Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens

Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates schlägt im Zusammenhang mit der parlamentarischen Initiative „Raumplanerische Rahmenbedingungen für die Lagerung einheimischer erneuerbarer Rohstoffe“ (10.470) die Einführung eines neuen Artikels 13a in das Waldgesetz vor.

Die Nutzung der Holzenergie für Heizungen hat in den letzten rund 20 Jahren Marktanteile gewonnen. Die Kommission anerkennt, dass das Heizen mit Holz das Klima schützt und regional verfügbare, nachwachsende Ressourcen nutzt. Sie ist der Überzeugung, dass die sichere Versorgung von Holzschnitzelheizungen davon abhängt, dass genügend grosse Lagervolumen für Holzschnitzel zur Verfügung stehen. Die Kommission stellt fest, dass die entsprechende Bewilligungspraxis in den Kantonen aus verschiedenen Gründen derzeit sehr unterschiedlich ist. Zudem ist sie der Meinung, dass die Bedingungen, die gemäss der Praxis des Bundesgerichts für den Bau von Energieholzlagern im Wald erfüllt sein müssen, etwas zu restriktiv sind.

Der neu vorgeschlagene Artikel 13a regelt die Errichtung von forstlichen Bauten und Anlagen im Wald, zu denen insbesondere gedeckte Energieholzlager zählen. Diese Bauten können bewilligt werden, sofern sie unter anderem der lokalen Bewirtschaftung des Waldes dienen, für die Baute ein Bedarf ausgewiesen, der Standort im Wald zweckmässig und die Dimensionierung den örtlichen Verhältnissen angepasst ist. Die Kommission erachtet es als sinnvoll, dass Energieholzlager im Wald errichtet werden können.

Die Kommission gibt den Vorentwurf zur Änderung des Waldgesetzes nun in die Vernehmlassung. Die Vernehmlassung dauert bis am 30. März 2012. Die Stellungnahmen sind dem Bundesamt für Umwelt BAFU, Abteilung Wald, 3003 Bern zuzustellen. Der Vorentwurf und der erläuternde Bericht können auf der Website der Kommission unter der Rubrik „Berichte“ abgerufen werden.

 

Bern, 15. Dezember  Parlamentsdienste