11.028 s Bankengesetz. Änderung (too big to fail)

Nachdem die Kommission an ihrer letzten Sitzung vom 4. Juli 2011 auf diese Vorlage eingetreten war und die Detailberatung aufgenommen hatte, hat sie nun die Beratung dieses Geschäfts abgeschlossen.

Sie ist, wie an ihrer letzten Sitzung verlangt, über die Verordnungsvorentwürfe zu dieser Vorlage informiert worden. Für die Kommission ist es wichtig, dass diese Entwürfe den betroffenen Kreisen vorgelegt werden, dies aufgrund der zentralen Bedeutung der auf Verordnungsstufe geregelten Punkte (besondere Anforderungen betreffend Eigenmittel, Liquidität, Risikoverteilung und Organisation). Aus demselben Grund hat die Kommission mit 17 zu 8 Stimmen zudem im Gesetz festgehalten, dass die Vollzugsregelungen zu diesen Kernpunkten vom Parlament genehmigt werden müssen, zumindest was deren erstmalige Verabschiedung betrifft.  

Was die Frage der Eigenmittelanforderungen auf Gruppen- und Einzelinstitutsstufe betrifft, hat die Kommission mit 17 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen darauf verzichtet, eine Bestimmung im Gesetz festzuschreiben. Da der Verordnungsvorentwurf vorsieht, dass die FINMA Erleichterungen gewähren kann, für den Fall dass die Anforderungen auf Einzelinstitutsstufe zu einer Verschärfung auf Gruppenstufe führen, ist es in den Augen der Mehrheit nicht nötig, dies im Gesetz zu regeln. Zudem wird der Bundesrat dem Parlament den definitiven Verordnungsentwurf zur Genehmigung vorlegen; somit wird die Kommission sicherstellen können, dass darin diesem Punkt zufriedenstellend Rechnung getragen wird.  

Mit 18 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen ebenfalls abgelehnt hat sie einen Antrag zur Organisationsstruktur (Art. 9 Abs. 2 Bst. d), wonach die systemrelevanten Banken sich entweder in einer Holdingstruktur oder in einem Trennbankensystem zu organisieren haben. Die Mehrheit der Kommission ist der Auffassung, dass mit einer solchen Regelung, deren Wirksamkeit nicht gesichert ist, die Wirtschaftsfreiheit der Banken allzu stark eingeschränkt würde. Die Kommission zieht die Version des Ständerates vor (mit 15 zu 10 Stimmen bei einer Enthaltung für die ursprüngliche Fassung des Bundesrates), die vorsieht, dass die Banken über eine Notfallplanung verfügen, welche die Weiterführung ihrer systemrelevanten Funktionen gewährleistet.

Was die Erleichterungen anbelangt, welche die FINMA bei der Festlegung der Eigenmittelanforderungen gewähren kann, soweit die Bank ihre Sanier- und Liquidierbarkeit über die Anforderungen dieser Vorlage hinaus verbessert (Art. 10 Abs.3), hat die Kommission mit 16 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung einen Antrag angenommen, wonach der Rabatt vollständig gewährt wird, sofern die Weiterführung der systemrelevanten Funktionen in der Schweiz umgesetzt ist. Eine Minderheit beantragt, dem Entscheid des Ständerates zu folgen.

Mit 18 zu 8 Stimmen abgelehnt hat die Kommission hingegen einen Antrag, der vorsah, dass die systemrelevanten Banken für die faktische Staatsgarantie eine Abgabe leisten. In den Augen der Mehrheit verringern die besonderen Anforderungen, welche die systemrelevanten Banken aufgrund dieser Vorlage zu erfüllen haben, das Risiko, dass der Staat intervenieren muss, wodurch letztlich auch das Problem der faktischen Staatsgarantie entschärft werde. Ebenfalls abgelehnt hat die Kommission mit 17 zu 8 Stimmen einen Antrag, wonach die variablen Entschädigungen der systemrelevanten Banken nicht mehr als die Hälfte der festen Vergütungen betragen dürfen. Die Mehrheit hielt diese Forderung für übertrieben und wies auf die für die gesamte Bankenbranche geltenden Entscheide der FINMA hin, mit welchen gewährleistet wird, dass die Vergütungssysteme nicht zu unverhältnismässigen Risiken verleiten.

Die vom Ständerat eingeführte Bestimmung, wonach der Bundesrat die schweizerischen Vorschriften mit den entsprechenden Standards im Ausland zu vergleichen und den Räten darüber Bericht zu erstatten hat (Art. 52), drang in der Kommission mit 18 zu 8 Stimmen gegen einen Antrag durch, diese Bestimmung so zu ändern, dass der Bundesrat die Verordnungen entsprechend anzupassen hat, falls keiner der wesentlichen Finanzplätze im Ausland mehr als drei Viertel der schweizerischen Eigenmittelerfordernisse umsetzt. Nach Auffassung der Mehrheit ist die Version des Ständerates vorzuziehen, weil sie dem Bundesrat den erforderlichen Handlungsspielraum lässt.

