Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Ständerates unterstützt den Entwurf des Bundesrates für eine weitere Annäherung des Bundespersonalrechts an das in der Privatwirtschaft geltende Obligationenrecht.

Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Ständerates folgt weitgehend dem Entwurf des Bundesrates für eine Änderung des Bundespersonalgesetzes (BPG), mit welcher die Anstellungsbedingungen des Bundespersonals dem Obligationenrecht (OR) und damit dem in der Privatwirtschaft geltenden Personalrecht angenähert werden sollen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollen mehr Handlungsspielraum erhalten, insb. bei der Auflösung eines Arbeitsverhältnisses. Die Kommission hat den Entwurf in der Gesamtabstimmung mit einer Gegenstimme angenommen.

Die Kommission hat den Entwurf mit einer Bestimmung ergänzt, wonach die Arbeitgeber Massnahmen treffen müssen zur Förderung der aktiven Kenntnisse einer zweiten Amtssprache und der passiven Kenntnisse einer dritten Amtssprache bei den höheren Kadern.

Mit 8 zu 4 Stimmen lehnte die Kommission einen Antrag ab, welcher Abgangsentschädigungen grundsätzlich abschaffen und nur noch in ausserordentlichen Fällen zulassen wollte. Die Kommission teilt die Auffassung des Bundesrates, dass in dieser Beziehung eine flexible Lösung notwendig ist; sie stellte fest, dass von dieser Möglichkeit in der Praxis nur sehr zurückhaltend Gebrauch gemacht wird.

Gemäss geltendem Recht wird in seltenen Fällen auf Kosten des Arbeitgebers eine Invalidenrente ausgerichtet, auch wenn die Invalidenversicherung keine Invalidität anerkennt (sog. „Berufsinvalidität“). Ein Antrag, welcher diese Möglichkeit abschaffen wollte, wurde mit 8 zu 4 Stimmen abgelehnt.

Der Vorschlag des Bundesrates, einer Beschwerde bei Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis die aufschiebende Wirkung nur auf Beschluss der Beschwerdeinstanz zuzugestehen, wurde mit 7 zu 2 Stimmen angenommen.

Mit 8 zu 2 Stimmen bei einer Enthaltung wurde der Antrag abgelehnt, dass eine gemäss Beschwerdeentscheid sachlich nicht hinreichend begründete Kündigung dazu führt, dass der Arbeitgeber der betroffenen Person eine zumutbare andere Arbeitsstelle anbieten muss; mit 7 zu 3 Stimmen bei einer Enthaltung wurde auch abgelehnt, dass diese Pflicht zur Weiterbeschäftigung für Personen gelten soll, die das 50. Altersjahr vollendet haben oder seit mindestens 20 Dienstjahren angestellt sind.

 

Die Kommission tagte am 31. Januar 2012 unter dem Vorsitz von Ständerat Robert Cramer (G, GE).

 

Bern, 1. Februar 2012 Parlamentsdienste