Direkte Bundessteuer. Finanzielle Oberaufsicht (12.049 s)
Die Finanzkommission des Ständerates (FK-S) beschloss einstimmig, dem Ständerat die Änderung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer zur Annahme zu empfehlen. Damit soll jeder Kanton neu verpflichtet werden, die Ordnungs- und Rechtmässigkeit der Erhebung der direkten Bundessteuer und der Ablieferung des Bundesanteils durch ein unabhängiges kantonales Finanzaufsichtsorgan jährlich prüfen zu lassen.
Der Gesetzesentwurf beruht auf einer Einigung zwischen dem Bundesrat und den Kantonen. In der durchgeführten Anhörung zum Geschäft zeigten sich Christian Wanner, Präsident der Finanzdirektorenkonferenz, und die Vertreter der Bundesverwaltung zufrieden mit dem Vorschlag. Auch die Eidg. Finanzkontrolle, die diese Gesetzesänderung initiierte, sieht den Entwurf als Schritt in die richtige Richtung.
Kt.Iv. SZ. Erhöhung der Wirksamkeit des NFA-Ressourcenausgleichs durch Einführung einer neutralen Zone (11.320 s)
Regierungsrat Kaspar Michel, Finanzdirektor des Kantons Schwyz, erläuterte in einer Anhörung das Anliegen der Standesinitiative. Der Kanton Schwyz will den Neuen Finanz- und Lastenausgleich (NFA) so ausgestalten, dass die Beiträge der Geberkantone in einem für sie tragbaren Mass bleiben. Die Kommission zeigte grosses Verständnis für das Anliegen des Kantons Schwyz. Sie blieb aber ihrem früheren Entscheid treu und will erst nach dem zweiten Wirkungsbericht NFA im Jahr 2015 Änderungen des NFA-Systems behandeln. Zudem betrifft die Standesinitiative den horizontalen Lastenausgleich, welcher nach Ansicht der Finanzkommission in erster Linie unter den Kantonen geregelt werden sollte. Die Kommission beschloss daher mit 10 zu 1 Stimmen, der Initiative keine Folge zu geben. Auch ein Prüfauftrag an den Bundesrat in Form eines Postulates wurde abgelehnt. Hingegen entschied die Kommission, sich mit einem Schreiben an den Bundesrat, die Konferenz der Kantonsregierungen und die Finanzdirektorenkonferenz zu wenden, damit die Anliegen der Geberkantone und im Speziellen des Kantons Schwyz bereits im Rahmen des zweiten Wirkungsberichts geprüft werden.
Weitere von der FK-S behandelte Geschäfte
Die Kommission nahm die gute Hochrechnung der laufenden Rechnungsperiode per 30. Juni zur Kenntnis (vgl. dazu die Medienmitteilung des EFD vom 15. August 2012). Sie lobte die soliden Finanzen und bezeichnet den sich abzeichnenden Überschuss als nachvollziehbar und verhältnismässig.
Bei der Motion FK-N. Lohnentwicklung im Bundespersonalrecht (11.4049 n) folgte die Kommission dem Antrag des Bundesrates und lehnte die Motion einstimmig ab.
Schliesslich beschloss die FK-S einstimmig, die Immobilienbotschaft EFD (12.059 s) dem Ständerat zur Annahme zu empfehlen.
Die Finanzkommission des Ständerates tagte am 20. und 21. August 2012 unter der Leitung ihres Präsidenten Jean-René Fournier (CVP/VS) in Bern. Zeitweise anwesend waren unter anderem Bundespräsidentin Eveline Widmer-Schlumpf, Vorsteherin des Eidg. Finanzdepartements, Regierungsrat Christian Wanner, Präsident der Finanzdirektorenkonferenz, Regierungsrat Kaspar Michel, Finanzdirektor des Kantons Schwyz, sowie Kurt Grüter, Direktor der Eidg. Finanzkontrolle.
Bern, 21. August 2012 Parlamentsdienste