Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates hat zur Umsetzung der Initiative 09.430 von Nationalrätin Susanne Leutenegger Oberholzer einen Vorentwurf ausgearbeitet, der Opfern von Straftaten während des Strafvollzugs des Täters bedeutende Informationsrechte einräumt. Dieser Vorentwurf wurde heute in die bis 15. Januar 2013 dauernde Vernehmlassung geschickt. Die Stellungnahmen sind entweder per Post oder per E-Mail an das Bundesamt für Justiz zu richten (Sonja Koch, Bundesamt für Justiz, Bundesrain 20, 3003 Bern, sonja.koch@bj.admin.ch). Die Vernehmlassungsunterlagen können auf den Website der Bundesversammlung und jener der Bundesverwaltung abgerufen werden.
Die Kommission schlägt vor, das Strafgesetzbuch (StGB, SR 311.0) und das Jugendstrafgesetz (JStG, SR 311.1) um eine Bestimmung zu ergänzen, gemäss der die Opfer von Straftaten und in bestimmten Fällen ihre Angehörigen per Gesuch verlangen können, über wesentliche Entscheide zum Strafvollzug des Täters (Strafantritt, Hafturlaub, Flucht, bedingte Entlassung usw.) informiert zu werden. Der Entwurf berücksichtigt jedoch auch die Interessen des Verurteilten: Das Gesuch eines Opfers oder seiner Angehörigen kann abgelehnt werden, wenn berechtigte Geheimhaltungsinteressen des Verurteilten überwiegen.
Der Entwurf schliesst ausserdem eine Lücke im Militärstrafprozess, indem er diesen um eine analoge Bestimmung zu dem seit 1. Januar 2011 geltenden Artikel 214 Absatz 4 der Strafprozessordnung (StPO, SR 312.0) ergänzt. Diese Bestimmung sieht vor, dass das Opfer einer Straftat über die Anordnung und die Aufhebung der Untersuchungs- oder der Sicherheitshaft sowie über eine Flucht der beschuldigten Person orientiert werden muss.
Bern, 3. Oktober 2012 Parlamentsdienste