Nachdem die Kommission am 12. Januar 2012 auf die Totalrevision des Lebensmittelgesetzes (11.034 n) eingetreten war, führte sie nochmals eine Grundsatzdiskussion über die Vorlage, zu der bisher über 70 Anträge eingereicht wurden. Die Kommissionsminderheit wollte den Entwurf an den Bundesrat zurückweisen mit dem Auftrag, die Vorlage unter Einbezug der direkt betroffenen Branchen vollständig zu überarbeiten. Insbesondere sollten dabei nur das unumgängliche EU-Recht übernommen und die administrative Belastung der kleinen und mittleren Unternehmen abgebaut werden. Die Mehrheit der Kommission befand jedoch, dass alle Betroffenen genügend konsultiert worden seien und die Vorlage für die Detailberatung bereit sei.
Mit 15 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung beschloss die Kommissionsmehrheit, dass sie die Futtermittel nicht in das Lebensmittelgesetz aufnehmen will. Da die Futtermittelkontrollen – anders als die Lebensmittelkontrolle – allein den Bundesbehörden obliegen, hätte eine Aufnahme der Futtermittel eine tiefgreifende Reorganisation nötig gemacht. Damit würde die Vorlage, die auch materiell weitgehend überarbeitet werden müsste, überladen, argumentierte die Kommissionsmehrheit. Mit 11 zu 9 Stimmen bei 3 Enthaltungen beantragt die Kommission, dass das Gesetz auch für Dusch- und Badewasser gelten soll, da zum Beispiel die Erreger der meldepflichtigen Krankheit Legionellose übers Wasser übertragen werden können.
Pflegefachpersonen sollen einen Teil ihrer Leistungen künftig in eigener Verantwortung und nicht nur auf ärztliche Anordnung erbringen können. Die SGK-NR beschloss mit 20 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen, der Pa. Iv. Joder. Gesetzliche Anerkennung der Verantwortung der Pflege (11.418 n) Folge zu geben. Sie will so die Attraktivität der Pflegeberufe steigern und unnötige Kosten vermeiden. Als nächstes muss die SGK-SR entscheiden, ob sie mit der Ausarbeitung entsprechender Gesetzesänderungen einverstanden ist.
Mit 16 zu 6 Stimmen beschloss die SGK-NR eine Kommissionsmotion, die die Einführung eines Rahmengesetzes für die Sozialhilfe verlangt. Dieses soll weder in die Kompetenzen der Kantone eingreifen, noch auf einen materiellen Ausbau der Sozialhilfe zielen. Im Vordergrund steht die Harmonisierung der Standards, um Lücken, Doppelspurigkeiten und falsche Anreize (Stichwort: Schwelleneffekte) zu vermeiden.
Die Kommission liess sich zum Verordnungsentwurf über die Datenübermittlung der Spitäler an die Versicherer im KVG konsultieren. Die gesetzliche Grundlage dazu wurde vom Parlament im letzten Dezember im Rahmen der Pa. Iv. Tarmed. Subsidiäre Kompetenzen des Bundesrates (SGK-NR) (11.429 n) präzisiert. Der Entwurf wurde von der SGK-NR positiv aufgenommen. Im Rahmen der Abrechnung mittels der neuen Fallkostenpauschale DRG übermitteln die Spitäler die rechnungsrelevanten Diagnosen und Prozeduren dem Krankenversicherer verschlüsselt. Zugang zu den personalisierten Daten hat nur der Vertrauensarzt. Damit wird dem Datenschutz Rechnung getragen.
Weiter führte die SGK-NR Anhörungen zur 6. IV-Revision. Teil B (11.030 s) durch, zu denen die Kantone, die Sozialpartner, Vertreter der Behinderten sowie die Internationale Vereinigung für soziale Sicherheit (Genf) eingeladen wurden. Die Eintretensdebatte wird am 29./30. März 2012 stattfinden.
Die Kommission tagte am 2./3. Februar 2012 in Bern unter dem Vorsitz von Stéphane Rossini (SP, VS) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Alain Berset.
Bern, 3. Februar 2012 Parlamentsdienste