK-S Massnahmen zur Verhinderung von Waffenmissbrauch. Die Kommission ist einhellig der Auffassung, dass alles unternommen werden muss, um Waffenmissbrauch zu verhindern. Deshalb will sie den Bundesrat mit einer Kommissionmotion (11.4047) beauftragen, unverzüglich die nötigen Massnahmen in Zusammenarbeit mit der KKJPD einzuleiten und allenfalls die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen,

  1. so dass bei erfolgten Drohungen oder Gewalttätigkeiten die zivilen und militärischen Waffen durch die Polizei bzw. die Strafverfolgungsbehörden unverzüglich beschlagnahmt werden;
  2. um die entsprechende Zusammenarbeit zwischen den militärischen, zivilen und gerichtlichen Behörden auf Ebene Bund und Kantone zu verbessern.

 

Private Sicherheitsfirmen

Zum Thema Private Sicherheitsfirmen liess sich die SiK-S über den neusten Stand der Entwicklung informieren. Sie nimmt mit Befriedigung vom Stand der Arbeiten Kenntnis, die sie mit ihrer Kommissionsmotion selbst angestossen hat (Mo 10.3639). Der Gesetzesentwurf steht bereits in der Vernehmlassung. Die Kommission begrüsst die rasche Ausarbeitung des Gesetzesentwurfs, welcher bis Ende 2012 an die Bundesversammlung gehen soll. Angesichts der laufenden Arbeiten verzichtet die Kommission, dem Bundesrat zusätzliche Aufträge zu erteilen. Aus diesen – zumeist formellen – Gründen hat sie einstimmig beschlossen, der Standesinitiative des Kantons Basel-Stadt (11.308) „Verbot von Privatarmeen in der Schweiz“ keine Folge zu geben und die nachstehenden Motionen des Nationalrats abzulehnen: Mo. 11.3008 „Keine privaten Armeen auf Schweizer Staatsgebiet“, Mo. 11.3009 „Regelungen für private Sicherheitsfirmen auf Schweizer Staatsgebiet“, Mo. 11.3010 „Zulassungssystem für private Sicherheits- und Militärfirmen mit Sitz in der Schweiz“, Mo. 11.3011 „Systematische Kontrolle privater Militärfirmen in der Schweiz“ sowie Mo. 11.3012 „Private Armeen in der Schweiz“.

Gemäss Vernehmlassungsentwurf sollen Söldnerfirmen in der Schweiz verboten werden. Neben der aktiven Teilnahme an Feindseligkeiten sollen weitere Tätigkeiten von privaten Sicherheitsfirmen im Ausland verboten werden, wenn sie gegen Schweizer Interessen verstossen. Anstelle einer Bewilligungspflicht sieht der Entwurf eine umfassende Meldepflicht vor; sie verpflichtet die privaten Sicherheitsfirmen, alle Tätigkeiten im Ausland den Bundesbehörden zu unterbreiten.

 

Verstärkung des Grenzwachtkorps

Schliesslich behandelte die SiK-S den Bericht des Bundesrates vom 26. Januar 2011 über die Eidg. Zollverwaltung. Sie nahm zur Kenntnis, dass der Bundesrat einen Mehrbedarf des Grenzwachtkorps (GWK) von 35 Vollzeitstellen anerkennt, davon aber erst 11 Stellen besetzt hat. Dies befriedigt die Kommission nicht. Sie ersucht die Vorsteherin des EFD, den Bestand des GWK raschest möglich um weitere 24 Stellen zu erhöhen.

Bei diesen 24 Stellen handelt es sich nicht um jene, welche die bisherige Unterstützung des GWK durch die militärische Sicherheit (Einsatz LITHOS) ersetzen sollen. Sollte diese Verstärkung des GWK nicht rasch möglich sein, beurteilt die Kommission den Verzicht auf LITHOS als verfrüht und erwartet einen Verlängerungsantrag des Bundesrates.

 

Die Kommission hat am 21. November 2011 unter dem Vorsitz von Ständerat Bruno Frick (CVP, SZ) und in zeitweiser Anwesenheit von Bundesrat Ueli Maurer, Chef VBS, in Bern getagt.

 

Bern, 22. November 2011 Parlamentsdienste