Weiter hat sich die Kommission für die Vorschläge des Bundesrates ausgesprochen, die Emissionsabgabe auf allen Obligationen und Geldmarktpapieren abzuschaffen und die Beteiligungsrechte von der Emissionsabgabe zu befreien, sofern diese aus der Wandlung von Cocos stammen. Sie lehnte einen Antrag ab (16:8), aufgrund von Einkommenseinbussen auf diese Steuerentlastung zu verzichten. Die Mehrheit ist der Auffassung, dass diese Massnahme wichtig ist, da die systemrelevanten Banken, die bereits in Schwierigkeiten seien, nicht mit dieser Steuer belastet werden sollen.

Mit 13 zu 11 Stimmen schliesslich hat sie einem Antrag zugestimmt, wonach die Zinsen unter Pflichtwandelanleihen und Anleihen mit Forderungsverzicht während fünf Jahren von der Verrechnungssteuer auszunehmen sind.

In der Gesamtabstimmung hat die Kommission die Vorlage mit 18 zu 6 Stimmen angenommen. Diese soll in der Herbstsession behandelt werden.

 

08.528 n Pa.Iv. (Schneider) Pelli. Vermeidung asymmetrischer Anreizstrukturen und Haftung für Schäden bei Rettungsmassnahmen zugunsten systemrelevanter Unternehmen

Die Kommission hat beschlossen, ihre Entscheidung zu diesem Geschäft auszusetzen, bis die Vorlage „Too big to fail“ unter Dach und Fach ist.

 

Starker Franken, Folgen für die schweizerische Volkswirtschaft

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates hat sich wie zuvor ihre Schwesterkommission mit Bundesrat Schneider-Ammann über die wirtschaftlichen Auswirkungen des hohen Frankenkurses der letzten Monate unterhalten.

Obschon sich in den letzten Tagen eine Verbesserung dieser Entwicklung zugunsten der Exportwirtschaft abgezeichnet hat, unterstützt die Kommission die Ausarbeitung konkreter Massnahmen zugunsten der meist betroffenen Sektoren. Die in der Kommission eingereichten Anträge werden zusammen mit der Botschaft des Bundesrates geprüft, die nach dessen nächster Sitzung herausgegeben wird. Die Kommission hat diese Entwicklung von Anfang an verfolgt und wird sich nächste Woche mit den konkreten Massnahmen und dem besten Zeitpunkt ihrer Inkraftsetzung befassen.

 

11.467 n Pa.Iv. WAK-N. AVIG: Rahmenfrist und Mindestbeitragszeit für über 55-jährige

Mit der am 1. April 2011 in Kraft gesetzten Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes wurde beschlossen, dass Versicherte, die über 55 Jahre alt sind oder die einen Invaliditätsgrad von mindestens 40% aufweisen, nur dann einen Anspruch auf 520 Taggelder haben, wenn sie eine Minimalbeitragszeit von mindestens 24 Monaten in den letzten zwei Jahren nachweisen können. Die Erfüllung der erforderlichen Beitragszeit wird praktisch verunmöglicht, wenn die Versicherten sich nicht am ersten Tag nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses bei der Arbeitslosenversicherung melden oder wenn ein Stellenwechsel nicht nahtlos erfolgt. Um diesem Problem zu begegnen und Härtefälle zu vermeiden, hat die WAK-N am 5. Juli 2011 mit 16 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen eine Kommissionsinitiative (11.467) eingereicht, mit welcher die Mindestbeitragszeit auf 22 Monate gesenkt werden soll. Die zuständige ständerätliche Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-S) hat diesem Beschluss am 19. August 2011 einstimmig zugestimmt. Somit wurde die WAK-N mit der Ausarbeitung einer Vorlage beauftragt (Art. 111 Abs.1 ParlG).

Die WAK-N hat nun den Gesetzesentwurf zur Initiative einstimmig zuhanden ihres Rates und des Bundesrates zur Stellungnahme verabschiedet. Die Kommission beurteilt die geschätzten Kosten von 15 Mio. Franken jährlich als tragbar, insbesondere im Hinblick auf den Nutzen, den die zusätzlichen 120 Taggelder im Zusammenhang mit den im AVIG vorgesehenen arbeitsmarktlichen Massnahmen für die Versicherten bringen.

