Volksinitiative „Schutz vor Rasern“
​Die Kommission ist der Ansicht, dass die bereits beschlossenen bzw. sich in Erarbeitung befindlichen Gesetzesänderungen den Anliegen der Volksinitiative weit entgegenkommen. Sie empfiehlt dem Nationalrat aus diesem Grund eine ablehnende Abstimmungsempfehlung.

Mit 13 zu 5 Stimmen bei 4 Enthaltungen beantragt die Kommission ihrem Rat, eine Empfehlung auf Ablehnung der Volksinitiative „Schutz vor Rasern“ (12.053) zu beschliessen. Bereits am 2. Juli 2012 stellte sie fest, dass gewisse Forderungen der Volksinitiative in die von der Bundesversammlung bereits verabschiedete Änderung des Strassenverkehrsgesetzes „Via sicura“ (10.092) aufgenommen wurden. Sie hielt weiter fest, dass die Forderung nach einer Erhöhung des Strafmasses im Falle der Tötung oder schweren Körperverletzung durch Raserinnen und Raser bisher nicht umgesetzt ist (vgl. Medienmitteilung vom 3. Juli 2012).

Die Kommission stellt sich materiell in keiner Weise gegen eine Erhöhung der Strafrahmen im Sinne der Volksinitiative. Wie der Bundesrat ist sie aber der Ansicht, dass diese nicht auf Verfassungsstufe zu regeln sei, sondern im Rahmen des laufenden Projekts „Harmonisierung der Strafrahmen“ diskutiert werden sollte. Zu diesem Projekt führte der Bundesrat im Herbst 2010 eine Vernehmlassung durch.

Da die Umsetzung wesentlicher Elemente der Volksinitiative also bereits erfolgt ist und das Anliegen im Bereich des Strafrechts vom Bundesrat aufgenommen wurde, spricht sich die Kommissionsmehrheit für die Ablehnung der Volksinitiative aus. Eine Minderheit beantragt deren Unterstützung.

Weitere behandelte Themen

Ausserdem hat Bundesrätin Leuthard die Kommission über den Staatsvertrag mit Deutschland betreffend den Flughafen Zürich informiert.

Schliesslich hat die Kommission ein Gespräch mit der Spitze der SRG über deren Herausforderungen und Zielsetzungen geführt. 

 

Bern, 28. August 2012  Parlamentsdienste