Finanzpolitischer Ausblick in die Legislatur 2011 - 2015
Die Finanzkommission stellt in ihrem Mitbericht zum Legislaturfinanzplan an die Legislaturplanungskommission keine Änderungsanträge im Bundesbeschluss zur Legislaturplanung. Sie beantragt Annahme der Motionen Aufgabenüberprüfung (11.3317) und E-Billing für die Bundesverwaltung (09.3396). Befasst hat sie sich mit den Szenarien betreffend die langfristige Entwicklung der öffentlichen Finanzen. Orientiert wurde die Kommission über die letzten Sitzungen der Finanzdelegation und der Neat-Aufsichtsdelegation.

Finanzpolitischer Ausblick in die Legislatur 2011 – 2105

Hauptthema der Sitzung war ein finanzpolitischer Ausblick in die Legislatur 2011 - 2015. Der Präsident ad interim des Direktoriums der Schweizerischen Nationalbank, Thomas Jordan, erläuterte die Einschätzung der Wirtschaftsentwicklung der Nationalbank für die Legislaturperiode. Danach stellte die Finanzministerin den Legislaturfinanzplan (LFP) und die finanzpolitische Standortbestimmung des Bundesrats vom 1. Februar 2012 vor (vgl. dazu die Medienmitteilung des Bundesrats vom 1. Februar 2012). Aufgrund eines Bereinigungsbedarfs von 796 Millionen Franken im Jahr 2014 und von 598 Millionen Franken im Jahr 2015 stellt der Bundesrat ein Konsolidierungs- und Armeefinanzierungs-programm (KAP 2014) in Aussicht. Der Kommission lagen Anträge auf Abänderung des Bundesbeschlusses zur Legislaturplanung vor. Eingereicht wurden Anträge für Änderungen  bei den Massnahmen des Artikels 2 des Bundesbeschlusses, welcher als Ziel festhält, dass das Gleichgewicht im Bundeshaushalt gewahrt bleiben soll. So sollte auf das Neue Führungsmodell der Bundesverwaltung (NFB) verzichtet werden. Weitere Anträge wollten Änderungen im Steuerbereich und eine Modifikation der Schuldenbremse. Beantragt wurde  schliesslich, dass beim Armeemodell auf die ursprüngliche Variante des Bundesrates zurückgekehrt und auf die Beschaffung neuer Kampflugzeuge (TTE) verzichtet wird. Da alle Anträge abgelehnt wurden, beantragt die FK der Legislaturplanungskommission keine Änderungen im Bundesbeschluss.

Ein Teil der Sparanstrengungen soll durch eine Aufgabenüberprüfung (AüP) erbracht werden. Bei der Beratung des Konsolidierungsprogramms 2012/13 (KOPG 12/13, 10.075) hatte die Finanzkommission eine Motion zur Aufgabenüberprüfung (11.3317) eingereicht, die vom Nationalrat im Sommer 2011 angenommen wurde. Der Ständerat änderte in der Wintersession den Motionstext. Die Finanzkommission beantragt mit 16 zu 8 Stimmen Annahme der geänderten Motion. Die Minderheit reicht einen Antrag auf Ablehnung ein.

Schliesslich stellte die Finanzverwaltung die Annahmen betreffend die langfristige Entwicklung der öffentlichen Finanzen bis ins Jahr 2060 dar (vgl. dazu im LFP, Ziffer 9). Diese Langfristperspektive zeigt auf, dass die öffentlichen Haushalte vor grossen Herausforderungen stehen. Angeregt wurde, dass auch Szenarien erstellt werden für einen Zeithorizont von 10 – 15 Jahren, da solch kürzere Szenarien der Politik erlauben würden, rechtzeitig die notwendigen Entscheide zu treffen.

 

Weitere Geschäfte

Die Motion Nationalrat (Noser) (09.3396 n) will den Bundesrat beauftragen, Vorkehrungen zu treffen, um ab 2012 von der Bundesverwaltung nur noch elektronische Rechnungen von ihren Lieferanten akzeptieren und verarbeiten zu lassen. Der Ständerat unterstützt die Forderung grundsätzlich, hat aber in der Sommersession 2011 die Frist „ab 2012“ gestrichen, weil diese sowieso nicht mehr einzuhalten war. Mit einer zweiten Änderung im Text sorgte der Ständerat dafür, dass ausnahmsweise auch noch Papierrechnungen eingereicht werden können. Einstimmig beantragt die Kommission, die vom Ständerat geänderten Motion anzunehmen.

Orientiert wurde die Kommission über die letzten Sitzungen der Finanzdelegation und der Neat-Aufsichtsdelegation.

 

Die Finanzkommission tagte am 16./17. Februar 2012 unter der Leitung ihres Präsidenten, Pirmin Schwander (SVP/SZ), in Bern. Zeitweise anwesend waren Bundespräsidentin Eveline Widmer-Schlumpf, Vorsteherin des EFD, der Präsident a.i. des Direktoriums der Schweizerischen Nationalbank, Thomas Jordan, sowie der Direktor und weitere Mitarbeitende der Eidgenössischen Finanzverwaltung.

 

 

Bern, 17. Februar 2012 Parlamentsdienste