Die von der sozialdemokratischen Fraktion eingereichte parlamentarische Initiative (10.501 Pa.Iv. Offenlegungsstelle für die Parteifinanzen) will politische Parteien und politische Vereinigungen rechtlich verpflichten, ihre Buchhaltung gegenüber einer neu zu schaffenden Offenlegungsstelle im Dreimonatsrhythmus detailliert zu präsentieren. Die Offenlegungsstelle soll Auswertungen vornehmen, welche insbesondere auch die Namen von Spenderinnen und Spendern enthalten, welche einen Betrag von Fr. 10‘000.- und mehr gespendet haben. Die Kommission beantragt mit 16 zu 9 Stimmen, der Initiative keine Folge zu geben. Die SPK hat schon wiederholt Zweifel bezüglich der Durchsetzbarkeit von Transparenzpflichten geäussert. Geldgeber könnten zum Beispiel Kampagnen direkt selber finanzieren, anstatt Parteien oder Abstimmungskomitees zu unterstützen. Mit Transparenzregeln für politische Parteien und Abstimmungskomitees kann nicht verhindert werden, dass Einzelne sehr viel Geld in eine Kampagne investieren. Die schweizerischen Parteien sind zudem auf private Spenden angewiesen. Die Veröffentlichung von Spendernamen könnte einzelne Spenderinnen und Spendern jedoch davon abhalten, gewisse Gruppierungen zu unterstützen.
Die Kommissionsminderheit verweist auf den Bericht von „Transparency International“, wonach die Schweiz bezüglich der Transparenz in der Parteienfinanzierung „ein Entwicklungsland mit grossem Verbesserungspotenzial“ darstelle. Gerade in einem Land mit direktdemokratischen Mitwirkungsmöglichkeiten sollten die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben, sich darüber zu informieren, wer welche Kampagne finanziert, argumentiert die Minderheit.
10.434 n Pa.Iv. (Widmer) Tschümperlin. Von der Alibi-Miliz zum Berufsparlament
Die vom ehemaligen Nationalrat Hans Widmer (SP, LU) eingereichte und von Nationalrat Andy Tschümperlin (SP, SZ) übernommene Initiative verlangt gesetzliche Änderungen, welche die Einführung eines Berufsparlaments ermöglichen. Insbesondere soll die Entlöhnung der Parlamentsmitglieder entsprechend erhöht werden. Die Kommission hält fest, dass der Professionalisierungsgrad der Schweizerischen Bundesversammlung im internationalen Vergleich zwar gering ist. Entscheidend ist jedoch nicht der Professionalisierungsgrad eines Parlamentes, sondern die Qualität seiner Arbeit. Vergleichende Studien attestieren der Bundesversammlung eine relativ grosse Leistungsfähigkeit. Die Kommission erachtet es zudem als problematisch, wenn die Parlamentsmitglieder finanziell völlig vom Parlamentsmandat abhängig sind. Es ist kaum wünschenswert, dass die Parlamentsmitglieder nur länger im Amt bleiben, weil sie keine anderen beruflichen Perspektiven haben. Die Kommission spricht sich deshalb mit 17 zu 9 Stimmen gegen die Initiative aus. Die Kommissionsminderheit ist der Ansicht, dass das heutige System es Angehörigen bestimmter Berufsgruppen kaum erlaube, im Parlament Einsitz zu nehmen. Eine erhöhte Professionalisierung könnte die Repräsentationsbasis verbreitern.
10.483 n Pa.Iv. Müller Philipp. Kein Flüchtlingsstatus für Familienangehörige
Die parlamentarische Initiative verlangt, dass der Flüchtlingsstatus nur denjenigen Personen zuerkannt wird, die aufgrund eines effektiven Fluchtgrundes als Flüchtlinge anerkannt werden. Das den weiteren Mitgliedern einer Flüchtlingsfamilie bisher gewährte Familienasyl, das rund zur Hälfte am Total aller Asylgewährungen beiträgt, soll abgeschafft werden. Die Kommission hat mit 12 zu 11 Stimmen bei 2 Enthaltungen beschlossen, der Initiative Folge zu geben. Die SPK erachtet die Besserstellung der durch Familienasyl nachgezogenen Familienmitglieder gegenüber denjenigen Personen, die auf der Grundlage des Ausländerrechts in die Schweiz einwandern, für ungerechtfertigt. Die Minderheit der Kommission lehnt die Initiative ab, weil diese das Recht einer Flüchtlingsfamilie, ihr Familienleben im Asylland fortzuführen, in unangemessener Weise einschränken und die Zielsetzung einer möglichst raschen Integration der nachgezogenen Familienmitglieder in Frage stellen würde.
