Übergabe von Bank- und Mitarbeiterdaten an die US-Behörden
Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK-N) hat einen Bericht des Bundesrates zu den Umständen seiner Beschlüsse vom 18. Januar und 4. April 2012 zur Übergabe von Bank- und Mitarbeiterdaten an die US-Behörden beraten. Sie kam dabei zum Schluss, dass die Beschlüsse des Bundesrats nach den damaligen Umständen und im Kontext der schwierigen Verhandlungen mit den US-Behörden zwar nachvollziehbar sind und keine Anhaltspunkte vorliegen, dass die Beschlüsse des Bundesrats nicht rechtmässig gewesen wären. Der Bundesrat forderte die Banken auch auf, die Rechte der Mitarbeitenden zu wahren. Die GPK-N hat jedoch beschlossen, das Geschäft nochmals vertieft im Hinblick auf allfälligen weiteren Handlungsbedarf zu überprüfen.

Am 18. Januar 2012 hatte der Bundesrat beschlossen, im Rahmen der Aufsichts-Amtshilfe in Bezug auf mehrere Banken, die im Visier der US-Behörden standen, bankinterne Daten (Bankkundendaten standen nicht zur Diskussion) sowie vorläufig anonymisierte Mitarbeiterdaten an die US-Behörden zu übermitteln. In der Folge beklagten sich die Banken, dass im Fall UBS uncodierte Dokumente übermittelt worden waren und sie sich aufgrund dieses Präjudizes nun in einer misslichen Lage befänden, weil die sich durch die Codierung ergebende Beschränkung der Amts- und Rechtshilfe beim DOJ auf Unverständnis stosse. Am 4. April 2012 erteilte der Bundesrat einzelnen Banken eine Bewilligung nach Artikel 271 des Strafgesetzbuches, in direkter Kooperation mit den US-Behörden bankinterne Daten (ohne Bankkundendaten) und, soweit erforderlich, auch Bankmitarbeiterdaten herauszugeben.
 
Die GPK-N beschloss am 5. September 2012 abzuklären, ob die Beschlüsse des Bundesrats Schweizer Recht verletzten. Insbesondere interessierte die Frage, ob damit Individualrechte von betroffenen Bankmitarbeitenden verletzt worden sind. Sie verlangte vom Bundesrat einen Bericht mit allen relevanten Bundesratsakten zu den entsprechenden Entscheiden.
 
Die GPK-N hat den Bericht des Bundesrats vom 10. Oktober 2012 an ihrer Sitzung vom 16. Oktober 2012 beraten. Die GPK-N stellte fest, dass der Bericht des Bundesrats aufzeigt, welche Entscheidgrundlagen dem Bundesrat vorlagen und welche sachlichen und politischen Erwägungen zu den Entscheiden geführt haben. Insofern erachtet sie die Entscheide für nachvollziehbar.
 
Der GPK-N liegen keine Anhaltspunkte vor, dass der Bundesrat mit seinen Entscheiden Recht verletzt hätte. Insbesondere erteilte der Bundesrat mit seinem Entscheid den Banken keinen Freibrief, mit der Übermittlung von Mitarbeiterdaten deren Arbeits- oder Datenschutzrechte zu verletzen.
 
Die GPK-N hat jedoch beschlossen, das Geschäft nochmals vertieft im Hinblick auf einen weiteren Handlungsbedarf seitens der parlamentarischen Oberaufsicht zu überprüfen und gegebenenfalls weitere Abklärungen vorzunehmen.
 
Die Kommission hat am 16. Oktober 2012 unter dem Vorsitz von Nationalrat Ruedi Lustenberger (CVP, LU) in Bern getagt.
 
Bern, 16. Oktober 2012  Parlamentsdienste