Reorganisation des Bundesamts für Migration
​Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK-N) führt keine eigene Untersuchung zu den in der Vergangenheit gehäuft realisierten und letztlich weit-gehend gescheiterten Reorganisationen im Bundesamt für Migration (BFM) durch. In Anbetracht der angespannten Situation im Amt und der bisherigen Erfahrungen begleitet die Kommission aber die vor kurzem vom Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) eingeleitete neuste Organisationsentwicklung eng.

Die Geschäftsprüfungskommissionen der eidgenössischen Räte (GPK) befassen sich seit einiger Zeit mit dem BFM. Im Fokus standen da­bei seine Organisationsstruktur und dessen ständige Veränderung sowie deren Auswir­kungen insbesondere auf die Personalsituation.
Auf der Basis der Ergebnisse der vom EJPD bei Prof. Hans A. Wüthrich der Universität der Bundeswehr München in Auftrag gegebenen Evaluation der letzten Reorganisation hat die GPK-N beschlossen, keine eigene Untersuchung der verschiedenen in der Vergangen­heit liegenden Anpassungen der Organisationsstruktur im BFM durchzuführen. Sie wird die weitere Entwicklung aber eng verfolgen.
Die Kommission unterstützt den Bundesrat und die Bundesverwaltung grundsätzlich darin, wesentliche Verbes­serungen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben auch über Strukturver­änderungen anzu­streben. Sie ist sich bewusst, dass selbst bei notwendigen Reorganisatio­nen gewisse nega­tive Begleiterscheinungen nicht ausgeschlossen werden können. Die ver­schiedenen in der Vergangenheit vorgenommenen Anpassungen im Aufbau des BFM wirk­ten sich aber regel­mässig in besonderem Masse negativ auf die Mitarbeitenden und ihre Arbeitszufriedenheit aus und umge­setzte Neustrukturierungen mussten nachträglich oft wieder korrigiert werden. Auch der per 1. September 2010 operativ gewordene Umbau des BFM erwies sich im Nachhinein als zu wenig durchdacht, so dass in Bezug auf denjenigen Direktionsbereich, der für den Vollzug der Asylgesetzgebung zuständig ist, bereits eine weitere Organisations­entwicklung eingeleitet werden musste.
Die GPK-N geht davon aus, dass das EJPD diese Organisationsentwicklung und die allge­meine Situation im Amt in nächster Zeit eng begleiten wird. Sie ist klar der Ansicht, dass der Fokus dieser neuesten Anpassung der Strukturen im BFM einerseits auf eine tatsächliche Verbesserung der Aufgabenwahr­nehmung durch das Amt im betroffenen Bereich anderer­seits aber auch auf eine Normalisierung der Personalzufriedenheit und die Verhinderung weiteren Know-How-Verlustes ge­richtet sein muss.
Die Kommission hat deshalb ihre zuständige Subkommission damit beauftragt, diesen Prozess im Sinne der begleitenden Oberaufsicht eng zu begleiten, und das EJPD dazu angehalten, dieser regelmässig Bericht zu erstatten.
Die GPK-N hat am 8. Mai 2012 unter dem Vorsitz von Nationalrat Ruedi Lustenberger in Bern getagt.
 
Bern, 11. Mai 2012 Parlamentsdienste