Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates zur Steuerung der Sozialversicherungen durch den Bundesrat
​Trotz grundsätzlich positiver Beurteilung sieht die Kommission Verbesserungspotenzial in der strategischen Steuerung der Sozialversicherungen durch den Bundesrat. Mit ihren Empfehlungen soll die strategische Steuerung gestärkt werden, damit der Bundesrat besser und vorausschauend auf die ständigen Entwicklungen und sich stellenden Herausforderungen reagieren kann.

Die Kommission kommt in ihrem heute veröffentlichten Bericht zum Schluss, dass der Bundesrat seine Führungsverantwortung in wichtigen Steuerungsfragen betreffend die Sozialversicherungen überwiegend wahrgenommen hat und seinen Handlungsspielraum in der Weiterentwicklung der Gesetzgebung angemessen ausgeschöpft hat. Sie würdigt die positiven Entwicklungen, welche vor allem in den letzten Jahren stattgefunden haben. Die Kommission erachtet es als wichtig, dass der Bundesrat die bisher veranlassten Massnahmen weiterführt, so weit als möglich systematisiert und gezielt verstärkt.
Neben der grundsätzlich positiven Beurteilung erkennt die GPK-S jedoch auch ein gewisses Verbesserungspotenzial in der strategischen Steuerung der Sozialversicherungen durch den Bundesrat, weshalb sie 5 Empfehlungen an den Bundesrat richtet.
Für die strategische Analyse soll für die verschiedenen Sozialversicherungen ein übergeordnetes systematisches Konzept eingeführt werden. Ausserdem könnten die Datengrundlagen noch verbessert und mehr nach vorne gerichtete Wirkungsanalysen durchgeführt werden. Auch soll der Bundesrat die wichtigen Akteure, insbesondere die verantwortlichen Stellen in den Kantonen, noch stärker und systematischer in die Erarbeitung der strategischen Analyse mit einbeziehen.
Bei der strategischen Planung soll in allen Bereichen der Sozialversicherungen eine explizite und aktualisierte Strategie definiert werden. Neben den kurz- und mittelfristigen Schwerpunkten, welche grösstenteils klar sind, soll die längerfristige Weiterentwicklung der Gesetzgebung mehr Gewicht erhalten. Ausserdem ist es wichtig, dass der Bundesrat bei der politischen Planung zusätzlich zu der Weiterentwicklung der Gesetze auch den Ausführungsbestimmungen genügend Rechnung trägt.
Im Weiteren regt die Kommission an, dass der Bundesrat im Sinne einer Gesamtübersicht periodisch über die Resultate der strategischen Analyse und seine strategische Planung informiert. Der Bundesrat soll seinen Handlungsspielraum zum Erlass von Ausführungsbestimmungen aktiver, systematischer und so umfassend als möglich nutzen.
Ausserdem regt die Kommission an, dass der Bundesrat seine Aufgabe der strategischen Steuerung der Sozialversicherungen als Kollegialbehörde aktiv, kontinuierlich und systematisch wahrnehmen soll und bittet ihn um Mittteilung, wie er dies in Zukunft zu tun gedenkt.
Schliesslich bittet die Kommission den Bundesrat darum, bis zum 14. September 2012 zu ihren Feststellungen und Empfehlungen Stellung zu nehmen und aufzuzeigen, wie und bis wann er die Empfehlungen der Kommission umzusetzen gedenkt.
Bei ihrer Beurteilung stützte sich die GPK-S auf die Evaluation der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle (PVK) vom 28. Oktober 2011 zur Steuerung der Sozialversicherungen durch den Bundesrat. Gegenstand dieser Untersuchung waren die strategische Analyse und die strategische Planung der einzelnen Sozialversicherungen durch den Bundesrat als Teil des gesamten politischen Steuerungsprozesses und zwar in den beiden Legislaturperioden vom 1. Dezember 2003 bis zum 31. März 2011.
Die Kommission hat am 30. März 2012 unter dem Vorsitz von Ständerat Paul Niederberger (CVP, NW) in Bern getagt.
 
Bern, 2. April 2012 Parlamentsdienste