Die Kommission liess sich vom Chef des VBS namentlich über die vom Bundesrat am 21. September 2012 im Verteidigungsbereich beschlossenen Massnahmen zur Entlastung des Bundeshaushaltes informieren (Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket 2014, KAP 2014). Diese neuen Sparvorgaben kumuliert mit der bereits am 25. April 2012 vom Bundesrat beschlossenen Kürzung der jährlichen Ausgaben der Armee um 300 Millionen auf rund 4.7 Milliarden pro Jahr ab 2014 sind für die Kommission schwer nachvollziehbar. Diese Kürzungen missachten den vom Parlament im Jahr 2011 vorgegebenen Ausgabenplafond der Armee von 5 Milliarden.
Im Armeebericht ging der Bundesrat von 80̍000 Armeeangehörigen und von einem Aus-gabenplafond von 4.4 Milliarden pro Jahr aus. Künftig will der Bundesrat mit dem gleichen Betrag eine Armee mit 100‘000 Armeeangehörigen finanzieren. Mit weiteren 300 Millionen pro Jahr sollen gemäss Bundesrat zudem nicht nur neue Kampfflugzeuge beschafft, sondern auch noch die Ausrüstungslücken beseitigt werden. Solche Vorgaben werden aus Sicht der Kommission schwerwiegende Auswirkungen auf die Armee haben. Die Kommission vertritt demgegenüber die Ansicht, dass die Ausgestaltung der Armee primär aufgrund der sicherheitspolitischen Erfordernisse zu erfolgen hat statt durch finanzpolitische Vorgaben. Insbesondere muss ein Gleichgewicht zwischen den Aufträgen der Armee und den ihr zur Verfügung zu stellenden finanziellen Mitteln erreicht werden.
Vor diesem Hintergrund will die SiK-S vom Bundesrat erfahren, wie die Armee mit den von ihm zugedachten knappen finanziellen Mitteln konkret ausgestaltet sein soll. Insbesondere will die Kommission informiert werden, in welchem Umfang und bei welchen Bereichen geplant ist, das Leistungsprofil der Armee zu reduzieren. Schliesslich will sie Auskunft darüber, wie sich die Kürzungen auf die Bereiche Ausrüstung und Infrastruktur der Armee sowie auf das Personal des VBS auswirken werden. Die Kommission erwartet dazu einen Bericht des Bundesrates, der in der zweiten Novemberhälfte verfügbar sein sollte.
Aus diesen Gründen und weil das Rüstungsprogramm 2012 sowie das darin enthaltene Gripenfondsgesetz erst Ende November 2012 vom Bundesrat verabschiedet werden, hat die Kommission die Vorprüfung der Motion Bieri (12.3163) „Zukünftige Ausgestaltung und Finanzierung der Armee“ vorerst sistiert.
Motion 12.3017 Gewalt bei Sportanlässen
Die SiK-S beantragt einstimmig, die Motion 12.3017 „Gewalt bei Sportanlässen. Anpassung des Personenbeförderungsgesetzes“ des Nationalrates anzunehmen. Die gesetzlichen Bestimmungen sollen dahingehend geändert werden, dass Personen aus Gründen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit vom Transport ausgeschlossen werden können, was bis anhin nicht möglich war. Die Kommission erachtet es als wichtig, dass im öffentlichen Verkehr wirksam gegen Gewalt vorgegangen werden kann. Hinsichtlich der Eingriffe in die persönliche Freiheit unterstreicht die Kommission, dass bei der Umsetzung der Motion die Verhältnismässigkeit zu wahren ist.
Die Kommission hat am 18. und 19. Oktober 2012 unter dem Vorsitz von Ständerat Hans Hess (FDP, OW) und teils in Anwesenheit des Chefs des VBS, Bundesrat Ueli Maurer, in Bern getagt.
Bern, 19. Oktober 2012 Parlamentsdienste