 

09.074 n Bauspar-Initiative sowie Eigene vier Wände dank Bausparen. Volksinitiativen

Da der Ständerat in der vergangenen Sommersession beschlossen hat, den indirekten Gegenvorschlag nicht weiterzuverfolgen, muss das Parlament nur noch die Differenz zwischen den beiden Räten bezüglich der Abstimmungsempfehlung bereinigen; der Nationalrat sprach sich nämlich für die beiden Volksinitiativen aus, der Ständerat aber dagegen. Mit 13 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung (Bauspar-Initiative) bzw. mit 13 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung (Vo.Iv. «Eigene vier Wände dank Bausparen») beantragt die Kommission ihrem Rat, an seinem Beschluss festzuhalten. Die Mehrheit bleibt davon überzeugt, dass Bausparen ein effizientes Mittel zur Wohneigentumsförderung ist, die Minderheit zweifelt weiterhin an der Wirksamkeit des Bausparens, das zudem auf den Widerstand der Kantone stosse.

Die Kommission hat ausserdem mit 15 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung die Einreichung einer Motion beschlossen, die den Bundesrat ersucht, dem Volk zunächst die Initiative «Eigene vier Wände dank Bausparen» zu unterbreiten, welche die Einführung des Bausparens für zwingend erklären will, und es erst danach über die Bauspar-Initiative befinden zu lassen, welche die Kantone über die Einführung des Bausparens entscheiden lassen will. Bei einer Annahme der ersten Volksinitiative könnte, so die Kommissionsmehrheit, die zweite durch das Initiativkomitee zurückgezogen werden, was bei umgekehrter Reihenfolge weniger wahrscheinlich wäre.

Ferner hat die Kommission beschlossen, die Beratung der von der SVP-Fraktion eingereichten parlamentarischen Initiative 08.436 (Fakultative Einführung eines Bausparmodells für die Kantone) bis nach der Abstimmung über diese beiden Volksinitiativen auszusetzen.

Mit 14 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung Folge gegeben hat die Kommission allerdings der parlamentarischen Initiative 08.495 (Aufhebung der Steuerpflicht bei Förderprämien für das Bausparen und bauliche Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen für selbstgenutztes Wohneigentum in der Schweiz). In den Augen der Mehrheit ist der heutigen Situation abzuhelfen, in der die öffentliche Hand einerseits Finanzhilfen für die Wohneigentumsförderung sowie für Umweltschutz- und Energiesparmassnahmen gewährt und andererseits eben diese Hilfen besteuert. Deshalb sollten diese Finanzhilfen von der Steuer befreit werden, wodurch auch sichergestellt würde, dass deren Empfänger nicht in eine höhere Steuerklasse rutschen.

Die parlamentarische Initiative 08.488 (Steuerlich begünstigtes Bausparen zum Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum und zur Finanzierung von baulichen Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen) schliesslich wurde vom Initianten Nationalrat Gysin zurückgezogen.

 

11.435 n Pa.Iv. Gysin. Keine Schein-Selbständigkeit und keine Umgehung der flankierenden Massnahmen

Die Kommission hat die von Nationalrat Gysin eingereichte parlamentarische Initiative 11.435 vorgeprüft. Diese schlägt Bestimmungen zur Verhinderung der Scheinselbständigkeit und Umgehung der flankierenden Massnahmen vor.

Die Kommission ist entschieden der Meinung, dass gegen die Umgehung der flankierenden Massnahmen vorgegangen muss, weil damit die Personenfreizügigkeit zwischen der Schweiz und der Europäischen Union untergraben wird. Sie hat sich einhellig für die in ihren Augen sinnvollen und klar formulierten Initiativvorschläge zur Änderung des Bundesgesetzes über die in die Schweiz entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausgesprochen und wird, vorbehaltlich der Zustimmung der Ständeratskommission, diese Massnahmen im nächsten Quartal umsetzen.


Doppelbesteuerungsabkommen

Die Vorsteherin des Eidgenössischen Finanzdepartementes hat gegenüber der Kommission die Gründe dargelegt, weshalb der Bundesrat die Botschaft vom 6. April 2011 zur Ergänzung der am 18. Juni 2010 von der Schweizerischen Bundesversammlung genehmigten Doppelbesteuerungsabkommen (11.027) in der kommenden Session gleichzeitig in beiden Räten behandelt haben möchte. Die WAK-N wird dieses Geschäft an ihrer nächsten Sitzung behandeln.

Die Kommission hat unter dem Vorsitz von Nationalrat Hansruedi Wandfluh (SVP, BE) und teilweise im Beisein von Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf und Bundesrat Johann Schneider-Ammann am 29. und 30. August 2011 in Spiez und Frutigen getagt.

 

Bern, 31. August 2011 Parlamentsdienste