Vorlage too-big-to-fail
Die Kommission anerkennt den gesetzgeberischen Handlungsbedarf und wird am 16. Mai die Detailberatung aufnehmen

11.028 s Bankengesetz. Änderung (too big to fail)

Die Kommission hat zur Too-big-to-fail-Vorlage des Bundesrates folgende Personen angehört:

- Thomas Jordan (Vizepräsident des Direktoriums der SNB)

- Patrick Raaflaub (Direktor der FINMA)

- Peter Siegenthaler  (Präsident der Expertenkommission Too big to fail)

- Christian Wanner (Präsident der Finanzdirektorenkonferenz)

- Pascal Gentinetta und Rudolf Minsch (Economiesuisse)

- Claude-Alain Margelisch und Urs Kapalle (Schweizerische Bankiervereinigung)

- Daniel Lampart (Schweizerischer Gewerkschaftsbund)

- Beat Bernet (Titularprofessor für Marktwirtschaft, Universität St. Gallen)

- Ernst Baltensperger (Prof. emer. für Makroökonomie der Universität Bern)

- Yvan Lengwiler (Wirtschaftsprofessor, Universität Basel)

- Oswald J. Grübel  (UBS)

- Tobias Guldimann (Credit Suisse)

 

Nach diesen Anhörungen ist die Kommission einhellig zum Schluss gekommen, dass Gesetzgebungsbedarf besteht und ist deshalb auf die Vorlage eingetreten. Die Kommission anerkennt damit die Problematik der so genannten too-big-to-fail Finanzinstitute. Die Schieflage einer der zwei Schweizer Grossbanken kann das Funktionieren des gesamten Finanzsystems bedrohen und damit die Schweizer Volkswirtschaft gefährden. Der Staat ist praktisch gezwungen, rettend einzugreifen, da das Unternehmen „too big to fail“ (TBTF: „zu gross, um zu scheitern“) ist. Es verfügt damit über eine implizite Staatsgarantie (diese wird von einigen Experten auf 5 Milliarden Franken pro Jahr geschätzt). Ein zentraler Sanktionsmechanismus des Marktes ist ausgehebelt.

Die Kommission begrüsst die Vorlage in ihren Grundzügen. Diese stützt sich auf den Bericht der Expertenkommission und sieht als Kernmassnahmen strengere Eigenmittelanforderungen sowie organisatorische Massnahmen vor, die bei drohender Insolvenz eine Weiterführung der systemrelevanten Funktionen gewährleisten. Die Kommission ist der Auffassung, dass mit diesen Massnahmen zwar immer noch ein Restrisiko besteht, sie aber durchaus präventive bzw. kurative Wirkung haben können.

Sehr eindeutig (mit 12 zu 1 Stimmen) lehnte die Kommission einen Antrag ab, wonach der Entwurf an den Bundesrat zurückgewiesen werden sollte mit dem Auftrag, die Vorlage so zu ändern, dass sie nicht über die Vorschläge der Expertenkommission hinausgeht und der Konkurrenzfähigkeit des Bankenplatzes Schweiz gebührend Rechnung trägt. Die Kommission ist der Ansicht, dass diese Punkte in der Detailberatung aufgegriffen werden können und eine Rückweisung nicht gerechtfertigt ist.

Die Kommission wird an ihrer nächsten Sitzung am 16. Mai die Detailberatung vornehmen.

 

10.066 Steuern vom Einkommen und Vermögen. Vermeidung der Doppelbesteuerung

Die Kommission behandelte ausserdem den Entwurf des Bundesrates zu einem Bundesgesetz über die Anerkennung von Vereinbarungen zwischen privaten Einrichtungen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Einkommens- und der Vermögenssteuern, wenn für denselben Regelungsgegenstand der Abschluss eines Staatsvertrages ausgeschlossen ist. Konkret ermöglicht dieses Gesetz, die wirtschaftlichen Beziehungen mit Wirtschaftsterritorien zu verstärken, die nicht als Staat anerkannt sind, wie dies beispielsweise beim Chinesischen Taipei der Fall ist.

Die Kommission folgt dem Nationalrat und beantragt ihrem Rat einstimmig, die Vorlage anzunehmen und die zuständigen Kommissionen zu beauftragen, nach Inkrafttreten des Gesetzes, über Zustimmung oder Ablehnung der Anerkennung von Vereinbarungen zu beschliessen.

 

09.510 n Pa.Iv. Bigger. Erhalt des Viehexportes aus der Schweiz. 2. Phase

Der Nationalrat hatte die Vorlage anlässlich der Sondersession im April mit 96 zu 63 Stimmen angenommen. Mit 98 zu 65 Stimmen wurde allerdings das qualifizierte Mehr nicht erreicht, welches benötigt wurde, um die Ausgabenbremse zu lösen. 

Die WAK des Ständerates beantragt ihrem Rat nun mit 7 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung, auf die Vorlage nicht einzutreten. Die Kommissionsmehrheit weist darauf hin, dass Ausfuhrbeihilfen international als sehr marktverzerrende und ökonomisch ineffiziente Massnahme eingestuft werden und dass in erster Linie nicht die Bauern, sondern einige wenige Viehhändler davon profitieren. Eine Minderheit beantragt, auf die Vorlage einzutreten.

 

Die Kommission hat unter dem Vorsitz von Ständerat Dick Marty (FDP. Die Liberalen, TI) und im Beisein von Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf und Bundesrat Schneider-Ammann am 10. Mai 2011 in Bern getagt.

 

Bern, 10. Mai 2011 Parlamentsdienste