10.484 n Pa.Iv. Müller Philipp. Keine Bevorzugung von Personen aus dem Asylbereich bei der Niederlassungsbewilligung
Die Initiative verlangt, dass anerkannten Flüchtlingen eine Niederlassungsbewilligung nach denselben Kriterien gewährt wird wie Ausländerinnen und Ausländern aus Nicht-EU/-Efta-Staaten, die im Rahmen eines Kontingents in die Schweiz eingewandert sind. Somit soll anerkannten Flüchtlingen eine Niederlassungsbewilligung erst nach 10 Jahren anstatt wie bisher nach 5 Jahren Aufenthalt in der Schweiz zuerkannt werden. Die Kommission hat der Initiative mit 16 zu 9 Stimmen Folge gegeben, weil sie mit dem Initianten einig geht, dass in diesem Bereich Rechtsgleichheit hergestellt werden soll. Die Kommissionsminderheit lehnt die Initiative ab, weil sie eine Verdoppelung der Frist bis zur Erteilung einer Niederlassungsbewilligung für wenig effektiv und insbesondere in Hinblick auf eine rasche Integration der anerkannten Flüchtlinge als kontraproduktiv erachtet.
10.485 n Pa.Iv. Müller Philipp. Vereinheitlichung beim Familiennachzug
Die parlamentarische Initiative, welcher die Kommission mit 17 zu 7 Stimmen Folge gegeben hat, fordert, dass beim Familiennachzug die Anforderungen an Personen mit einer Niederlassungsbewilligung an diejenigen an Jahresaufenthalter angepasst werden. Die Kommission unterstützt die Zielsetzung der Initiative, dass auch der Familiennachzug von Niedergelassenen nur dann möglich sein soll, wenn diese mit den nachgezogenen Familienmitgliedern in einer bedarfsgerechten Wohnung zusammenwohnen und die Familie keine Sozialhilfe beansprucht. Die Minderheit der Kommission spricht sich gegen die Initiative aus, weil durch eine solche Massnahme der Status der Besitzerinnen und Besitzer einer Niederlassungsbewilligung erheblich geschwächt und dadurch letztlich auch die Zielsetzung einer raschen Integration verfehlt werde.
10.3721 s Mo. Ständerat (Brändli). Die Zuwanderung in geordnete Bahnen lenken
Schliesslich beantragt die Kommission ihrem Rat mit 14 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen, einer Motion des Ständerates zuzustimmen, durch die der Bundesrat beauftragt werden soll, Massnahmen vorzuschlagen, um die in den letzten Jahren angestiegene Zuwanderung zu verlangsamen und die Bevölkerungszahl der Schweiz zu stabilisieren. Die Kommission verweist auf den Wanderungssaldo, der in der Folge der Einführung der Personenfreizügigkeit und der Zuwanderung aus Drittstaaten trotz der Finanz- und Wirtschaftskrise in den letzten Jahren konstant hoch geblieben ist und zu einer Verteuerung des Wohnraums und einem höheren Druck auf die Verkehrsinfrastrukturen geführt hat. Für problematisch erachtet die Kommission insbesondere die nach wie vor umfangreiche Zuwanderung von wenig qualifizierten Personen aus Drittstaaten, die ihre Familien in die Schweiz nachziehen. Die Kommissionsminderheit beantragt, die Motion abzulehnen, weil diese sehr allgemein formuliert ist und keine Anhaltspunkte enthält, mit welchen Massnahmen der Bundesrat das Bevölkerungswachstum eindämmen soll.
Die Kommission tagte am 3./4. Februar 2011 unter dem Vorsitz von Nationalrat Yvan Perrin (SVP/NE).
Bern, 4. Februar 2011 Parlamentsdienste