Gewährung eines Rahmenkredits von 15 Milliarden Franken zur Weiterführung der internationalen Währungshilfe
​Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates (APK-N) hat ihre Beratung der Botschaft zur Gewährung eines Rahmenkredits von 15 Milliarden Franken zur Weiterführung der internationalen Währungshilfe mit 23 Stimmen bei einer Enthaltung auf das nächste Quartal vertagt und verlangt vom Bundesrat eingehendere Informationen zu dieser Vorlage.

​Die Kommission ist sich einig, dass zum jetzigen Zeitpunkt zu viele Fragen offen sind, um eine Entscheidung zu fällen. Hauptkritikpunkt ist, dass im Zusammenhang mit der Natur und der Zusammensetzung des Rahmenkredits sowie aus internationaler finanzpolitischer Sicht noch eingehender Klärungsbedarf besteht. Nach Ansicht der Kommission bedarf ausserdem das Zusammenwirken zwischen dem Währungshilfebeschluss vom 18. März 2004 über einen Rahmenkredit von 2,5 Milliarden Franken und der aktuellen Vorlage noch weiterer Abklärungen.

Obschon sich die Kommission der engen finanziellen und wirtschaftlichen internationalen Verflechtungen der Schweiz bewusst ist, will sie in der aktuellen Staatsschuldenkrise im Euroraum sowie der internationalen weltwirtschaftlichen Konjunkturkrise keine überhastete Entscheidung herbeiführen und vertiefte Abklärungen treffen, bevor sie sich dieser Vorlage annimmt.

Einige Kommissionsmitglieder forderten zudem eine verstärkte Kohärenz zwischen dem Schweizer Engagement im Internationalen Währungsfonds (IWF) und der öffentlichen Entwicklungshilfepolitik. Bevor über ein weiteres Engagement zugunsten des IWF entschieden werde, müsse die im Ständerat hängige Botschaft über die internationale Zusammenarbeit (12.029 n) verabschiedet werden.

Verhandlungen mit den USA über die Umsetzung von FATCA

Die Kommission hat dem Bundesrat mit 16 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung grünes Licht gegeben, mit den USA Verhandlungen über ein Rahmenabkommen zur vereinfachten Umsetzung des Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) aufzunehmen. Mit diesem Gesetz wollen die USA weltweit durchsetzen, dass sämtliche im Ausland gehaltenen Konten von Personen, die in den USA steuerpflichtig sind, dem US-Fiskus gemeldet werden müssen. Die Mehrheit der Kommission begrüsst die Absicht des Bundesrates, ein bilaterales Abkommen auszuhandeln, welches administrative Erleichterungen für die Schweizer Finanzintermediäre bei der Umsetzung von FACTA bringen soll. Dabei soll sich der Bundesrat insbesondere für eine praktikable und kostengünstige Lösung einsetzen und sich an der Weissgeldstrategie orientieren. Eine Minderheit der Kommission ist der Ansicht, dass FATCA einen zu grossen Eingriff in die nationale Gesetzgebung und die Privatsphäre der Bankkunden darstellt und lehnt Verhandlungen mit den USA ab.

Verhandlungen mit Italien zu Steuer- und Finanzfragen

Der Bundesrat möchte mit Italien in Verhandlungen treten, um das Doppelbesteuerungsabkommen zu verbessern und eine Abgeltungssteuer zu vereinbaren. Ausserdem soll ein Dialog über die Grenzgänger-Problematik, die schwarzen Listen und einen verbesserten Marktzugang für Schweizer Finanzinstitutionen in Italien aufgenommen werden. Die Kommission begrüsst die Absicht des Bundesrates und hat die Eckwerte des Verhandlungsmandates mit 17 zu 5 Stimmen bei 3 Enthaltungen gutgeheissen. Einen Antrag, welcher dem Bundesrat engere Vorgaben zur Ausgestaltung des Verhandlungsmandates, insbesondere im Bereich der Grenzgänger-Ausgleichszahlungen und der Höhe des Steuersatzes gemacht hätte, wurde mit 15 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung verworfen.

 

Bern, 28. August 2012  Parlamentsdienste